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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

F. HINWEISE UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />

AMTLICH KARTIERTE BIOTOPFLÄCHEN MIT NR.<br />

AMTLICH FESTGESETZTES ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET<br />

(Wasserwirtschaftsamt Kronach)<br />

WASSERRECHTLICHES VERFAHREN<br />

Für die Anlage eines Fischpasses erfolgte ein wasserrechtliches<br />

Verfahren. Die betroffenen Flächen liegen teilweise im Geltungsbereich<br />

des vorliegenden Bebauungsplans.<br />

DENKMALSCHUTZ<br />

Der gesamte Geltungsbereich ist ein ausgewiesenes Bodendenkmal.<br />

Für Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen Bodendenkmäler<br />

zu vermuten oder den Umständen nach anzunehmen<br />

sind, ist nach Art. 7 Bay. DSchG (Denkmalschutzgesetzt) eine<br />

Erlaubnis erforderlich. Aufgefundene Bodendenkmäler sind unverzüglich<br />

der Archäologischen Außenstelle für Oberfranken,<br />

Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf, Tel.: 0951/4095-0, Fax<br />

0951/4095-30 anzuzeigen sowie unverändert zu belassen (Art. 8<br />

Abs. 1 und 2 Bay. DSchG).<br />

SCHUTZ VON UNTERIRDISCHEN LEITUNGEN<br />

Bei Erdarbeiten sind die Vorschriften der Versorgungsträger zum<br />

Schutz von Leitungen zu beachten. Insbesondere sind Bepflanzungen<br />

so vorzunehmen, dass mit einer Gefährdung der Versorgungsleitungen<br />

nicht zu rechnen ist. Bauwerke, wie Einzäunungen<br />

und Mauern sind so zu gründen, dass sie die Leitungen nicht<br />

gefährden und bei Aufgrabungen an den Leitungen nicht gefährdet<br />

sind.<br />

ALTLASTEN<br />

Werden im Zuge der Bauarbeiten Bodenkontaminationen festgestellt,<br />

von denen eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen<br />

kann, ist unverzüglich das Umweltamt der Stadt Bamberg<br />

zu benachrichtigen. Die weitere Verfahrensweise ist abzustimmen.<br />

STELLPLÄTZE / FAHRRADSTELLPLÄTZE<br />

Bei der Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist die<br />

Satzung über die Beschränkung von Garagen und Stellplätzen<br />

der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung) vom 20.06.1995, geändert<br />

durch Satzung vom 03.12.2001, i.V.m. der Verordnung über den<br />

Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendi-<br />

planungsgruppe 4, Berlin 103

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