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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

führen. Wegen der Gewässernähe ist außerdem bei Hochwasser<br />

mit hohen Grundwasserhöhen zu rechnen, was bei der Statik der<br />

Gebäude berücksichtigt werden muss. Die Keller sind außerdem<br />

wasserdicht auszuführen.<br />

In den Baugebieten D1 – 3 dürfen Stützen und konstruktive Teile<br />

den Abflussbereich nicht einschränken. Die Anordnung ist mit<br />

dem Wasserwirtschaftsamt Kronach abzustimmen.<br />

NIEDERSCHLAGSWASSERBEHANDLUNG<br />

Das Niederschlagswasser der Baugrundstücke soll auf der jeweiligen<br />

Grundstücksfreifläche versickert bzw. zurückgehalten werden.<br />

Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung<br />

nicht in ausreichendem Maße möglich sein, sind geeignete Maßnahmen<br />

zur Regenrückhaltung (Zisternen, Teiche, etc.) zu treffen.<br />

Das von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen abfließende Niederschlagswasser<br />

ist in öffentlichen Grünflächen flächenhaft zu<br />

versickern oder wenn das nicht möglich ist, in ein Oberflächengewässer<br />

einzuleiten.<br />

Die Versickerung bzw. Oberflächengewässereinleitung ist bei<br />

Beachtung der Niederschlagswasserfreistellungs-Verordnung<br />

bzw. der TRENOG wasserrechtlich genehmigungsfrei, im Übrigen<br />

sind wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen.<br />

FREIFLÄCHENGESTALTUNGSPLAN<br />

Im Rahmen der bauaufsichtlichen Genehmigung oder des Genehmigungsfreistellungsverfahrens<br />

ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan<br />

von den Bauherren vorzulegen, der insbesondere<br />

die geforderten Be- und Durchgrünungsmaßnahmen<br />

nachweist und neben der Planungskonzeption auch über die Art,<br />

Größe und Qualität der Gehölze Aufschluss gibt.<br />

BEHANDLUNGEN VON BAUMASZNAHMEN IM STADTPLA-<br />

NUNGSBEIRAT<br />

Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2010 ist eine Behandlung<br />

aller Baumaßnahmen (Gebäude, Grün- und Freiflächen,<br />

etc.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Hinblick<br />

auf gestalterische Fragen durch den erweiterten Stadtplanungsbeirat<br />

erforderlich.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 105

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