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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Weitere Versiegelungen ergeben sich für die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen.<br />

Die in die Bilanz einzustellende maximal zulässige Versiegelung beträgt<br />

rund 15.200 m² (ohne Verkehrsfläche ERBA-Brücke und Gaustadter Hauptstraße).<br />

Ein wasser- und luftdurchlässiger Aufbau ist für die Straßenverkehrsflächen nicht vorgesehen.<br />

Durch die Anlage von Baumscheiben für die vorgesehenen Straßenbäume<br />

wird die maximal zulässige Versiegelung geringfügig reduziert. Für die im Bebauungsplan<br />

festgesetzten Verkehrsflächen mit Zweckbestimmung Fußweg bzw. Fuß-<br />

und Radweg wird in der Bilanzierung ebenfalls von einer vollständigen Versiegelung<br />

ausgegangen.<br />

Für den Bereich der öffentlichen Grünflächen wird darüber hinaus eine Befestigung in<br />

Höhe von maximal 20 % (3.840 m²) für Wege- und Platzflächen in die Bilanz eingestellt.<br />

Unter Berücksichtigung der Teilversiegelung durch einen wasser- und luftdurchlässigen<br />

Aufbau der Flächen mit 70 % ergibt sich eine maximale Versiegelung in Höhe<br />

von 2.688 m².<br />

Derzeit sind im Plangebiet im Bereich des ERBA-Geländes rund 63.550 m² vollständig<br />

versiegelt.<br />

Tab. 2: Versiegelungsbilanz (ohne ERBA-Brücke und Gaustadter Hauptstraße)<br />

Versiegelung Flächengröße Unter Berücksichtigung<br />

von Teilversiegelungen (70<br />

%)<br />

Bestand 63.550 m² 63.550 m²<br />

Planung max. 58.340 m² max. 57.188 m²<br />

davon:<br />

GR Gebäude, Hauptanlagen<br />

max. 25.200 m²<br />

max. 25.200 m²<br />

Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen max. 14.100 m² max. 14.100 m²<br />

Verkehrsflächen max. 15.200 m² max. 15.200 m²<br />

Erschließungsflächen in öffentlichen<br />

Grünflächen<br />

max. 3.840 m² max. 2.688 m²<br />

Entsiegelung mind. 5.210 m² mind. 6.362 m²<br />

Mit Umsetzung des Bebauungsplans ergibt sich somit eine Entsiegelung im Plangebiet<br />

von mindestens 5.210 m², unter Berücksichtigung von Teilversiegelungen von<br />

mindestens 6.362 m².<br />

2. Eingriff in Baumbestand<br />

Im Geltungsbereich sind nach derzeitigem Planungsstand 104 der durch die Baumschutzverordnung<br />

der Stadt Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang > 60 cm)<br />

durch Baumaßnahmen und Erschließungsmaßnahmen im Zuge der Neuordnung des<br />

Gebietes betroffen. In die vorläufige Verlustbilanzierung eingestellt wurden Bäume<br />

deren Standort sich im Bereich festgesetzter Baufenster oder Erschließungsflächen<br />

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