Die Tagespflege - Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer ...
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Höhe der Pflegesätze<br />
Mit Einführung der Pflegeversicherung hat sich bezüglich der Pflegesatzermittlung eine<br />
entscheidende Änderung dahingehend ergeben, dass mit Ausnahme der (gesondert<br />
berechenbaren) Investitionskosten gemäß § 82 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 SGB XI das bisher gelten-<br />
de Selbstkostendeckungsprinzip aufgehoben wurde. An die Stelle des <strong>Anspruch</strong>s der<br />
Einrichtungen auf kostendeckende Preise trat nunmehr der <strong>Anspruch</strong> auf leistungsge-<br />
rechte Entgelte gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI. Voraussetzung für eine Durchset-<br />
zung leistungsgerechter Entgelte auf dem Verhandlungswege ist, dass die Tagespfle-<br />
geeinrichtungen den Verhandlungspartnern ihre Leistungsbeschreibung vorlegen. <strong>Die</strong>s<br />
setzt wiederum voraus, dass bei den Einrichtungen eine aussagefähige, verlässliche<br />
Pflegeplanung <strong>und</strong> -dokumentation vorliegt. Da die Pflegesatzvereinbarung gemäß § 85<br />
Abs. 3 SGB XI prospektiv, also im Voraus zu Beginn des jeweiligen Pflegesatz-<br />
zeitraumes zu treffen ist, bilden die kalkulatorischen Plandaten des Pflegesatzzeit-<br />
raumes die Gr<strong>und</strong>lage für Verhandlungen. <strong>Die</strong> Ist-Kosten der Vergangenheit sind nach<br />
Abschaffung des Kostendeckungsprinzips von den Einrichtungen nur vorzulegen, soweit<br />
sie zur Beurteilung ihrer Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit im Einzelfall erforder-<br />
lich sind.<br />
In diesem Zusammenhang ist nochmals auf die nach dem Gesetz mögliche Befreiung<br />
von der Pflegebuchführungsverordnung einzugehen. Nach den vorliegenden Erfahrun-<br />
gen sollten die Einrichtungsträger sorgfältig abwägen, ob sich ein Verzicht auf die PBV<br />
nicht negativ auswirkt. Denn sie hat sich als ein wichtiges Instrument zur Selbstinforma-<br />
tion über die Kosten- <strong>und</strong> Erlössituation herausgestellt, das für Steuerungszwecke zum<br />
Teil unverzichtbare betriebswirtschaftliche Daten liefert. <strong>Die</strong> Pfle-<br />
gebuchführungsverordnung liefert den Trägern aussagefähige Unterlagen für die<br />
Pflegesatzverhandlungen bzw. für ein eventuell notwendig werdendes Schiedsstel-<br />
lenverfahren.<br />
Anzahl der Belegungstage/Auslastungsgrad<br />
Der vom Gesetzgeber mit dem SGB XI bewusst angestrebte Wettbewerb sollte sich<br />
nicht nur auf den Preis beschränken, sondern sich auch auf Qualitäts- <strong>und</strong> Leistungspa-<br />
rameter erstrecken. Wie sich in den vorangehenden Ausführungen gezeigt hat, kann die<br />
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