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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Gewährleistung eines hochwertigen Gebietscharakters und zur Schaffung einer attraktiven<br />

Platzsituation werden Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten<br />

generell ausgeschlossen.<br />

Im Nordwesten des Plangebietes wird Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, um<br />

das Gebiet entsprechend den Planungszielen zu entwickeln. Aus Gründen des angestrebten<br />

Gebietscharakters als hochwertiger Wohnstandort werden die im Allgemeinen<br />

Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen – Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,<br />

Gartenbaubetriebe und Tankstellen - generell ausgeschlossen.<br />

Bei Ausschöpfung der festgesetzten Nutzungsmaße lassen sich in den Sonder-,<br />

Misch- und Wohngebieten im Geltungsbereich insgesamt ca. 406 Wohneinheiten realisieren.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass der dadurch<br />

entstehende Bedarf an Kita-, Hort- und Schulplätzen durch vorhandene Einrichtungen<br />

im Umfeld des Plangebietes abgedeckt werden kann (vgl. Kapitel 15.4). Durch die ca.<br />

330 Wohneinheiten im Studentenwohnheim wird kein nennenswerter Bedarf an sozialer<br />

Infrastruktur entstehen.<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Planungsziele der Stadt Bamberg sehen vor, im Wesentlichen den ehemaligen<br />

ERBA-Gewerbebereich baulich zu nutzen und große Teile der Halbinsel als öffentlichen<br />

Grünraum (Landesgartenschau / Wohnpark) zu entwickeln.<br />

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen das von der Stadt Bamberg<br />

gewünschte städtebauliche Konzept (s.a. Masterplan, Kapitel 5) absichern.<br />

Das allgemeine Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gerade für innerstädtische<br />

Standorte erfordern eine bauliche Verdichtung. So kann die Zahl der Verkehrsbewegungen<br />

minimiert und eine Zersiedelung an der Peripherie vermeiden werden.<br />

Negative Auswirkungen der hohen baulichen Verdichtung treten nur in geringem Umfang<br />

auf. Die Überschreitung des Nutzungsmaßes wird durch folgenden Umstände<br />

und Maßnahmen ausgeglichen:<br />

die Umstrukturierung einer überwiegend versiegelten innerstädtischen Konversionsfläche<br />

zu einem qualitativ hochwertigen Wohn-, Mischgebiet und Universitätsstandort<br />

mit hohem Grün- und Freiflächenanteil,<br />

die Festsetzung von öffentlichen Parkanlagen und die Sicherung von Vegetationsflächen<br />

auf den privaten Grundstücken durch die Festsetzung von Bepflanzungen<br />

auf den Grundstücksfreiflächen, über Tiefgaragenflächen, welche<br />

mikroklimatische Effekte (Luftbefeuchtung, Kaltluftbildung) sowie eine<br />

Staubbindung gewährleisten.<br />

In einem Teil der Baugebiete wird ermöglicht, die zulässige Grundfläche durch die<br />

Flächen von Tiefgaragen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie sonstige Nebenanlagen<br />

um mehr als 50 % zu überschreiten. Die Obergrenze gemäß § 19 Abs. 4<br />

Satz 2 BauNVO wird jedoch eingehalten. Eine Ausnahme bilden die Baugebiete A<br />

und D1 bis D3. Hier wird eine Überschreitungsmöglichkeit festgesetzt, die einer<br />

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