O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Im Bereich der Planstraßen 1a, 1b und 2 ist die Unterbringung von 40 Stellplätzen im<br />
öffentlichen Straßenraum möglich, im Bereich der Ringerschließung des Wohngebietes<br />
können weitere 30 bis 40 Besucherstellplätze untergebracht werden. Der Bedarf<br />
an 65 Besucherstellplätzen, der nach Stellplatzsatzung für die Bereiche D bis I notwendig<br />
ist, kann damit im öffentlichen Straßenraum befriedigt werden. Weitere Besucherstellplätze<br />
für Besucher der Universität und der gewerblichen Einrichtungen müssen<br />
in der Tiefgarage unter dem ERBA-Platz geschaffen werden.<br />
In einer Tiefgarage im Bereich des ERBA-Platzes können nach ersten Planungen auf<br />
zwei Ebenen ca. 477 Stellplätze realisiert werden, damit wäre die Stellplatzanforderung<br />
gemäß Stellplatzsatzung im Baugebiet A nicht gedeckt.<br />
Für private Stellplätze werden in den Baugebieten teilweise Flächen für Stellplätze<br />
und Tiefgaragen festgesetzt. Mit der Beschränkung auf die Anlage von Tiefgaragen in<br />
den Baugebieten A, D1, D2, D3 und F1 sollen größere Flächen von oberirdischen<br />
Stellplätzen und störenden Nebenanlagen freigehalten werden und so die Schaffung<br />
von Blickbeziehungen bzw. die Anlage von Platzflächen ermöglicht werden. Im Plangebiet<br />
ist - mit Ausnahme der Baugebiete B und C - eine überwiegende Unterbringung<br />
der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen vorgesehen, um die Inanspruchnahme<br />
zusätzlicher Flächen für den ruhenden Verkehr zu minimieren.<br />
Aus diesen Gründen sind ebenerdige Stellplätze nur innerhalb der im Bebauungsplan<br />
festgesetzten Flächen zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO.<br />
Mit dem Ausschluss von oberirdischen Garagen, die nicht in Hauptgebäude integriert<br />
sind, soll der angestrebten Gebietscharakter eines hochwertigen, stark durchgrünten<br />
Wohngebietes mit Blickbeziehungen zum Wasser gesichert werden.<br />
Bei Wohnungsgrößen über 120 m 2 sind abweichend von der Satzung über die Beschränkung<br />
von Garagen und Stellplätzen der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung) vom<br />
20.06.1995, geändert durch Satzung vom 03.12.2001, i.V.m. der Verordnung über<br />
den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze<br />
(GaStellV) vom 30.11.1993 in den Baugebieten B, C, E, F1, F2, G, H1, H2 und I 1,5<br />
Stellplätze pro Wohnung zu errichten. Dies gilt um den erhöhten Stellplatzbedarf bei<br />
großen Wohnungen in Reihenhäusern, Town Houses und Stadtvillen innerhalb dieser<br />
Baugebiete zu decken.<br />
Im Baugebiet A wird zur Ermöglichung der Anlage eines urbanen Platzbereiches (ER-<br />
BA Platz), auf einem großen Teil der Fläche ein Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />
der Allgemeinheit festgesetzt (Gr1), um zwischen den Baufenstern einen<br />
attraktiven Zugang zur Platzfläche sowie eine Verbindung zu den angrenzenden Baugebieten<br />
und Grünflächen zu ermöglichen. An der südlichen Grenze des Baugebiets<br />
A wird das Geh- und Fahrrecht bis an die <strong>Regnitz</strong> herangezogen (Industriegasse),<br />
um einen Zugang zum Wasser sicher zu stellen (Gr2). Für diese Flächen wird<br />
auch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für Erschließungsträger festgesetzt.<br />
Um eine Verbindung zwischen dem künftigen Unigelände und der öffentlichen Parkanlage<br />
zu sichern, wird innerhalb der Baugebiete F 1und F2 ein Gehrecht zugunsten<br />
der Allgemeinheit festgesetzt (Gr3).<br />
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