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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Die Schaffung eines sog. „Fischpasses“ entsprechend den Zielen des Wasserwirtschaftsamtes<br />

zur Herstellung der Durchgängigkeit des linken <strong>Regnitz</strong>armes für größere<br />

Gewässerorganismen wird zugelassen. Zu entwickeln ist eine artenreiche, gebietstypische<br />

Ufervegetation auf sandigen Substraten unter Verwendung der Pflanzliste 4<br />

(Regionalsaatgut). Die Kombination von Sandmagerrasen und Gewässerlauf kann zur<br />

Steigerung der Artenvielfalt wie auch des Erlebniswertes entscheidend beitragen.<br />

Der derzeitige Stand der Planungen im wasserrechtlichen Verfahren wird für die im<br />

Geltungsbereich befindlichen Flächen in den Bebauungsplan als Hinweis bzw. Nachrichtliche<br />

Übernahme aufgenommen. Die Planungen stehen nicht im Widerspruch zur<br />

Festsetzung als Maßnahmenfläche. Die Anlage eines Gewässerlaufes mit Entwicklung<br />

einer artenreichen Ufervegetation sandiger Substrate innerhalb der Maßnahmenfläche<br />

SPE 1 ist Bestandteil des Ausgleichskonzeptes. Die zur Anlage des Gewässerlaufes<br />

nach derzeitigem Stand der Planung erforderlichen Baumrodungen werden<br />

getrennt bilanziert. Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />

erfolgen im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

Fläche für Maßnahmen „SPE 2“<br />

Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 2 ist die Herstellung einer artenreichen,<br />

gebietstypischen Waldbodenvegetation, da eine solche hier bislang weitgehend<br />

fehlt und der Waldboden nahezu vegetationsfrei sowie in vielen Bereichen verdichtet<br />

ist. Die Maßnahmenfläche dient dem Ausgleich für die Inanspruchnahme von Biotopflächen<br />

für das Allgemeine Wohngebiet. Sie soll naturschutzfachlich und landschaftsästhetisch<br />

aufgewertet werden. Es sind die Arten der Pflanzliste 5 (Regionalsaatgut)<br />

zu verwenden. Die Anlage von Fußwegen wird zugelassen.<br />

Fläche für Maßnahmen „SPE 3“<br />

Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 3 ist eine strukturreiche, artenreiche<br />

und gebietstypische Vegetation der Uferböschungen, teils durch Aufwertung vorhandener<br />

zu erhaltender Baumbestände, teils durch Neuschaffung von Biotopen auf weitgehend<br />

vegetationsfreien Flächen. Es sollen lichte Gehölzbestände, kombiniert mit<br />

gänzlich offenen, gehölzfreien Bereichen aus Kräutern und Gräsern entstehen. Zu<br />

verwenden sind Arten der Pflanzlisten 1, 2 und 5 (Regionalsaatgut). Gehölze sind in<br />

lockerer Anordnung zu pflanzen. Bei zu erhaltenden Baumbeständen sind zurückhaltende<br />

Ergänzungspflanzungen zulässig. Auf einen gestalterischen Zusammenhang<br />

mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu achten. Die Sichtbeziehungen von der<br />

Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm sind dauerhaft zu erhalten. Die Anlage von<br />

Fußwegen wird zugelassen.<br />

6.8 Immissionsschutz<br />

Für das Plangebiet wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (vgl. Anhang 1), in<br />

dem Lärmimmissionen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes untersucht wurden,<br />

die von dem nördlich gelegenen Hafen, der Binnenschifffahrt auf dem Main-Donau-<br />

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