27.02.2013 Aufrufe

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

In den Baugebieten B2, D1-D3, E, F1, F2, H1, H2, I sind entlang<br />

der übrigen Grenzen Hecken aus Laubgehölzen sowie Zäune bis<br />

1,8 m Höhe in Kombination mit Hecken oder sonstigen Strauchbepflanzungen<br />

zulässig.<br />

Nördlich des Baugebietes H1 sind an die öffentliche Grünfläche<br />

angrenzende Einfriedungen unzulässig.<br />

3. VORSCHRIFTEN FÜR ABFALLBEHÄLTER (Art. 81 Abs. 1<br />

Nr. 5 BayBO)<br />

Mülltonnenplätze / Abfallplätze sind mit einem festen Sichtschutz<br />

zu umgeben. Der Sichtschutz ist einzugrünen.<br />

4. VORSCHRIFTEN ZU ABSTANDSFLÄCHEN (Art. 81 Abs. 1<br />

Nr. 6 i.V.m. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO)<br />

In den Baugebieten A, D1, D2, D3, E, F1, F2, H1, H2, G und I wird<br />

der Mindestabstand zwischen den Außenwänden von Gebäuden<br />

unabhängig von der Zahl der Vollgeschosse durch die Baugrenzen<br />

definiert, auch wenn dadurch die Tiefe der Abstandsflächen<br />

gemäß Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO unterschritten wird.<br />

Für die Baugebiete B1, B2 und C gelten die Abstandsflächenregelungen<br />

nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO.<br />

C. KENNZEICHNUNG (§ 9 Abs. 5 BauGB)<br />

FLÄCHEN, DEREN BÖDEN ERHEBLICH MIT UMWELTGE-<br />

FÄHRDENDEN STOFFEN BELASTET SIND (§ 9 Abs. 5 Nr. 3<br />

BauGB)<br />

planungsgruppe 4, Berlin 101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!