O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Gewährleistung eines hochwertigen Gebietscharakters und zur Schaffung einer attraktiven<br />
Platzsituation werden Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten<br />
generell ausgeschlossen.<br />
Im Nordwesten des Plangebietes wird Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, um<br />
das Gebiet entsprechend den Planungszielen zu entwickeln. Aus Gründen des angestrebten<br />
Gebietscharakters als hochwertiger Wohnstandort werden die im Allgemeinen<br />
Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen – Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,<br />
Gartenbaubetriebe und Tankstellen - generell ausgeschlossen.<br />
Bei Ausschöpfung der festgesetzten Nutzungsmaße lassen sich in den Sonder-,<br />
Misch- und Wohngebieten im Geltungsbereich insgesamt ca. 406 Wohneinheiten realisieren.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass der dadurch<br />
entstehende Bedarf an Kita-, Hort- und Schulplätzen durch vorhandene Einrichtungen<br />
im Umfeld des Plangebietes abgedeckt werden kann (vgl. Kapitel 15.4). Durch die ca.<br />
330 Wohneinheiten im Studentenwohnheim wird kein nennenswerter Bedarf an sozialer<br />
Infrastruktur entstehen.<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Planungsziele der Stadt Bamberg sehen vor, im Wesentlichen den ehemaligen<br />
ERBA-Gewerbebereich baulich zu nutzen und große Teile der Halbinsel als öffentlichen<br />
Grünraum (Landesgartenschau / Wohnpark) zu entwickeln.<br />
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen das von der Stadt Bamberg<br />
gewünschte städtebauliche Konzept (s.a. Masterplan, Kapitel 5) absichern.<br />
Das allgemeine Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gerade für innerstädtische<br />
Standorte erfordern eine bauliche Verdichtung. So kann die Zahl der Verkehrsbewegungen<br />
minimiert und eine Zersiedelung an der Peripherie vermeiden werden.<br />
Negative Auswirkungen der hohen baulichen Verdichtung treten nur in geringem Umfang<br />
auf. Die Überschreitung des Nutzungsmaßes wird durch folgenden Umstände<br />
und Maßnahmen ausgeglichen:<br />
die Umstrukturierung einer überwiegend versiegelten innerstädtischen Konversionsfläche<br />
zu einem qualitativ hochwertigen Wohn-, Mischgebiet und Universitätsstandort<br />
mit hohem Grün- und Freiflächenanteil,<br />
die Festsetzung von öffentlichen Parkanlagen und die Sicherung von Vegetationsflächen<br />
auf den privaten Grundstücken durch die Festsetzung von Bepflanzungen<br />
auf den Grundstücksfreiflächen, über Tiefgaragenflächen, welche<br />
mikroklimatische Effekte (Luftbefeuchtung, Kaltluftbildung) sowie eine<br />
Staubbindung gewährleisten.<br />
In einem Teil der Baugebiete wird ermöglicht, die zulässige Grundfläche durch die<br />
Flächen von Tiefgaragen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie sonstige Nebenanlagen<br />
um mehr als 50 % zu überschreiten. Die Obergrenze gemäß § 19 Abs. 4<br />
Satz 2 BauNVO wird jedoch eingehalten. Eine Ausnahme bilden die Baugebiete A<br />
und D1 bis D3. Hier wird eine Überschreitungsmöglichkeit festgesetzt, die einer<br />
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