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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 22/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

5 BEWERTUNG<br />

5.1 Verkehrsgeräusche<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sollten gemäß des Beiblatts 1 der<br />

DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ /XXVIII/ die Beurteilungspegel, verursacht<br />

durch Verkehrsgeräusche, folgende Orientierungswerte nicht überschreiten:<br />

Tabelle 9 Orientierungswerte der Bauleitplanung für Verkehrsgeräusche<br />

gemäß Beiblatt 1 Teil 1 zu DIN 18005<br />

Gebietsausweisung Orientierungswerte [dB(A)]<br />

tags nachts<br />

WA 55 45<br />

MI / SO* 60 50<br />

* entsprechend den hier vorliegenden Mischnutzungen im Sondergebiet<br />

wird das Sondergebiet in seiner Immissionsempfindlichkeit dem Mischgebiet gleich gesetzt<br />

Die Gebietsausweisungen sind im Anhang A in Abb. 4 und die Gebäudelärmkarten<br />

der Verkehrsgeräusche sind im Anhang C in Abb. 1 – 4 dargestellt.<br />

Die Berechnungen weisen Überschreitungen der Orientierungswerte an einigen Gebäudefassaden<br />

aus, vgl. Abb. 5 im Anhang A.<br />

Die Überschreitungen in den WA – Gebieten treten im Baufeld D1 mit maximal 2 dB<br />

und im Baufeld B2 mit Bestandsgebäuden mit maximal 4 dB auf. Die Überschreitungen<br />

in den MI- und SO- Gebieten treten im Wesentlichen an den Fassaden entlang<br />

der Erschließungsstraßen auf. Die Überschreitungen betragen max. 6 dB.

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