Download der ganzen Chronik - Gemeinde Heyen
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<strong>Chronik</strong> <strong>Heyen</strong><br />
14.2 Volumen primum<br />
(Hermann Wiemann – Auszüge aus Hauptbuch <strong>der</strong> Kirche zu <strong>Heyen</strong>)<br />
.......In welchem Jahr und auf wessen Vergünstigung und von wem hiesige Kirche erbaut worden,<br />
kann man wegen Ermanglung <strong>der</strong><br />
Urkunden nicht melden. So muss<br />
man denn auch mit Stillschweigen<br />
übergehen das Jahr und den Tag<br />
<strong>der</strong> Einweihung bei<strong>der</strong>, des<br />
Kirchhofs und <strong>der</strong> Kirche. Nach<br />
bloßer Mutmaßung mag sie <strong>der</strong> hl.<br />
Marien gewidmet sein, weil man<br />
noch bis in diese Stunde in <strong>der</strong><br />
Ecke von <strong>der</strong> Südwand auf dem<br />
Chor ein groß Marienbild mit dem<br />
Jesuskind und zwar in einem<br />
offenen Gehäuse 6 Fuß hoch und<br />
3 Fuß breit bewahret. Vor 30<br />
Jahren und darüber hat man hier<br />
alljährlich den 4. Sonntag nach<br />
Michaeli eine sog. Kirchmeß<br />
gehalten, daran man verschiedene<br />
Kleinigkeiten auf dem Thie<br />
St. Ursular Kirche <strong>Heyen</strong> - Nordansicht<br />
feilgeboten, wobei das junge Volk<br />
fröhlicher Dinge gewesen.<br />
Das Dorf heißet <strong>Heyen</strong> und begreift in sich 53 Wohnhäuser, so große als kleine. Anno 1569<br />
gefolglich zu den Zeiten <strong>der</strong> Kirchenreformation in diesem Lande soll es gewesen sein unter <strong>der</strong><br />
Herrschaft Homburg, mithin hat <strong>der</strong>o Zeit <strong>der</strong> Super-intendens zu Halle Jacobus Jovius, welcher<br />
unter dem von Herzog Julio zu Braunschweig -Lüneburg verordneten General- Superintendenten<br />
M. Nicolas Ezbenio gestanden, die Inspektion darüber gehabt,<br />
Die Kirche samt Kirchhofe hat man auf <strong>der</strong> Höhe des Dorfes angelegt. Der Kirchhof ist 132 Fuß<br />
lang und 128 Fuß breit. Derselbe hat eine große und kleine Pforte mit Türen.<br />
Patronus sind des Herrn Abt zu Corveys Hochfürstliche Gnaden. Mit Zehenden, Meyerhöfen,<br />
Gärten, Teichen und Holzungen ist hiesige Kirche gar nicht versehen, wohl aber mit Kirchen-<br />
Meyer-Län<strong>der</strong>eien, Eigenland, Wiesen, Hof und Geldzinsen.<br />
(Namen, die im Zusammenhang mit den aufgeführten Wiesen und Län<strong>der</strong>eien genannt werden:<br />
Sagebiel ,Weßel, Waßmann, Lange, San<strong>der</strong> ,Willmar ,Steinbrink, Möller, Meyer, Ricken, Flentge,<br />
Schaper, Becker, Lange, Schmidt, Lockstehl) Im Corp bon. v.1751 werden auf Seite 66 genannt:<br />
Die Vollmeyer Sagebiel, Henneke u. Ricke, <strong>der</strong> Halbmeyer Sagebiel, die Großköters Sagebiel,<br />
Möller, Meyer, Wessel, Hölscher, Siever, Henneke, Klenke, Ellermann, Meyer, Krauß, Hölscher,<br />
Arneke u, Sagebiel. Der Kleinköter Flentge, <strong>der</strong> Kirchhöfer Becker.<br />
14.3 Län<strong>der</strong>eien<br />
Was die jura und Gerechtigkeiten <strong>der</strong> Kirchen anlanget, so findet sich eben nichts Son<strong>der</strong>bares,<br />
ohne das die Kirchen-Wiesen von allen oneribus publicisfrei seien<br />
dass zwei Morgen Kirchen-Meyerland auf <strong>der</strong> Steinbreiten, so bei Hinrich Meyer Kohthof gehören,<br />
nur vom Zehenden eximiret seien.<br />
Übrigens haben alle Kirchenlän<strong>der</strong>eien keine son<strong>der</strong>bare jura und Freiheiten – …man kann keine<br />
documenta an Licht stellen, viel weniger von <strong>der</strong>o Verschreibung, welche zweifelsohne ergangen,<br />
etwas Gewisses melden, weil bis dato die Briefe und Urkunden, so davon handeln, niemanden zu<br />
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