O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 5/29<br />
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2 ZUSAMMENFASSUNG<br />
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Ermittlung und Bewertung der zu<br />
erwartenden Geräuschbelastungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G<br />
10 A der Stadt Bamberg.<br />
Zur Berechnung der Geräuschbelastungen sind im Abschnitt 3 die Emissionsdaten<br />
aller relevanten Schallquellen, vgl. Abb. 1 bis 3 im Anhang A, zusammengestellt:<br />
• Verkehrsgeräusche der Straßen<br />
• Verkehrsgeräusche der Schienenwege<br />
• Verkehrsgeräusche Schifffahrtswege<br />
• Geräusche des Wasserkraftwerkes<br />
• Industrie- und Gewerbegeräusche des Hafens Bamberg<br />
Geräuschbelastungen durch Luftverkehr, Sport- und Freizeitanlagen sind nicht zu<br />
erwarten.<br />
Der Berechnung der Verkehrsgeräusche liegen Belegungsdaten zugrunde, welche<br />
die verkehrliche Entwicklung für den Prognosehorizont 2020 berücksichtigen.<br />
Die Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes wurden durch Geräuschmessungen<br />
am Kraftwerk ermittelt. Die Berechnung der Geräuschbelastungen erfolgt unter<br />
Berücksichtigung von noch zu ergreifenden Schallschutzmaßnahmen am Kraftwerk:<br />
Austausch der Fenster an der Westfassade des Turbinengebäudes gegen Glasbausteine,<br />
Schließen der Zuluftöffnungen in der Westfassade und Installation einer Lüftungsanlage<br />
mit schallgedämmten Zu- und Abluftöffnungen, vgl. Abschnitt 3.4.<br />
Die ermittelten Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens Bamberg in<br />
der „Grundvariante“ beruhen auf Rückrechnungen 1 aus den zulässigen Geräuschimmissionen<br />
an den benachbarten WA-Gebieten im Bestand, vgl. Abb. 1 im Anhang<br />
B, durchgeführt wurden.<br />
Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wurden zusätzlich Rückrechnungen durchgeführt<br />
und die entsprechenden Geräuschemissionen des Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen<br />
des Hafens für den Fall ermittelt, dass die Nähe der allgemeinen<br />
Wohngebiete im Bestand zu dem Sondergebiet Hafen als Gemengelagensituation<br />
einzustufen ist, „Variante Gemengelage“.<br />
Sämtliche Berechnungen erfolgen für die Fassaden der Bestandsgebäude und<br />
exemplarisch für die gemäß dem Masterplan vorgesehene Bebauungsvariante, vgl.<br />
Abb. 4 im Anhang A. Die Ergebnisse dieser Berechnungen können auf andere Bebauungsvarianten<br />
innerhalb der vorgesehenen Baufelder übertragen werden, da sie<br />
keinen besonderen gegenseitigen Schallschutz durch Abschirmung bieten.<br />
1 „Rückrechnung“ der Geräuschemissionen aus den Geräuschimmissionen: Ermittlung der maximal<br />
möglichen Geräuschemissionen, die bei Einhaltung der zulässigen Geräuschimmissionen möglich<br />
sind