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Die Tagespflege - Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer ...

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Höhe der Pflegesätze<br />

Mit Einführung der Pflegeversicherung hat sich bezüglich der Pflegesatzermittlung eine<br />

entscheidende Änderung dahingehend ergeben, dass mit Ausnahme der (gesondert<br />

berechenbaren) Investitionskosten gemäß § 82 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 SGB XI das bisher gelten-<br />

de Selbstkostendeckungsprinzip aufgehoben wurde. An die Stelle des <strong>Anspruch</strong>s der<br />

Einrichtungen auf kostendeckende Preise trat nunmehr der <strong>Anspruch</strong> auf leistungsge-<br />

rechte Entgelte gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI. Voraussetzung für eine Durchset-<br />

zung leistungsgerechter Entgelte auf dem Verhandlungswege ist, dass die Tagespfle-<br />

geeinrichtungen den Verhandlungspartnern ihre Leistungsbeschreibung vorlegen. <strong>Die</strong>s<br />

setzt wiederum voraus, dass bei den Einrichtungen eine aussagefähige, verlässliche<br />

Pflegeplanung <strong>und</strong> -dokumentation vorliegt. Da die Pflegesatzvereinbarung gemäß § 85<br />

Abs. 3 SGB XI prospektiv, also im Voraus zu Beginn des jeweiligen Pflegesatz-<br />

zeitraumes zu treffen ist, bilden die kalkulatorischen Plandaten des Pflegesatzzeit-<br />

raumes die Gr<strong>und</strong>lage für Verhandlungen. <strong>Die</strong> Ist-Kosten der Vergangenheit sind nach<br />

Abschaffung des Kostendeckungsprinzips von den Einrichtungen nur vorzulegen, soweit<br />

sie zur Beurteilung ihrer Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit im Einzelfall erforder-<br />

lich sind.<br />

In diesem Zusammenhang ist nochmals auf die nach dem Gesetz mögliche Befreiung<br />

von der Pflegebuchführungsverordnung einzugehen. Nach den vorliegenden Erfahrun-<br />

gen sollten die Einrichtungsträger sorgfältig abwägen, ob sich ein Verzicht auf die PBV<br />

nicht negativ auswirkt. Denn sie hat sich als ein wichtiges Instrument zur Selbstinforma-<br />

tion über die Kosten- <strong>und</strong> Erlössituation herausgestellt, das für Steuerungszwecke zum<br />

Teil unverzichtbare betriebswirtschaftliche Daten liefert. <strong>Die</strong> Pfle-<br />

gebuchführungsverordnung liefert den Trägern aussagefähige Unterlagen für die<br />

Pflegesatzverhandlungen bzw. für ein eventuell notwendig werdendes Schiedsstel-<br />

lenverfahren.<br />

Anzahl der Belegungstage/Auslastungsgrad<br />

Der vom Gesetzgeber mit dem SGB XI bewusst angestrebte Wettbewerb sollte sich<br />

nicht nur auf den Preis beschränken, sondern sich auch auf Qualitäts- <strong>und</strong> Leistungspa-<br />

rameter erstrecken. Wie sich in den vorangehenden Ausführungen gezeigt hat, kann die<br />

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