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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

II ZEICHNERISCHE UND TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

gemäß § 9 Abs. 1 und 7 BauGB<br />

GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES DES BE-<br />

BAUUNGSPLANES (§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />

ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />

ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNG (§ 1 Abs. 2-9<br />

und § 16 Abs. 5 BauNVO)<br />

ALLGEMEINES WOHNGEBIET (§ 4 BauNVO)<br />

Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind Nutzungen nach § 4<br />

Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für<br />

Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen).<br />

MISCHGEBIET (§ 6 BauNVO)<br />

Im Mischgebiet (MI) sind folgende Nutzungen nach § 6 Abs. 2 und<br />

Abs. 3 BauNVO nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauNVO):<br />

- Gartenbaubetriebe,<br />

- Tankstellen,<br />

- Vergnügungsstätten<br />

SONDERGEBIET (§ 11 BauNVO)<br />

In dem Sondergebiet Universität (SO UNI) sind folgende Nutzungen<br />

zulässig:<br />

- Anlagen und Einrichtungen der Universität (z.B. Institute der<br />

Universität, Hörsäle, Mensen),<br />

- mit der Universität in Zusammenhang stehende Büro- und<br />

Verwaltungsnutzungen,<br />

- Wohnungen für Studenten, Lehrpersonal und Beschäftigte<br />

der Universität sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen,<br />

- Einzelhandelsbetriebe, nicht großflächig, mit jeweils maximal<br />

500 m² Verkaufsfläche und einer Geschossfläche von zusammen<br />

maximal 1.200 m²,<br />

- Schank- und Speisewirtschaften,<br />

- ein Beherbergungsbetrieb mit maximal 120 Betten,<br />

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />

sportliche Zwecke.<br />

Ausnahmsweise können zugelassen werden:<br />

planungsgruppe 4, Berlin 89

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