O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />
Die vorgesehene Bebauung führt, auch im Zusammenhang mit den im Zuge der Landesgartenschau<br />
vorgesehenen Parkflächen zu einer grundlegenden Veränderung des<br />
Landschaftsbildes. Aufgrund der stark durchgrünten, zeitgemäßen städtebaulichen<br />
Struktur ergeben sich im Vergleich mit der vorherigen massiven Fabrikbebauung, in<br />
hohem Maße Verbesserungen des Landschaftsbildes, der Landschafts- und Freiraumstruktur.<br />
Im Bereich der von den Baumaßnahmen betroffenen Biotope wird sich das Landschaftsbild<br />
vollständig verändern, von einer innerstädtischen „Stadtwildnis“ zu einem<br />
durchgrünten städtebaulichen Ensemble. Aufgrund dieser kategorischen Unterschiedlichkeit<br />
der „Landschaftstypen“ und aufgrund der künftigen hohen stadtgestalterischen<br />
und freiraumplanerischen Qualität kann nicht von negativen Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild gesprochen werden.<br />
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Baubedingt und anlagebedingt kann es zu Einwirkungen des Grundwassers auf unterirdische,<br />
historische Bauwerke oder Neubauten kommen. Gegebenenfalls sind diese<br />
durch geeignete Maßnahmen gegen Grundwassereinwirkungen zu schützen.<br />
Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />
Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Mit Umsetzung der Planung<br />
bietet sich jedoch die Möglichkeit im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />
einen Teil der denkmalgeschützten Gebäude auf Dauer zu erhalten, denkmalgerecht<br />
instand zu setzen und einer neuen Nutzung zuzuführen.<br />
Zum Schutz von Bodendenkmälern sind gem. Denkmalschutzgesetz für Erdarbeiten<br />
eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.<br />
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