Die Tagespflege - Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer ...
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3. <strong>Die</strong> Inanspruchnahme von <strong>Tagespflege</strong><br />
3.1 Belegung der Modelleinrichtungen<br />
Auch wenn die <strong>Tagespflege</strong> im Versorgungssystem eine wichtige Funktion erfüllt <strong>und</strong><br />
vor dem Hintergr<strong>und</strong> ihrer vielfältigen Vorteile für Pflegebedürftige <strong>und</strong> deren Ange-<br />
hörige ein hoher Bedarf unterstellt werden kann, scheint ihre Belegung mit erheblichen<br />
Schwierigkeiten verknüpft zu sein, die das Planungsgeschick <strong>und</strong> Engagement der<br />
Träger herausfordern. Schwierig gestaltet sich die Belegung vor allem in der Anlaufpha-<br />
se (vgl. Kapitel 4.9). Aber auch im laufenden Betrieb sind erfahrungsgemäß immer<br />
wieder “Durststrecken” zu überwinden, weil Krankenhausaufenthalte oder Heimübersie-<br />
delungen einzelner Gäste zu vorübergehenden Belegungsschwankungen führen, die<br />
sich auf Gr<strong>und</strong> der geringen Betriebsgröße gravierend auswirken können. 6<br />
<strong>Die</strong> durchschnittliche Auslastung der Modelltagespflegen wurde vor <strong>und</strong> nach Einführung<br />
der Pflegeversicherung quantitativ erfasst. Sie lag im ersten Halbjahr 1997 bei 66,2 %.<br />
Im Vergleich zum Jahr 1994 (65 %) ist sie damit weitgehend konstant geblieben. Bei<br />
differenzierter Betrachtung wird deutlich, dass die Auslastung der Modelle sehr hetero-<br />
gen ist:<br />
Tabelle 1: Auslastung im 1. Halbjahr 1997<br />
Auslastung n v.H.<br />
unter 10 % 2 5,3<br />
10 % bis unter 20 % 2 5,3<br />
20 % bis unter 30 % 3 7,9<br />
30 % bis unter 40 % 1 2,6<br />
40 % bis unter 50 % 0 0,0<br />
50 % bis unter 60 % 5 13,2<br />
60 % bis unter 70 % 4 10,5<br />
70 % bis unter 80 % 7 18,4<br />
80 % bis unter 90 % 2 5,3<br />
90 % bis unter 100 % 10 26,3<br />
100 % <strong>und</strong> mehr 2 5,3<br />
Anzahl Einrichtungen insgesamt 38 100,0<br />
6 Mit Ausfallzeitenregelungen in den Modelleinrichtungen befasst sich Kapitel 5.1.<br />
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