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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />

Verkehrsgutachten 22<br />

7 Fazit und Empfehlungen<br />

Nach Beendigung der öffentlichen Bürgerbeteiligung und Trägerbeteiligung hat sich ein<br />

Überarbeitungsnotwendigkeit für das Verkehrsgutachten ergeben. Veränderungen wurden<br />

insbesondere an der Anzahl der Studierenden und Mitarbeitern der Universität vorgenommen<br />

und an den Flächengrößen, die der Universitätsstandort einnimmt. Gleichzeitig haben<br />

sich Flächen mit gewerblicher Nutzung verringert.<br />

Ein besonderes Augenmerk war dabei nochmals auf die straßenseitige Anbindung und den<br />

Fahrradverkehr zu richten.<br />

Der Knotenpunkt ERBA-Brücke/Gaustadter Hauptstraße/Schweinfurter Straße, der die einzige<br />

Anbindung der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> für den motorisierten Individualverkehr darstellt, erreicht als<br />

unsignalisierte T-Einmündung lediglich die Qualitätsstufe E, d.h. die Kapazität des Knotenpunktes<br />

wird erreicht:<br />

Folgende Empfehlungen ergeben sich aus gutachterlicher Sicht:<br />

- Die Leistungsfähigkeitsberechnung wurde für den Endausbau des Bebauungsgebietes<br />

durchgeführt.<br />

Zu diesem Zeitpunkt ist entsprechend dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen die<br />

Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt ERBA-Brücke/Gaustadter Hauptstraße/Schweinfurter<br />

Straße zwingend erforderlich.<br />

Dies ist nicht nur für die Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsablaufs, sondern<br />

auch um eine sichere Querung für Fußgänger zu ermöglichen, die die Gaustadter<br />

Hauptstraße zwischen Bushaltestelle und <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> queren und für die Fahrradfahrer,<br />

die zum Uferradweg (Cityroute) entlang der <strong>Regnitz</strong> gelangen wollen. Hier ist aufgrund<br />

der zusätzlichen Einrichtungen der Universität und der Wohnungen mit einem<br />

höheren Fußgänger- und Fahrradaufkommen zu rechnen. Der Lageplan für die Umbaumaßnahme<br />

des Knotenpunktes ist in der Anlage 2 dargestellt.<br />

Die zusätzliche Linksabbiegespur wird auf die heute vorhandene Fläche der Bushaltestelle<br />

südwestlich der ERBA-Brücke gelegt. Ein Eingriff in die denkmalgeschützte<br />

Grünanlage kann damit verhindert werden. Die Bushaltestelle für die Linien stadteinwärts<br />

wird durch eine für die Linien stadtauswärts ergänzt. Die Haltestellen befinden<br />

sich auf gleicher Höhe östlich der ERBA-Brücke.<br />

- In der 1. Bauphase bis zur Landesgartenschau 2012 werden ca. 40% der Flächen realisiert.<br />

Zu diesem Zeitpunkt ist die Leistungsfähigkeit des unsignalisierten Knotenpunktes<br />

noch gegeben. Es wird jedoch empfohlen die Lichtsignalanlage schon nach der ersten<br />

Bauphase zu installieren, da dies eine höhere Flexibilität bietet. Außerdem erhält<br />

man sofort eine sichere Querung für Fußgänger beidseitig der ERBA-Brücke, was besonders<br />

für Nutzer der Linienbusse von Vorteil ist.<br />

Bestehende Lichtsignalanlagen befinden sich westlich des Knotens ERBA-<br />

Brücke/Gaustadter Hauptstraße am Knotenpunkt Gaustadter Hauptstraße/Grüntaler<br />

Straße und östlich am Knotenpunkt Schweinfurter Straße/Regensburger Ring. Bei Einrichtung<br />

der neuen Lichtsignalanlage muss eine Abstimmung (Koordinierung) mit den<br />

bestehenden Anlagen erfolgen.<br />

Die Einrichtung der Lichtsignalanlage und der dafür notwendige Straßenumbau und die<br />

Koordinierung mit den benachbarten Anlagen muss innerhalb eines städtebaulichen<br />

Vertrages geregelt und gesichert werden.<br />

GRI GmbH

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