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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Abb. 19: Schemaquerschnitt Uferbebauung am Beispiel des Gebäudes im Baugebiet D2<br />

Im Baugebiet A sind technische Aufbauten (z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte)<br />

bis zu einer Höhe von 2,5 m ausnahmsweise zulässig. Grundlage für<br />

eine Zulässigkeit ist die Zustimmung des zuständigen Amtes für Denkmalpflege. Für<br />

die Wohn- und Mischgebiete wird eine Zulässigkeit von technischen Aufbauten (z.B.<br />

Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 1,5 m aufgenommen.<br />

Dadurch wird den technisch erforderlichen Dachaufbauten Rechnung getragen.<br />

6.2 Die Bauweise und sonstige Nutzung der Grundstücke<br />

Für das Baugebiet A wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt, um hier innerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksfläche einen Anbau an vorhandene Baukörper zu ermöglichen<br />

und die Herstellung geschlossener Raumkanten zu gewährleisten.<br />

Im übrigen Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt. Auf diese Weise soll<br />

eine transparente und durchgrünte Bebauungsstruktur im Sinne der Planungsziele<br />

gewährleistet werden, ohne die Flexibilität in der Ausformung der einzelnen Baukörper<br />

hinsichtlich ihrer Länge einzuschränken. Für die Baugebiete B1 und B2 wird keine<br />

Bauweise festgesetzt, da die mögliche Bebauung durch den denkmalgeschützten<br />

Gebäudebestand sowie die Baukörperausweisung ausreichend definiert ist.<br />

Mit der Festsetzung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />

durch Baufenster (Baugrenzen) wird das Ziel verfolgt, Sichtbeziehungen zum Wasser<br />

und zu den Parkanlagen freizuhalten. Darüber hinaus sollen Mindestabstände zu den<br />

angrenzenden Grün- und Verkehrsflächen sichergestellt werden.<br />

Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt in den Neubaugebieten<br />

überwiegend durch eine Flächenausweisung, um einen Spielraum für die Anordnung<br />

der künftigen Gebäude zuzulassen.<br />

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