O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
In den Baugebieten B2, D1-D3, E, F1, F2, H1, H2, I sind entlang<br />
der übrigen Grenzen Hecken aus Laubgehölzen sowie Zäune bis<br />
1,8 m Höhe in Kombination mit Hecken oder sonstigen Strauchbepflanzungen<br />
zulässig.<br />
Nördlich des Baugebietes H1 sind an die öffentliche Grünfläche<br />
angrenzende Einfriedungen unzulässig.<br />
3. VORSCHRIFTEN FÜR ABFALLBEHÄLTER (Art. 81 Abs. 1<br />
Nr. 5 BayBO)<br />
Mülltonnenplätze / Abfallplätze sind mit einem festen Sichtschutz<br />
zu umgeben. Der Sichtschutz ist einzugrünen.<br />
4. VORSCHRIFTEN ZU ABSTANDSFLÄCHEN (Art. 81 Abs. 1<br />
Nr. 6 i.V.m. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO)<br />
In den Baugebieten A, D1, D2, D3, E, F1, F2, H1, H2, G und I wird<br />
der Mindestabstand zwischen den Außenwänden von Gebäuden<br />
unabhängig von der Zahl der Vollgeschosse durch die Baugrenzen<br />
definiert, auch wenn dadurch die Tiefe der Abstandsflächen<br />
gemäß Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO unterschritten wird.<br />
Für die Baugebiete B1, B2 und C gelten die Abstandsflächenregelungen<br />
nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO.<br />
C. KENNZEICHNUNG (§ 9 Abs. 5 BauGB)<br />
FLÄCHEN, DEREN BÖDEN ERHEBLICH MIT UMWELTGE-<br />
FÄHRDENDEN STOFFEN BELASTET SIND (§ 9 Abs. 5 Nr. 3<br />
BauGB)<br />
planungsgruppe 4, Berlin 101