O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Zur Sicherung einer städtebaulichen Rahmenordnung mit einer klaren Raumbildung<br />
im Bereich des MI Gebietes werden die Raumkanten im rückwärtigen Teil des ERBA<br />
Platzes durch Baulinien festgesetzt.<br />
In den Neubaugebieten D1 bis D3 wird dagegen zur Sicherung der wellenartige geschwungenen<br />
Uferbebauung zur Ermöglichung einer teilweisen Überbauung der<br />
Wasserflächen eine Baukörperausweisung vorgenommen, d.h. eine zeichnerische<br />
Festsetzung der zulässigen Grundflächen. Die Baukörperausweisung wird hier in<br />
mehreren Ebenen differenziert vorgenommen. Im Erdgeschoss, d.h. im I. Vollgeschoss,<br />
sind die Baugrenzen um 5 m von der Wasserfläche zurückgesetzt, um in diesem<br />
Bereich die Anlage eines uferbegleitenden Weges zu ermöglichen. Für das zweite<br />
bis fünfte Vollgeschoss werden die Baugrenzen über die Wasserfläche erweitert.<br />
In den bestandsgeprägten Baugebieten wird aus denkmalpflegerischen Gesichtpunkten<br />
die Anordnung der Gebäude stärker reglementiert. Hier wird eine Baufensterausweisung<br />
(Baugebiete B und C, Versorgungsfläche) bzw. zur Sicherung besonders<br />
stadtbildprägender Gebäude und markanter Gebäudesituationen eine Baukörperausweisung<br />
vorgenommen (Baugebiete A, F2).<br />
Im Baugebiet A wird eine Durchfahrt mit einer Breite von 12 m sowie einer Höhe von<br />
mindestens 6 m (Fläche a-b-c-d) festgesetzt. Hiermit soll einerseits eine weitere Zufahrtsmöglichkeit<br />
zum Platz gesichert werden, andererseits die Sichtbeziehung zum<br />
Wasserturm freigehalten und eine Durchgangsmöglichkeit (Torwirkung) vom Stadtplatz<br />
zu der zentralen Parkanlage im westlich anschließenden Wohngebiet gesichert<br />
werden. Eine Durchfahrt in einer Höhe von mindestens 3 m (Fläche e-f-g-h) ermöglicht<br />
eine Verbindung zur Fabrikgasse. Im Bereich des Spinnereihochbaus wird ein<br />
Durchgang (Fläche j-k-l-m) mit einer Mindesthöhe von 3 m festgesetzt, um vom Stadtplatz<br />
eine fußläufige Verbindung zur denkmalgeschützten Parkanlage zwischen Direktoren-<br />
und Beamtenwohnhaus ermöglichen.<br />
Um Störungen des Straßen- und Siedlungsbildes zu minimieren und gleichzeitig die<br />
angestrebte Anlage von Tiefgaragen zu unterstützen, werden Stellplätze, Tiefgaragen<br />
und sonstige Nebenanlagen in den Baugebieten nur innerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen und in dafür festgesetzten Flächen zugelassen. Ebenerdige Stellplätze<br />
sind nur innerhalb der dafür festgesetzten 2 Flächen zulässig (Bestandsgebäude<br />
Baumwollmagazin, Baugebiet B und Beamtenwohnhaus, Baugebiet C). Damit wird<br />
dem hohen gestalterischen Anspruch an die Vermeidung von sichtbaren Parkplatzflächen<br />
innerhalb des Gebietes Rechnung getragen.<br />
Zur ausreichenden Berücksichtigung des Hochwasserschutzes dürfen in den Baugebieten<br />
D1 – 3 Stützen und konstruktive Teile den Abflussbereich des Überschwemmungsgebietes<br />
des <strong>Regnitz</strong>armes nicht einschränken. Die Anordnung ist mit dem<br />
Wasserwirtschaftsamt Kronach abzustimmen.<br />
6.3 Verkehr<br />
Das Plangebiet ist an einem Punkt an das Hauptverkehrsstraßennetz angebunden<br />
(Knoten Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke). Zur Gewährleistung eines reibungslosen<br />
Verkehrsflusses ist in der Gaustadter Hauptstraße die Einrichtung einer<br />
Linksabbiegespur vorgesehen. Dies erfolgt unter Einbeziehung der Fläche einer be-<br />
planungsgruppe 4, Berlin 43