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Die Tagespflege - Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer ...

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Eine Inhaltsanalyse von 22 Verträgen aus Modelltagespflegen in neun B<strong>und</strong>esländern<br />

gibt einen Überblick über verschiedene Ausgestaltungsformen. In allen Verträgen<br />

werden die angebotenen Leistungen <strong>und</strong> die Pflegesätze mehr oder weniger ausführlich<br />

dargestellt. <strong>Die</strong> Leistungsdarstellung bezieht sich vor allem auf die Öffnungszeiten, die<br />

pflegerische Versorgung, die Mahlzeiten, Beratung <strong>und</strong> persönliche Hilfen, den Fahr-<br />

dienst sowie sonstige Leistungen wie Veranstaltungen oder Ausflüge. Fast alle Modelle<br />

gehen darüber hinaus auf Verfahrensfragen bei der ärztlichen Behandlung <strong>und</strong> bei der<br />

Vermittlung von Heilmitteln ein. Nur wenige Modelle weisen auf die mögliche Inan-<br />

spruchnahme von Zusatzleistungen in Abgrenzung zur Regelleistung hin. <strong>Die</strong> Kosten<br />

werden differenziert nach den Pflegeaufwendungen, den Hotel- <strong>und</strong> Investitionskosten<br />

sowie den Fahrtkosten. Zusätzlich sind Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten<br />

<strong>und</strong> Hinweise auf mögliche Erhöhungen der Kosten aufgeführt. Aufnahmebedingungen<br />

bzw. -beschränkungen werden nur in einzelnen Verträgen genannt. Dafür enthalten fast<br />

alle Aussagen zu Kündigungs- <strong>und</strong> Haftungsfragen. Dabei ist es einigen Modellen<br />

wichtig, vor dem Hintergr<strong>und</strong> dementer Gäste auf den offenen Charakter ihrer Tages-<br />

pflege hinzuweisen. In aller Regel gibt es eine Rubrik, in der die mit dem Gast verein-<br />

barten Besuchstage sowie die Fahrtkostenregelung aufgenommen werden kann.<br />

Von 22 Modellen gehen 19 auf Regelungen bei vorübergehender Abwesenheit des<br />

Pflegebedürftigen ein. Von diesen 19 halten weitere drei Einrichtungen die Formulie-<br />

rung offen <strong>und</strong> verweisen auf Regelungsbedarf mit den öffentlichen Leistungsträgern.<br />

Von den übrigen 16 Verträgen enthält jeder eine unterschiedliche Abwesenheitsrege-<br />

lung sowohl was die Höhe der zu entrichtenden Kosten, die Anzahl der fälligen Tage<br />

oder die Ausnahmen anbelangt. <strong>Die</strong> Höhe der Ausfallgebühr wird entweder als Festbe-<br />

trag oder in Prozent vom Gesamtpflegesatz oder von den pflegebedingten Aufwendun-<br />

gen angegeben. Dabei schwanken die Festbeträge zwischen 20 DM <strong>und</strong> 50 DM <strong>und</strong><br />

die Prozentwerte zwischen 60 <strong>und</strong> 100 %. 7 von 16 Einrichtungen gestehen den Nut-<br />

zer/innen bestimmte „höhere Gewalten“ zu. Als solche Ausnahmen werden der Kran-<br />

kenhaus- oder Kurzzeitpflegeaufenthalt oder ein ärztliches Attest genannt, was die<br />

Folgekosten entweder reduziert oder aussetzt. Drei Modelle beschränken die Anzahl<br />

der Fälligkeitstage auf ein Maximum im Jahr (zwischen 20 <strong>und</strong> 50 Tage). Bei den<br />

anderen geht die Bandbreite von jeweils drei Fälligkeitstagen pro Abwesenheit bis<br />

60

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