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Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 5/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

2 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Ermittlung und Bewertung der zu<br />

erwartenden Geräuschbelastungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G<br />

10 A der Stadt Bamberg.<br />

Zur Berechnung der Geräuschbelastungen sind im Abschnitt 3 die Emissionsdaten<br />

aller relevanten Schallquellen, vgl. Abb. 1 bis 3 im Anhang A, zusammengestellt:<br />

• Verkehrsgeräusche der Straßen<br />

• Verkehrsgeräusche der Schienenwege<br />

• Verkehrsgeräusche Schifffahrtswege<br />

• Geräusche des Wasserkraftwerkes<br />

• Industrie- und Gewerbegeräusche des Hafens Bamberg<br />

Geräuschbelastungen durch Luftverkehr, Sport- und Freizeitanlagen sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

Der Berechnung der Verkehrsgeräusche liegen Belegungsdaten zugrunde, welche<br />

die verkehrliche Entwicklung für den Prognosehorizont 2020 berücksichtigen.<br />

Die Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes wurden durch Geräuschmessungen<br />

am Kraftwerk ermittelt. Die Berechnung der Geräuschbelastungen erfolgt unter<br />

Berücksichtigung von noch zu ergreifenden Schallschutzmaßnahmen am Kraftwerk:<br />

Austausch der Fenster an der Westfassade des Turbinengebäudes gegen Glasbausteine,<br />

Schließen der Zuluftöffnungen in der Westfassade und Installation einer Lüftungsanlage<br />

mit schallgedämmten Zu- und Abluftöffnungen, vgl. Abschnitt 3.4.<br />

Die ermittelten Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens Bamberg in<br />

der „Grundvariante“ beruhen auf Rückrechnungen 1 aus den zulässigen Geräuschimmissionen<br />

an den benachbarten WA-Gebieten im Bestand, vgl. Abb. 1 im Anhang<br />

B, durchgeführt wurden.<br />

Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wurden zusätzlich Rückrechnungen durchgeführt<br />

und die entsprechenden Geräuschemissionen des Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen<br />

des Hafens für den Fall ermittelt, dass die Nähe der allgemeinen<br />

Wohngebiete im Bestand zu dem Sondergebiet Hafen als Gemengelagensituation<br />

einzustufen ist, „Variante Gemengelage“.<br />

Sämtliche Berechnungen erfolgen für die Fassaden der Bestandsgebäude und<br />

exemplarisch für die gemäß dem Masterplan vorgesehene Bebauungsvariante, vgl.<br />

Abb. 4 im Anhang A. Die Ergebnisse dieser Berechnungen können auf andere Bebauungsvarianten<br />

innerhalb der vorgesehenen Baufelder übertragen werden, da sie<br />

keinen besonderen gegenseitigen Schallschutz durch Abschirmung bieten.<br />

1 „Rückrechnung“ der Geräuschemissionen aus den Geräuschimmissionen: Ermittlung der maximal<br />

möglichen Geräuschemissionen, die bei Einhaltung der zulässigen Geräuschimmissionen möglich<br />

sind

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