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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche darf durch die<br />

Grundflächen von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen<br />

im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unter der Geländeoberfläche,<br />

durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut<br />

wird, die festgesetzte Grundflächenzahl in den Baugebieten B1<br />

und B2 um bis zu 70% überschritten werden.<br />

GR ZULÄSSIGE GRUNDFLÄCHE (§ 19 Abs. 2 BauNVO)<br />

0,6<br />

z.B. GR 680 m 2 als Höchstmaß<br />

Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche darf durch die Flächen<br />

von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne<br />

des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unter der Geländeoberfläche<br />

(z.B. Tiefgaragen), durch die das Baugrundstück lediglich<br />

unterbaut wird, die festgesetzte Grundfläche wie folgt überschritten<br />

werden:<br />

- um bis zu 30% in dem Baugebiet I,<br />

- um bis zu 40% in dem Baugebiet D3<br />

- um bis zu 45% in dem Baugebiet F1<br />

- um bis zu 50% in dem Baugebiet H2,<br />

- um bis zu 55% in den Baugebieten A und D1<br />

- um bis zu 60% in dem Baugebiet F2,<br />

- um bis zu 70% in dem Baugebiet E,<br />

- um bis zu 80% in den Baugebieten G und H1,<br />

- um bis zu 90% in dem Baugebiet D2.<br />

Bei der Ermittlung der Grundfläche sind in den Baugebieten D1,<br />

D2 und D3 auch Gebäudeteile mitzurechnen, die über die festgesetzte<br />

Wasserfläche auskragen.<br />

GESCHOSSFLÄCHENZAHL (§ 20 Abs. 2 BauNVO)<br />

z.B. GFZ 0,6<br />

GF ZULÄSSIGE GESCHOSSFLÄCHE (§ 20 Abs. 3 BauNVO)<br />

z.B. GF 3.600 m 2 als Höchstmaß<br />

II ZAHL DER VOLLGESCHOSSE (§ 20 Abs. 1 BauNVO)<br />

als Höchstmaß<br />

planungsgruppe 4, Berlin 91

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