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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Für die Baugebiete B und C gelten die Abstandsflächenregelungen nach Art. 6 Abs. 5<br />

Satz 1 BayBO.<br />

Mit dieser Festsetzung soll eine Umsetzung der städtebaulichen Ziele, eine Sicherung<br />

und Integration der erhaltenswerten Denkmale sowie die Ausprägung städtebaulicher<br />

Akzente gewährleistet werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie eine<br />

ausreichende Belichtung und Belüftung werden aufgrund der getroffenen Festsetzungen<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

9 KENNZEICHNUNG VON FLÄCHEN, DEREN BÖDEN ERHEBLICH<br />

MIT UMWELTGEFÄHRDENDEN STOFFEN BELASTET SIND<br />

9.1 Altlasten<br />

Im Rahmen einer orientierenden Altlastenerkundung (vgl. Anhang 3) wurden in zwei<br />

Bereichen innerhalb des Plangebietes Belastungen des Untergrundes festgestellt: Auf<br />

der Fläche der ehem. Betriebstankstelle südwestlich der LKW-Garagen und im Bereich<br />

der Hochtanks zur Lagerung von Heiz- bzw. Schweröl wurden gefährdungsrelevante<br />

Belastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Beide Flächen sind<br />

im Bebauungsplan gekennzeichnet.<br />

Laut Gutachten ist in den vorgenannten Bereichen nach Durchführung einer Aushubsanierung<br />

im Zuge des Rückbaus der Bestandsbebauung auch unter Berücksichtigung<br />

einer Wohnnutzung mit Kinderspielflächen auf dem Standort eine Gefährdung<br />

der menschlichen Gesundheit auszuschließen.<br />

Die Durchführung der erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen wird im städtebaulichen<br />

Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt.<br />

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