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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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104<br />

gen Stellplätze (GaStellV) vom 30.11.1993 zu berücksichtigen.<br />

Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes für Fahrradstellplätze<br />

sind die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR<br />

05) zu berücksichtigen.<br />

BESONDERER ARTENSCHUTZ<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind artenschutzrechtlich<br />

relevante Vorkommen verschiedener Tierarten bekannt.<br />

Sollten Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter<br />

Tierarten festgestellt werden und deren Beseitigung (Entnahme,<br />

Beschädigung oder Zerstörung) zur Realisierung der Planung<br />

unabdingbar sein, sind diese vor Beginn der Arbeiten zu erfassen<br />

und der zuständigen Naturschutzbehörde zur Kenntnis zu geben.<br />

Hieraus können sich Restriktionen für die Baumaßnahmen ergeben<br />

oder die Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />

bzw. die Erteilung von Befreiungen von den Verboten des besonderen<br />

Artenschutzes (§ 62 in Verbindung mit § 42 BNatSchG)<br />

erforderlich werden.<br />

Im Zuge der Baumaßnahmen ist der als gefährdet eingestufte<br />

Baumbestand im größtmöglichen Umfang zu erhalten. Dies gilt<br />

vor allem für Bruch- bzw. Silberweiden mit Höhlen und Brutnischen<br />

an der Uferlinie (Salix fragilis, S. alba) des linken <strong>Regnitz</strong>armes.<br />

BAUMSCHUTZVERORDNUNG<br />

Für Bäume im Geltungsbereich gilt die Verordnung zum Schutz<br />

des Baumbestandes innerhalb der Stadt Bamberg (Baumschutzverordnung)<br />

vom 27.05.1993, zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 19.12.2006.<br />

SCHUTZ VON BÄUMEN BEI BAUMASSNAHMEN<br />

Bei Baumaßnahmen sind die DIN 18920 (Schutz von Bäumen,<br />

Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen),<br />

sowie die RAS-LG4 (Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

im Wurzelbereich von Bäumen) zu berücksichtigen.<br />

GEWÄSSERNÄHE, ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET<br />

Laut Wasserwirtschaftsamt Kronach ist das Gelände im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes im Wesentlichen als hochwasserfrei<br />

bei HQ 100 anzusehen. Gemäß der Wasserspiegelberechnung<br />

des Büros RMD Consult wurde im Geltungsbereich ein<br />

HQ 100 Wasserspiegel von ca. 235,5 m bis 235,6 m ü NN errechnet.<br />

Das HQ1000 wurde bei ca. 236,4 m bis 236,6 m ü NN ermittelt.<br />

Hochwässer in dieser Größenordnung können zu Überflutungen

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