Die Tagespflege - Zwischen konzeptionellem Anspruch und realer ...
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Tabelle 21: Kostenüber- bzw. -unterdeckung pro Pflegetag in DM<br />
Einrichtung<br />
Nr.<br />
Ertrag/<br />
Pflegetag<br />
Netto-Gesamt-<br />
kosten/Pflegetag <br />
Über-/Unter-<br />
deckung<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
114,45 52,30 105,43 110,88 133,23 110,24 92,20 90,96 114,36 104,80<br />
109,45 55,64 101,37 122,66 130,53 86,30 73,18 72,18 117,05 131,24<br />
5,00 -3,34 4,06 -11,78 2,70 23,94 19,02 18,78 -2,71 -26,44<br />
<strong>Die</strong> ausgewiesenen Kostenüberdeckungen sowie -unterdeckungen resultieren aus der<br />
Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips, an dessen Stelle der Gr<strong>und</strong>satz der<br />
Leistungsgerechtigkeit der Entgelte getreten ist. Gemäß § 84 Abs. 2 Satz 5 SGB XI<br />
verbleiben Überschüsse bei der Einrichtung. Sie werden in der Regel in die Rücklagen<br />
eingestellt <strong>und</strong> zur Finanzierung größerer Investitionsmaßnahmen wieder aufgelöst.<br />
Andererseits bedeutet die Aufgabe des Selbstkostendeckungsprinzips auch, dass<br />
Verluste von der Einrichtung selbst zu tragen sind.<br />
Pflegeeinrichtungen können gemäß § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB XI bei Pflegesatz-<br />
verhandlungen nicht gezwungen werden, Pflegesätze zu akzeptieren, die es ihnen<br />
unmöglich machen, bei wirtschaftlicher Betriebsführung ihren Versorgungsauftrag zu<br />
erfüllen. Bei einem entsprechenden Verhalten der Kostenträger sollte die Anrufung der<br />
Schiedsstelle gemäß § 76 SGB XI in Erwägung gezogen werden.<br />
7.4 Wirtschaftlichkeitsanalyse<br />
Bei der Ermittlung des Wirtschaftlichkeitsgrades wurde zunächst der jahresbezogene<br />
Brutto-Wirtschaftlichkeitsgrad für jede Einrichtung ermittelt. <strong>Die</strong>se Kennziffer wurde nach<br />
der Formel<br />
Ertrag im Erhebungsj ahr x 100<br />
Brutto − Gesamtkost en im Erhebungsj ahr<br />
gebildet, was bedeutet, dass Erlösabzüge bzw. Kostenerstattungen vorerst unberück-<br />
sichtigt bleiben. Hieraus ergeben sich die folgenden Werte:<br />
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