27.02.2013 Aufrufe

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Biotopen auf weitgehend vegetationsfreien Flächen. Entwicklungsziel ist eine strukturreiche<br />

und artenreiche Vegetation auf Uferböschungen, d.h. lichte Gehölzbestände,<br />

kombiniert mit gänzlich offenen, gehölzfreien Bereichen aus Kräutern und Gräsern.<br />

Zu verwenden sind Arten der Pflanzlisten 1, 2 und 5 (Regionalsaatgut). Gehölze sind<br />

in lockerer Anordnung zu verwenden. Bei zu erhaltenden Baumbeständen sind zurückhaltende<br />

Ergänzungspflanzungen zulässig. Auf einen gestalterischen Zusammenhang<br />

mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu achten. Es sollen die Sichtbeziehungen<br />

von der Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft erhalten werden.<br />

Die Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der SPE-Flächen 1-3 soll<br />

im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und auf der Grundlage eines auf<br />

die jeweiligen Entwicklungsziele und anzustrebenden Ausgleichseffekte abzustimmenden<br />

Pflegekonzeptes erfolgen.<br />

Die Herstellung öffentlicher und privater Grünflächen ist als Ersatzmaßnahme i.S.d.<br />

§ 18 BNatSchG zu begreifen, da eine Kompensation von Eingriffen in anderer Form<br />

erfolgt. Aufgrund der umfangreichen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen ergibt<br />

sich eine positive Versiegelungsbilanz. Damit werden über das Ausgleichserfordernis<br />

hinaus neue Freiflächen geschaffen. Zwar werden diese neuen Freiflächen in Bezug<br />

auf den Arten- und Biotopschutz weniger wertvoll sein, aber es werden ökosystemare<br />

Funktionen (z. B. klimatische Effekte, Biomasseproduktion, Bodengefüge, Grundwasserneubildung)<br />

ermöglicht.<br />

Die von Baumaßnahmen betroffenen und durch die Baumschutzverordnung der Stadt<br />

Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang > 60 cm) sind durch mindestens gleiche<br />

Anzahl von Baumpflanzungen zu ersetzen. Für zu entfernende Bäume ist ein<br />

Fällantrag zu stellen. Für Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem<br />

Stammumfang von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />

6 BESCHREIBUNG DER METHODIK SOWIE HINWEISE AUF<br />

SCHWIERIGKEITEN<br />

Für die Durchführung der Umweltprüfung und die Abfassung des vorliegenden Umweltberichts<br />

wurde der Bayerische Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung<br />

„Der Umweltbericht in der Praxis“ (2005) herangezogen.<br />

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden<br />

drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung<br />

der Erheblichkeit ist, insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen<br />

und Tiere, die Ausgleichbarkeit von Umweltauswirkungen ein wichtiger Indikator.<br />

Die Erheblichkeit nicht ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich hoch eingestuft.<br />

Im Hinblick auf die Bewertung der Schutzgüter wurde der Bayerische Leitfaden<br />

zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“<br />

(2. Aufl. 2003) herangezogen (vgl. auch Eingriffsbilanz, 9.2).<br />

Für die Schutzgüter Mensch (Erholung) sowie Klima / Luft wurde die einschlägige<br />

Fachliteratur und die geltenden Regelwerke verwendet. Für die Beurteilung des<br />

planungsgruppe 4, Berlin 143

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!