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Die Tagespflege - Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer ...

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Auslastung einer <strong>Tagespflege</strong>einrichtung durch das Angebot qualitativ hochwertiger<br />

Leistungen positiv beeinflusst werden. Hiermit zwingend verb<strong>und</strong>en ist eine Leistungs-<br />

<strong>und</strong> Qualitätstransparenz für die (potenziellen) Nutzer, die nur durch offensive Marke-<br />

tingstrategien hergestellt werden können (vgl. Kapitel 5.7).<br />

Regelung der Abwesenheitsvergütung<br />

Eine b<strong>und</strong>eseinheitliche Regelung für die Vergütung von (in der Regel krankheits-<br />

bedingten) Abwesenheitstagen existiert nach dem Willen des Gesetzgebers nicht.<br />

Vielmehr ist eine diesbezügliche Regelung gemäß § 75 SGB XI den Verhandlungs-<br />

partnern auf Landesebene im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Rah-<br />

menverträgen vorbehalten. Nach dem gegenwärtigen Verhandlungs- bzw. Vereinba-<br />

rungsstand (Juni 1999) hat ein großer Teil der B<strong>und</strong>esländer noch keine Rah-<br />

menverträge gemäß § 75 SGB XI zur Erbringung von Leistungen der teilstationären<br />

Pflege gemäß § 41 SGB XI abgeschlossen, so dass die Abwesenheitsvergütung in der<br />

Mehrzahl der Fälle noch auf der Gr<strong>und</strong>lage individueller vertraglicher Vereinbarungen<br />

zwischen Einrichtung <strong>und</strong> Nutzer geregelt ist (vgl. Kapitel 5.1).<br />

Bei den in die Erhebung einbezogenen Einrichtungen hat sich gezeigt, dass eine<br />

Abwesenheitsregelung von den Einrichtungen in den meisten Fällen zwar formuliert ist,<br />

auf ihre Anwendung aus Marktfähigkeitsgesichtspunkten jedoch verzichtet wird. Es ist zu<br />

beachten, dass eine Abwesenheitsvergütung gegenüber den Gästen nur plausibel<br />

gemacht werden kann, wenn die Einrichtung gut ausgelastet ist.<br />

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