Die Tagespflege - Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer ...
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Eine Inhaltsanalyse von 22 Verträgen aus Modelltagespflegen in neun B<strong>und</strong>esländern<br />
gibt einen Überblick über verschiedene Ausgestaltungsformen. In allen Verträgen<br />
werden die angebotenen Leistungen <strong>und</strong> die Pflegesätze mehr oder weniger ausführlich<br />
dargestellt. <strong>Die</strong> Leistungsdarstellung bezieht sich vor allem auf die Öffnungszeiten, die<br />
pflegerische Versorgung, die Mahlzeiten, Beratung <strong>und</strong> persönliche Hilfen, den Fahr-<br />
dienst sowie sonstige Leistungen wie Veranstaltungen oder Ausflüge. Fast alle Modelle<br />
gehen darüber hinaus auf Verfahrensfragen bei der ärztlichen Behandlung <strong>und</strong> bei der<br />
Vermittlung von Heilmitteln ein. Nur wenige Modelle weisen auf die mögliche Inan-<br />
spruchnahme von Zusatzleistungen in Abgrenzung zur Regelleistung hin. <strong>Die</strong> Kosten<br />
werden differenziert nach den Pflegeaufwendungen, den Hotel- <strong>und</strong> Investitionskosten<br />
sowie den Fahrtkosten. Zusätzlich sind Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten<br />
<strong>und</strong> Hinweise auf mögliche Erhöhungen der Kosten aufgeführt. Aufnahmebedingungen<br />
bzw. -beschränkungen werden nur in einzelnen Verträgen genannt. Dafür enthalten fast<br />
alle Aussagen zu Kündigungs- <strong>und</strong> Haftungsfragen. Dabei ist es einigen Modellen<br />
wichtig, vor dem Hintergr<strong>und</strong> dementer Gäste auf den offenen Charakter ihrer Tages-<br />
pflege hinzuweisen. In aller Regel gibt es eine Rubrik, in der die mit dem Gast verein-<br />
barten Besuchstage sowie die Fahrtkostenregelung aufgenommen werden kann.<br />
Von 22 Modellen gehen 19 auf Regelungen bei vorübergehender Abwesenheit des<br />
Pflegebedürftigen ein. Von diesen 19 halten weitere drei Einrichtungen die Formulie-<br />
rung offen <strong>und</strong> verweisen auf Regelungsbedarf mit den öffentlichen Leistungsträgern.<br />
Von den übrigen 16 Verträgen enthält jeder eine unterschiedliche Abwesenheitsrege-<br />
lung sowohl was die Höhe der zu entrichtenden Kosten, die Anzahl der fälligen Tage<br />
oder die Ausnahmen anbelangt. <strong>Die</strong> Höhe der Ausfallgebühr wird entweder als Festbe-<br />
trag oder in Prozent vom Gesamtpflegesatz oder von den pflegebedingten Aufwendun-<br />
gen angegeben. Dabei schwanken die Festbeträge zwischen 20 DM <strong>und</strong> 50 DM <strong>und</strong><br />
die Prozentwerte zwischen 60 <strong>und</strong> 100 %. 7 von 16 Einrichtungen gestehen den Nut-<br />
zer/innen bestimmte „höhere Gewalten“ zu. Als solche Ausnahmen werden der Kran-<br />
kenhaus- oder Kurzzeitpflegeaufenthalt oder ein ärztliches Attest genannt, was die<br />
Folgekosten entweder reduziert oder aussetzt. Drei Modelle beschränken die Anzahl<br />
der Fälligkeitstage auf ein Maximum im Jahr (zwischen 20 <strong>und</strong> 50 Tage). Bei den<br />
anderen geht die Bandbreite von jeweils drei Fälligkeitstagen pro Abwesenheit bis<br />
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