27.02.2013 Aufrufe

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />

Die vorgesehene Bebauung führt, auch im Zusammenhang mit den im Zuge der Landesgartenschau<br />

vorgesehenen Parkflächen zu einer grundlegenden Veränderung des<br />

Landschaftsbildes. Aufgrund der stark durchgrünten, zeitgemäßen städtebaulichen<br />

Struktur ergeben sich im Vergleich mit der vorherigen massiven Fabrikbebauung, in<br />

hohem Maße Verbesserungen des Landschaftsbildes, der Landschafts- und Freiraumstruktur.<br />

Im Bereich der von den Baumaßnahmen betroffenen Biotope wird sich das Landschaftsbild<br />

vollständig verändern, von einer innerstädtischen „Stadtwildnis“ zu einem<br />

durchgrünten städtebaulichen Ensemble. Aufgrund dieser kategorischen Unterschiedlichkeit<br />

der „Landschaftstypen“ und aufgrund der künftigen hohen stadtgestalterischen<br />

und freiraumplanerischen Qualität kann nicht von negativen Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild gesprochen werden.<br />

SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Baubedingt und anlagebedingt kann es zu Einwirkungen des Grundwassers auf unterirdische,<br />

historische Bauwerke oder Neubauten kommen. Gegebenenfalls sind diese<br />

durch geeignete Maßnahmen gegen Grundwassereinwirkungen zu schützen.<br />

Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />

Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Mit Umsetzung der Planung<br />

bietet sich jedoch die Möglichkeit im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />

einen Teil der denkmalgeschützten Gebäude auf Dauer zu erhalten, denkmalgerecht<br />

instand zu setzen und einer neuen Nutzung zuzuführen.<br />

Zum Schutz von Bodendenkmälern sind gem. Denkmalschutzgesetz für Erdarbeiten<br />

eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.<br />

148

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!