O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />
Verkehrsgutachten 17<br />
6 Leistungsfähigkeitsberechnung des Knotenpunktes<br />
Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> ist nur an einem Punkt über die ERBA-Brücke an das Hauptverkehrsstraßennetz<br />
angebunden. Für die Grundlast der Gaustadter Hauptstraße wird die Verkehrsbelastung<br />
des Nullfalls 2001 mit 11.600 Kfz/Tag zugrundegelegt. Da es sich hier um eine Modellrechnung<br />
handelt und aktuelle Zähldaten nicht vorliegen, wird für die Leistungsfähigkeitsberechnung<br />
ein Zuschlag von 20% auf die Grundlast der Gaustadter Hauptstraße berücksichtigt.<br />
Bis zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage an dem Knotenpunkt ist die Durchführung<br />
einer Verkehrserhebung des Kfz- und Radverkehrs sinnvoll.<br />
Im Verkehrsentwicklungsplan ist die Gaustadter Hauptstraße als Hauptsammelstraße Verbindungsstufe<br />
CIV (flächenerschließend) ausgewiesen.<br />
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Knotenpunktes wird im Handbuch für die<br />
Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS 2001 13 ) die Qualität des Verkehrsablaufes herangezogen.<br />
Ein wesentliches Kriterium der Qualität des Verkehrsablaufes an Knotenpunkten ist die mittlere<br />
Wartezeit der Kraftfahrzeugströme.<br />
Für die Einstufung des gesamten Knotenpunktes in eine Qualitätsstufe ist die schlechteste<br />
Qualität aller beteiligten Verkehrsströme maßgebend.<br />
Das Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS 2001) ordnet entsprechend<br />
der Länge der mittleren Wartezeit, den Knotenpunkten Qualitätsstufen von A-F zu. Dabei ist<br />
in Stufe A ein nahezu ungehinderter Verkehrsablauf mit nur geringen Wartezeiten möglich,<br />
bei Stufe F sind hohe Wartezeiten und Staubildung zu erwarten, was zu einer Überlastung<br />
des Knotenpunktes führt.<br />
Abhilfe kann dann durch Erhöhung der Kapazitäten (zusätzliche Abbiegespuren) geschaffen<br />
werden, im Extremfall muss eine Lichtsignalanlage installiert werden.<br />
Für den Knotenpunkt Gaustadter Hauptstraße – Schweinfurter Straße / ERBA-Brücke wurden<br />
die Wartezeiten und Rückstaulängen der wartepflichtigen Ströme berechnet und nach<br />
den Vorgaben des HBS 2001 beurteilt. Der Knotenpunkt wurde als unsignalisiert und mit<br />
Vorfahrtsberechtigung des Straßenzugs Gaustadter Hauptstraße – Schweinfurter Straße<br />
berücksichtigt.<br />
Die Leistungsfähigkeitsberechnung wurde für die Frühspitze von 7:00-8:00 Uhr und die Spätspitze<br />
von 17:00-18:00 Uhr durchgeführt.<br />
Der Spitzenstundenanteil liegt jeweils zwischen 7 und 9% der Tagesbelastung.<br />
Der Anstieg des Kfz-Verkehrsaufkommens um 2% gegenüber dem Stand vom Nov. 2009<br />
wirkt sich kaum auf die Spitzenstundenbelastung aus. Aufgrund der Verschiebung der Nutzungen<br />
mit einem höheren Anteil der Universität, erhöht sich die morgendliche Spitzenstunde<br />
im Zielverkehr etwas. Insgesamt hat sich in der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes<br />
jedoch keine Veränderung ergeben.<br />
13<br />
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Köln,<br />
Ausgabe 2001<br />
GRI GmbH