O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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gen Stellplätze (GaStellV) vom 30.11.1993 zu berücksichtigen.<br />
Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes für Fahrradstellplätze<br />
sind die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR<br />
05) zu berücksichtigen.<br />
BESONDERER ARTENSCHUTZ<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind artenschutzrechtlich<br />
relevante Vorkommen verschiedener Tierarten bekannt.<br />
Sollten Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter<br />
Tierarten festgestellt werden und deren Beseitigung (Entnahme,<br />
Beschädigung oder Zerstörung) zur Realisierung der Planung<br />
unabdingbar sein, sind diese vor Beginn der Arbeiten zu erfassen<br />
und der zuständigen Naturschutzbehörde zur Kenntnis zu geben.<br />
Hieraus können sich Restriktionen für die Baumaßnahmen ergeben<br />
oder die Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />
bzw. die Erteilung von Befreiungen von den Verboten des besonderen<br />
Artenschutzes (§ 62 in Verbindung mit § 42 BNatSchG)<br />
erforderlich werden.<br />
Im Zuge der Baumaßnahmen ist der als gefährdet eingestufte<br />
Baumbestand im größtmöglichen Umfang zu erhalten. Dies gilt<br />
vor allem für Bruch- bzw. Silberweiden mit Höhlen und Brutnischen<br />
an der Uferlinie (Salix fragilis, S. alba) des linken <strong>Regnitz</strong>armes.<br />
BAUMSCHUTZVERORDNUNG<br />
Für Bäume im Geltungsbereich gilt die Verordnung zum Schutz<br />
des Baumbestandes innerhalb der Stadt Bamberg (Baumschutzverordnung)<br />
vom 27.05.1993, zuletzt geändert durch Verordnung<br />
vom 19.12.2006.<br />
SCHUTZ VON BÄUMEN BEI BAUMASSNAHMEN<br />
Bei Baumaßnahmen sind die DIN 18920 (Schutz von Bäumen,<br />
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen),<br />
sowie die RAS-LG4 (Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />
im Wurzelbereich von Bäumen) zu berücksichtigen.<br />
GEWÄSSERNÄHE, ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET<br />
Laut Wasserwirtschaftsamt Kronach ist das Gelände im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes im Wesentlichen als hochwasserfrei<br />
bei HQ 100 anzusehen. Gemäß der Wasserspiegelberechnung<br />
des Büros RMD Consult wurde im Geltungsbereich ein<br />
HQ 100 Wasserspiegel von ca. 235,5 m bis 235,6 m ü NN errechnet.<br />
Das HQ1000 wurde bei ca. 236,4 m bis 236,6 m ü NN ermittelt.<br />
Hochwässer in dieser Größenordnung können zu Überflutungen