O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Grundflächenzahl von ca. 0,95 (Baugebiet A) bzw. von ca. 0,8 bis 0,85 (Baugebiete<br />
D1 bis D3) entspricht.<br />
Baugebiet östlich der Planstraße 1a<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird in den durch Gebäudebestand (Direktorengebäude,<br />
Baumwollmagazin, Beamtenwohnhaus) geprägten Baugebieten B und C<br />
durch die Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ) sowie die maximal zulässige<br />
Zahl der Vollgeschosse fixiert. Im Baugebiet B1 wird eine GRZ 0,4 / GFZ 1,2; im<br />
Baugebiet B2 eine GRZ 0,3 / GFZ 0,7 und im Baugebiet C eine GRZ 0,25 / GFZ von<br />
0,6 festgesetzt.<br />
Der ERBA-Park (historischer Garten) wurde dem Bereich Landesgartenschau zugeordnet.<br />
Zentralbereich SO UNI / MI-Gebiet<br />
Die vorhandenen, denkmalgeschützten Gebäudegruppen – Spinnereihochbau und<br />
Schlichterei – wird durch ergänzende Neubauten, die mit Baulinien und Gebäudehöhen<br />
sich dem Bestand anpassen, erweitert. Dadurch soll ein kompakter Uni-Bereich<br />
mit zentralem Platz definiert werden. Um dieses Ziel für den zentralen Bereich umsetzten<br />
zu können ist eine entsprechend hohe Dichte durch die vorgenannten städtebaulichen<br />
Gründe erforderlich.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grund-<br />
und Geschossfläche (GR und GF) in Kombination mit der Zahl der Vollgeschosse<br />
definiert. Dies dient zusammen mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen<br />
der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes hinsichtlich der Anordnung<br />
der Bebauung und der Platzraumbildung.<br />
Zur Sicherung besonders stadtbildprägender Gebäude und markanter Gebäudesituationen<br />
(Identifikations- / Merkpunkte) erfolgt in den Baugebieten A und F2 mit denkmalgeschütztem<br />
Gebäudebestand eine enge Festsetzung der überbaubaren Flächen<br />
(Baukörperausweisung).<br />
Für die Baugebiete A, F1, F2 und I werden GR- und GF-Werte festgesetzt die folgenden<br />
GRZ / GFZ Werten entsprechen:<br />
- GRZ ca. 0,35 bis zu 0,6 in den Mischgebieten F1, F2 und I,<br />
- GRZ ca. 0,65 in dem Sondergebiet A.<br />
- GFZ ca. 1,2 in dem Mischgebiet F2,<br />
- GFZ ca. 2,0 in den Mischgebiete F1 und I,<br />
- GFZ ca. 3,2 in dem Sondergebiet A.<br />
Damit wird die in § 17 BauNVO genannte Obergrenze für die GFZ (SO = 2,4) im Baugebiet<br />
A überschritten.<br />
Entsprechend den Planungszielen soll das Areal zur nachhaltigen Reaktivierung einer<br />
innenstadtnahen Konversionsfläche einer umfangreichen Neuordnung unterzogen<br />
werden. Hierbei werden ein Teil der Denkmale als Zeugnisse der früheren Nutzung in<br />
ein städtebauliches, wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept einbezogen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 39