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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Im Bereich der Planstraßen 1a, 1b und 2 ist die Unterbringung von 40 Stellplätzen im<br />

öffentlichen Straßenraum möglich, im Bereich der Ringerschließung des Wohngebietes<br />

können weitere 30 bis 40 Besucherstellplätze untergebracht werden. Der Bedarf<br />

an 65 Besucherstellplätzen, der nach Stellplatzsatzung für die Bereiche D bis I notwendig<br />

ist, kann damit im öffentlichen Straßenraum befriedigt werden. Weitere Besucherstellplätze<br />

für Besucher der Universität und der gewerblichen Einrichtungen müssen<br />

in der Tiefgarage unter dem ERBA-Platz geschaffen werden.<br />

In einer Tiefgarage im Bereich des ERBA-Platzes können nach ersten Planungen auf<br />

zwei Ebenen ca. 477 Stellplätze realisiert werden, damit wäre die Stellplatzanforderung<br />

gemäß Stellplatzsatzung im Baugebiet A nicht gedeckt.<br />

Für private Stellplätze werden in den Baugebieten teilweise Flächen für Stellplätze<br />

und Tiefgaragen festgesetzt. Mit der Beschränkung auf die Anlage von Tiefgaragen in<br />

den Baugebieten A, D1, D2, D3 und F1 sollen größere Flächen von oberirdischen<br />

Stellplätzen und störenden Nebenanlagen freigehalten werden und so die Schaffung<br />

von Blickbeziehungen bzw. die Anlage von Platzflächen ermöglicht werden. Im Plangebiet<br />

ist - mit Ausnahme der Baugebiete B und C - eine überwiegende Unterbringung<br />

der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen vorgesehen, um die Inanspruchnahme<br />

zusätzlicher Flächen für den ruhenden Verkehr zu minimieren.<br />

Aus diesen Gründen sind ebenerdige Stellplätze nur innerhalb der im Bebauungsplan<br />

festgesetzten Flächen zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO.<br />

Mit dem Ausschluss von oberirdischen Garagen, die nicht in Hauptgebäude integriert<br />

sind, soll der angestrebten Gebietscharakter eines hochwertigen, stark durchgrünten<br />

Wohngebietes mit Blickbeziehungen zum Wasser gesichert werden.<br />

Bei Wohnungsgrößen über 120 m 2 sind abweichend von der Satzung über die Beschränkung<br />

von Garagen und Stellplätzen der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung) vom<br />

20.06.1995, geändert durch Satzung vom 03.12.2001, i.V.m. der Verordnung über<br />

den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze<br />

(GaStellV) vom 30.11.1993 in den Baugebieten B, C, E, F1, F2, G, H1, H2 und I 1,5<br />

Stellplätze pro Wohnung zu errichten. Dies gilt um den erhöhten Stellplatzbedarf bei<br />

großen Wohnungen in Reihenhäusern, Town Houses und Stadtvillen innerhalb dieser<br />

Baugebiete zu decken.<br />

Im Baugebiet A wird zur Ermöglichung der Anlage eines urbanen Platzbereiches (ER-<br />

BA Platz), auf einem großen Teil der Fläche ein Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />

der Allgemeinheit festgesetzt (Gr1), um zwischen den Baufenstern einen<br />

attraktiven Zugang zur Platzfläche sowie eine Verbindung zu den angrenzenden Baugebieten<br />

und Grünflächen zu ermöglichen. An der südlichen Grenze des Baugebiets<br />

A wird das Geh- und Fahrrecht bis an die <strong>Regnitz</strong> herangezogen (Industriegasse),<br />

um einen Zugang zum Wasser sicher zu stellen (Gr2). Für diese Flächen wird<br />

auch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für Erschließungsträger festgesetzt.<br />

Um eine Verbindung zwischen dem künftigen Unigelände und der öffentlichen Parkanlage<br />

zu sichern, wird innerhalb der Baugebiete F 1und F2 ein Gehrecht zugunsten<br />

der Allgemeinheit festgesetzt (Gr3).<br />

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