27.02.2013 Aufrufe

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Grundflächenzahl von ca. 0,95 (Baugebiet A) bzw. von ca. 0,8 bis 0,85 (Baugebiete<br />

D1 bis D3) entspricht.<br />

Baugebiet östlich der Planstraße 1a<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird in den durch Gebäudebestand (Direktorengebäude,<br />

Baumwollmagazin, Beamtenwohnhaus) geprägten Baugebieten B und C<br />

durch die Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ) sowie die maximal zulässige<br />

Zahl der Vollgeschosse fixiert. Im Baugebiet B1 wird eine GRZ 0,4 / GFZ 1,2; im<br />

Baugebiet B2 eine GRZ 0,3 / GFZ 0,7 und im Baugebiet C eine GRZ 0,25 / GFZ von<br />

0,6 festgesetzt.<br />

Der ERBA-Park (historischer Garten) wurde dem Bereich Landesgartenschau zugeordnet.<br />

Zentralbereich SO UNI / MI-Gebiet<br />

Die vorhandenen, denkmalgeschützten Gebäudegruppen – Spinnereihochbau und<br />

Schlichterei – wird durch ergänzende Neubauten, die mit Baulinien und Gebäudehöhen<br />

sich dem Bestand anpassen, erweitert. Dadurch soll ein kompakter Uni-Bereich<br />

mit zentralem Platz definiert werden. Um dieses Ziel für den zentralen Bereich umsetzten<br />

zu können ist eine entsprechend hohe Dichte durch die vorgenannten städtebaulichen<br />

Gründe erforderlich.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grund-<br />

und Geschossfläche (GR und GF) in Kombination mit der Zahl der Vollgeschosse<br />

definiert. Dies dient zusammen mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen<br />

der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes hinsichtlich der Anordnung<br />

der Bebauung und der Platzraumbildung.<br />

Zur Sicherung besonders stadtbildprägender Gebäude und markanter Gebäudesituationen<br />

(Identifikations- / Merkpunkte) erfolgt in den Baugebieten A und F2 mit denkmalgeschütztem<br />

Gebäudebestand eine enge Festsetzung der überbaubaren Flächen<br />

(Baukörperausweisung).<br />

Für die Baugebiete A, F1, F2 und I werden GR- und GF-Werte festgesetzt die folgenden<br />

GRZ / GFZ Werten entsprechen:<br />

- GRZ ca. 0,35 bis zu 0,6 in den Mischgebieten F1, F2 und I,<br />

- GRZ ca. 0,65 in dem Sondergebiet A.<br />

- GFZ ca. 1,2 in dem Mischgebiet F2,<br />

- GFZ ca. 2,0 in den Mischgebiete F1 und I,<br />

- GFZ ca. 3,2 in dem Sondergebiet A.<br />

Damit wird die in § 17 BauNVO genannte Obergrenze für die GFZ (SO = 2,4) im Baugebiet<br />

A überschritten.<br />

Entsprechend den Planungszielen soll das Areal zur nachhaltigen Reaktivierung einer<br />

innenstadtnahen Konversionsfläche einer umfangreichen Neuordnung unterzogen<br />

werden. Hierbei werden ein Teil der Denkmale als Zeugnisse der früheren Nutzung in<br />

ein städtebauliches, wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept einbezogen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!