O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Abb. 19: Schemaquerschnitt Uferbebauung am Beispiel des Gebäudes im Baugebiet D2<br />
Im Baugebiet A sind technische Aufbauten (z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte)<br />
bis zu einer Höhe von 2,5 m ausnahmsweise zulässig. Grundlage für<br />
eine Zulässigkeit ist die Zustimmung des zuständigen Amtes für Denkmalpflege. Für<br />
die Wohn- und Mischgebiete wird eine Zulässigkeit von technischen Aufbauten (z.B.<br />
Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 1,5 m aufgenommen.<br />
Dadurch wird den technisch erforderlichen Dachaufbauten Rechnung getragen.<br />
6.2 Die Bauweise und sonstige Nutzung der Grundstücke<br />
Für das Baugebiet A wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt, um hier innerhalb<br />
der überbaubaren Grundstücksfläche einen Anbau an vorhandene Baukörper zu ermöglichen<br />
und die Herstellung geschlossener Raumkanten zu gewährleisten.<br />
Im übrigen Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt. Auf diese Weise soll<br />
eine transparente und durchgrünte Bebauungsstruktur im Sinne der Planungsziele<br />
gewährleistet werden, ohne die Flexibilität in der Ausformung der einzelnen Baukörper<br />
hinsichtlich ihrer Länge einzuschränken. Für die Baugebiete B1 und B2 wird keine<br />
Bauweise festgesetzt, da die mögliche Bebauung durch den denkmalgeschützten<br />
Gebäudebestand sowie die Baukörperausweisung ausreichend definiert ist.<br />
Mit der Festsetzung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />
durch Baufenster (Baugrenzen) wird das Ziel verfolgt, Sichtbeziehungen zum Wasser<br />
und zu den Parkanlagen freizuhalten. Darüber hinaus sollen Mindestabstände zu den<br />
angrenzenden Grün- und Verkehrsflächen sichergestellt werden.<br />
Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt in den Neubaugebieten<br />
überwiegend durch eine Flächenausweisung, um einen Spielraum für die Anordnung<br />
der künftigen Gebäude zuzulassen.<br />
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