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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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VERKEHRSFLÄCHEN BESONDERER ZWECKBESTIMMUNG<br />

VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH (ÖFFENTLICH)<br />

FUSSWEG (PRIVAT)<br />

Privatweg mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />

FUSS- UND RADWEG (ÖFFENTLICH)<br />

FUSS- UND RADWEG, NOTZUFAHRT (ÖFFENTLICH)<br />

Die Fläche FRN ist mit einem Fahrrecht zugunsten der Eigentümer<br />

des Fabrikbau 27b (Schleusenwärterhaus) zu belasten.<br />

FUSSGÄNGERSTEG (PRIVAT)<br />

Privatweg mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit.<br />

BEREICHE OHNE EIN- UND AUSFAHRT<br />

VERSORGUNGSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)<br />

ELEKTRIZITÄT (Wasserkraftwerk / Umformerstation)<br />

FÜHRUNG VON HAUPTVERSORGUNGSLEITUNGEN (§ 9<br />

Abs. 1 Nr. 13 BauGB)<br />

Die Versorgungsleitungen sind unterirdisch zu führen.<br />

ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1<br />

Nr. 15 BauGB)<br />

ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHE<br />

In den öffentlichen Grünflächen ist die Anlage von Wasserflächen<br />

zulässig.<br />

PARKANLAGE

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