O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
führen. Wegen der Gewässernähe ist außerdem bei Hochwasser<br />
mit hohen Grundwasserhöhen zu rechnen, was bei der Statik der<br />
Gebäude berücksichtigt werden muss. Die Keller sind außerdem<br />
wasserdicht auszuführen.<br />
In den Baugebieten D1 – 3 dürfen Stützen und konstruktive Teile<br />
den Abflussbereich nicht einschränken. Die Anordnung ist mit<br />
dem Wasserwirtschaftsamt Kronach abzustimmen.<br />
NIEDERSCHLAGSWASSERBEHANDLUNG<br />
Das Niederschlagswasser der Baugrundstücke soll auf der jeweiligen<br />
Grundstücksfreifläche versickert bzw. zurückgehalten werden.<br />
Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung<br />
nicht in ausreichendem Maße möglich sein, sind geeignete Maßnahmen<br />
zur Regenrückhaltung (Zisternen, Teiche, etc.) zu treffen.<br />
Das von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen abfließende Niederschlagswasser<br />
ist in öffentlichen Grünflächen flächenhaft zu<br />
versickern oder wenn das nicht möglich ist, in ein Oberflächengewässer<br />
einzuleiten.<br />
Die Versickerung bzw. Oberflächengewässereinleitung ist bei<br />
Beachtung der Niederschlagswasserfreistellungs-Verordnung<br />
bzw. der TRENOG wasserrechtlich genehmigungsfrei, im Übrigen<br />
sind wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen.<br />
FREIFLÄCHENGESTALTUNGSPLAN<br />
Im Rahmen der bauaufsichtlichen Genehmigung oder des Genehmigungsfreistellungsverfahrens<br />
ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan<br />
von den Bauherren vorzulegen, der insbesondere<br />
die geforderten Be- und Durchgrünungsmaßnahmen<br />
nachweist und neben der Planungskonzeption auch über die Art,<br />
Größe und Qualität der Gehölze Aufschluss gibt.<br />
BEHANDLUNGEN VON BAUMASZNAHMEN IM STADTPLA-<br />
NUNGSBEIRAT<br />
Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2010 ist eine Behandlung<br />
aller Baumaßnahmen (Gebäude, Grün- und Freiflächen,<br />
etc.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Hinblick<br />
auf gestalterische Fragen durch den erweiterten Stadtplanungsbeirat<br />
erforderlich.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 105