O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Biotopen auf weitgehend vegetationsfreien Flächen. Entwicklungsziel ist eine strukturreiche<br />
und artenreiche Vegetation auf Uferböschungen, d.h. lichte Gehölzbestände,<br />
kombiniert mit gänzlich offenen, gehölzfreien Bereichen aus Kräutern und Gräsern.<br />
Zu verwenden sind Arten der Pflanzlisten 1, 2 und 5 (Regionalsaatgut). Gehölze sind<br />
in lockerer Anordnung zu verwenden. Bei zu erhaltenden Baumbeständen sind zurückhaltende<br />
Ergänzungspflanzungen zulässig. Auf einen gestalterischen Zusammenhang<br />
mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu achten. Es sollen die Sichtbeziehungen<br />
von der Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft erhalten werden.<br />
Die Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der SPE-Flächen 1-3 soll<br />
im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und auf der Grundlage eines auf<br />
die jeweiligen Entwicklungsziele und anzustrebenden Ausgleichseffekte abzustimmenden<br />
Pflegekonzeptes erfolgen.<br />
Die Herstellung öffentlicher und privater Grünflächen ist als Ersatzmaßnahme i.S.d.<br />
§ 18 BNatSchG zu begreifen, da eine Kompensation von Eingriffen in anderer Form<br />
erfolgt. Aufgrund der umfangreichen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen ergibt<br />
sich eine positive Versiegelungsbilanz. Damit werden über das Ausgleichserfordernis<br />
hinaus neue Freiflächen geschaffen. Zwar werden diese neuen Freiflächen in Bezug<br />
auf den Arten- und Biotopschutz weniger wertvoll sein, aber es werden ökosystemare<br />
Funktionen (z. B. klimatische Effekte, Biomasseproduktion, Bodengefüge, Grundwasserneubildung)<br />
ermöglicht.<br />
Die von Baumaßnahmen betroffenen und durch die Baumschutzverordnung der Stadt<br />
Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang > 60 cm) sind durch mindestens gleiche<br />
Anzahl von Baumpflanzungen zu ersetzen. Für zu entfernende Bäume ist ein<br />
Fällantrag zu stellen. Für Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem<br />
Stammumfang von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />
6 BESCHREIBUNG DER METHODIK SOWIE HINWEISE AUF<br />
SCHWIERIGKEITEN<br />
Für die Durchführung der Umweltprüfung und die Abfassung des vorliegenden Umweltberichts<br />
wurde der Bayerische Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung<br />
„Der Umweltbericht in der Praxis“ (2005) herangezogen.<br />
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden<br />
drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung<br />
der Erheblichkeit ist, insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen<br />
und Tiere, die Ausgleichbarkeit von Umweltauswirkungen ein wichtiger Indikator.<br />
Die Erheblichkeit nicht ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich hoch eingestuft.<br />
Im Hinblick auf die Bewertung der Schutzgüter wurde der Bayerische Leitfaden<br />
zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“<br />
(2. Aufl. 2003) herangezogen (vgl. auch Eingriffsbilanz, 9.2).<br />
Für die Schutzgüter Mensch (Erholung) sowie Klima / Luft wurde die einschlägige<br />
Fachliteratur und die geltenden Regelwerke verwendet. Für die Beurteilung des<br />
planungsgruppe 4, Berlin 143