O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Szenario abgesehen. Die Unterkellerungen werden nicht zurückgebaut und das Gelände<br />
liegt weiterhin brach.<br />
Die vorhandenen denkmalgeschützten Fabrikgebäude würden weiter verfallen. In den<br />
bereits verbrachten und verbuschten Flächen würde die Sukzession in Richtung geschlossener<br />
Gehölzbestände (vorwiegend Eschen und Robinien im Endbestand) voranschreiten,<br />
in vergrasten Beständen langsamer und in gehölzdominierten Bereichen,<br />
mit starker Verschattung des Bodens, rascher.<br />
Der Großteil der Flächen wäre weiterhin versiegelt. Das Gelände wäre weiterhin überwiegend<br />
nicht zugänglich und stünde nicht für die wohnungs- und siedlungsnahe Erholung<br />
der Bevölkerung zur Verfügung.<br />
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
Bei Durchführung der Planung wird sich aufgrund der positiven Ausgleichsbilanz der<br />
Zustand für die meisten Schutzgüter verbessern. Für das Schutzgut Mensch werden<br />
sich in Bezug auf die Erholungs- und Wohnqualitäten entscheidende Vorteile ergeben,<br />
insbesondere dann, wenn auch die Umgebung des Geltungsbereichs im Zuge<br />
der Landesgartenschau neu gestaltet und mit dem Wohngebiet großzügig verknüpft<br />
wird.<br />
Lärmbelastungen des Wohnens vor allen aufgrund der Hafennutzung, die in der<br />
Nacht über den allgemeinen Orientierungswerten liegen, werden durch entsprechende<br />
Fassaden- und Fensterkonstruktionen bewältigt. Eine Erhöhung des Verkehrslärms<br />
an der Gaustadter Hauptstraße durch das Vorhaben wird durch die Einrichtung<br />
einer Tempo 30 Zone, die Installation einer neuen Lichtsignalanlage (LSA), eine<br />
nächtliche Abschaltung der LSA an der ERBA-Brücke und den Einbau eines besonders<br />
lärmschluckenden Belags (ca. 100m nordwestlich u. südöstlich der geplanten<br />
LSA) vermieden wird.<br />
Das Schutzgut Pflanzen und Tiere wird sich im Zuge der Neuanlage von Sandmagerrasen<br />
in den nördlichen Randbereichen des Wohngebiets sowie im Zuge der Entwicklung<br />
der zu ersetzenden, zu entwickelnden und neu zu pflanzenden Gehölzbestände<br />
regenerieren, wenn auch nicht in dem flächenmäßigen Umfang wie es ohne Bebauung<br />
der Fall wäre. Die Zustände und Funktionen der Schutzgüter Klima / Luft, Boden<br />
und Grundwasser werden aufgrund der positiven Flächenbilanz verbessert.<br />
Im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme wird ein Teil der denkmalgeschützten<br />
Gebäude auf Dauer erhalten, denkmalgerecht instand gesetzt und einer neuen<br />
Nutzung zugeführt.<br />
Erheblichkeitsabschätzung für die Schutzgüter (BauGB § 2 (4))<br />
Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope und biologische Vielfalt ergeben sich<br />
durch das Planungsvorhaben erhebliche Auswirkungen in bisher nicht bebauten und<br />
versiegelten Flächen. Es werden Biotopflächen, darunter auch solche der Stadtbiotopkartierung<br />
und Art. 13d(1)-Flächen überbaut. Aus den nicht überbauten Biotopflä-<br />
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