O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Die Schaffung eines sog. „Fischpasses“ entsprechend den Zielen des Wasserwirtschaftsamtes<br />
zur Herstellung der Durchgängigkeit des linken <strong>Regnitz</strong>armes für größere<br />
Gewässerorganismen wird zugelassen. Zu entwickeln ist eine artenreiche, gebietstypische<br />
Ufervegetation auf sandigen Substraten unter Verwendung der Pflanzliste 4<br />
(Regionalsaatgut). Die Kombination von Sandmagerrasen und Gewässerlauf kann zur<br />
Steigerung der Artenvielfalt wie auch des Erlebniswertes entscheidend beitragen.<br />
Der derzeitige Stand der Planungen im wasserrechtlichen Verfahren wird für die im<br />
Geltungsbereich befindlichen Flächen in den Bebauungsplan als Hinweis bzw. Nachrichtliche<br />
Übernahme aufgenommen. Die Planungen stehen nicht im Widerspruch zur<br />
Festsetzung als Maßnahmenfläche. Die Anlage eines Gewässerlaufes mit Entwicklung<br />
einer artenreichen Ufervegetation sandiger Substrate innerhalb der Maßnahmenfläche<br />
SPE 1 ist Bestandteil des Ausgleichskonzeptes. Die zur Anlage des Gewässerlaufes<br />
nach derzeitigem Stand der Planung erforderlichen Baumrodungen werden<br />
getrennt bilanziert. Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />
erfolgen im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
Fläche für Maßnahmen „SPE 2“<br />
Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 2 ist die Herstellung einer artenreichen,<br />
gebietstypischen Waldbodenvegetation, da eine solche hier bislang weitgehend<br />
fehlt und der Waldboden nahezu vegetationsfrei sowie in vielen Bereichen verdichtet<br />
ist. Die Maßnahmenfläche dient dem Ausgleich für die Inanspruchnahme von Biotopflächen<br />
für das Allgemeine Wohngebiet. Sie soll naturschutzfachlich und landschaftsästhetisch<br />
aufgewertet werden. Es sind die Arten der Pflanzliste 5 (Regionalsaatgut)<br />
zu verwenden. Die Anlage von Fußwegen wird zugelassen.<br />
Fläche für Maßnahmen „SPE 3“<br />
Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 3 ist eine strukturreiche, artenreiche<br />
und gebietstypische Vegetation der Uferböschungen, teils durch Aufwertung vorhandener<br />
zu erhaltender Baumbestände, teils durch Neuschaffung von Biotopen auf weitgehend<br />
vegetationsfreien Flächen. Es sollen lichte Gehölzbestände, kombiniert mit<br />
gänzlich offenen, gehölzfreien Bereichen aus Kräutern und Gräsern entstehen. Zu<br />
verwenden sind Arten der Pflanzlisten 1, 2 und 5 (Regionalsaatgut). Gehölze sind in<br />
lockerer Anordnung zu pflanzen. Bei zu erhaltenden Baumbeständen sind zurückhaltende<br />
Ergänzungspflanzungen zulässig. Auf einen gestalterischen Zusammenhang<br />
mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu achten. Die Sichtbeziehungen von der<br />
Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm sind dauerhaft zu erhalten. Die Anlage von<br />
Fußwegen wird zugelassen.<br />
6.8 Immissionsschutz<br />
Für das Plangebiet wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (vgl. Anhang 1), in<br />
dem Lärmimmissionen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes untersucht wurden,<br />
die von dem nördlich gelegenen Hafen, der Binnenschifffahrt auf dem Main-Donau-<br />
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