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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

stehenden Festsetzungen sind zulässig, wenn nachgewiesen<br />

wird, dass die Anforderungen der DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989,<br />

aufgrund der Ausrichtung der Fassade, der baulichen Entwicklung,<br />

baulicher Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. hinterlüftete<br />

vorgehängte Glasfassade oder Wintergärten, oder aus anderen<br />

Gründen eingehalten werden.<br />

3. Zusätzlich zu Ziffer 2 müssen die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen<br />

(im Sinne der DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989)<br />

- in Wohnungen und Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten<br />

in den Bereichen, die durch die Punkte A`B`, C`D`, E`F`<br />

und G`H` bestimmt sind, ein resultierendes Schalldämm-Maß<br />

R’w,res von mindestens 40 dB (Lärmpegelbereich IV, R’w,res<br />

nach DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989) sowie<br />

- in Büros u.ä. in den Bereichen, die durch die Punkte BC und<br />

FG bestimmt sind, von mindestens 35 dB (Lärmpegelbereich<br />

IV, R’w,res nach DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989)<br />

aufweisen.<br />

Ausnahmen von den vorstehenden Festsetzungen sind zulässig,<br />

wenn nachgewiesen wird, dass die Anforderungen der DIN 4109,<br />

Ausgabe Nov. 1989, eingehalten werden.<br />

4. Auf der Fläche für Versorgung Elektrizität (Wasserkraftwerk /<br />

Umformerstation) sind nur Anlagen zulässig, die maximal folgende<br />

Geräuschemissionen (A-bewertete Schallleistungspegel LWA<br />

im Sinne DIN ISO 3744, Ausgabe Nov. 2009) ins Freie abstrahlen:<br />

Westfassade: LWA = 82 dB(A)<br />

Südfassade: LWA = 77 dB(A)<br />

Ostfassade: LWA = 83 dB(A)<br />

Dach: LWA = 87 dB(A)<br />

5. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Gaustadter<br />

Hauptstraße ein Fahrbahnbelag vom Typ „Dünnschichtbelag auf<br />

Versiegelung DSH-V“ aufzubringen.<br />

ANPFLANZUNGEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONS-<br />

TIGEN BEPFLANZUNGEN, BINDUNGEN FÜR BEPFLAN-<br />

ZUNGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)<br />

ERHALTUNGSGEBOT FÜR BÄUME / GEHÖLZBESTÄNDE<br />

Die mit einer Bindung für die Erhaltung (Erhaltungsgebot) versehenen<br />

Bäume und Gehölzbestände sind auf Dauer zu erhalten.<br />

ALLGEMEINE PFLANZFESTSETZUNGEN:<br />

planungsgruppe 4, Berlin 97

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