O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 24/29<br />
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und in /XXII/ wird ausgeführt:<br />
„… die am Messtermin vorherrschenden Umgebungsgeräuschimmissionen,<br />
ausgehend vom Straßenverkehr auf der nordwestlich des Plangebietes gelegenen<br />
Bundesautobahn BAB A70, Scheinfurt-Bayreuth, und vom Schienenverkehr<br />
auf der nördlich des Bayernhafens Bamberg gelegenen Bahnstrecke<br />
der Deutschen Bahn AG, die Schallimmissionssituation innerhalb des Plangebietes<br />
des Wohnparks <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> Bamberg maßgeblich bestimmt wird.<br />
Es konnte festgestellt werden, dass sich aufgrund der am Messtermin vorhandenen<br />
Schallimmissionssituation eine überwiegende Verdeckung der Gewerbegeräuschimmissionen,<br />
ausgehend vom Betrieb des Bayernhafens Bamberg,<br />
durch die o.g. Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet bzw. an den<br />
ausgewählten Messorten ergab.“<br />
Da die durch den Hafenbetrieb verursachten nächtlichen Geräuschimmissionen praktisch<br />
nicht von den sie überlagernden und verdeckenden Verkehrsgeräuschimmissionen<br />
zu unterscheiden sind, ist nach meiner gutachterlichen Bewertung die Überschreitung<br />
des Immissionsrichtwertes der TA-Lärm für WA / nachts von 40 dB(A) um<br />
bis zu 5 dB hinnehmbar.<br />
Die höchsten Geräuschimmissionen treten im näheren Umfeld des Wasserkraftwerkes<br />
auf. Wenngleich sich durch die Schallschutzmaßnahmen eine erhebliche Minderung<br />
der Geräuschbelastungen einstellen wird, treten an einigen Fassaden Beurteilungspegel<br />
nachts von über 45 dB(A) auf. Für diese Fassaden sollten schutzbedürftige<br />
Räume im Sinne der DIN 4109 für Wohnzwecke ausgeschlossen werden, da eine<br />
gesunde Wohnsituation nicht sicher gegeben ist.<br />
In Abb. 6 im Anhang A sind die Fassaden gekennzeichnet, an denen Wohnräume<br />
ausgeschlossen werden sollten.