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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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H. Vertragliche Regelungen<br />

Nicht vorgesehen ist es, den Vorhabenträger durch städtebaulichen Vertrag zur Übernahme<br />

der Kosten für lärmmindernde Maßnahmen an den gewerblichen Anlagen<br />

selbst zu verpflichten. Auf der Grundlage der bereits derzeit bestehenden rechtlichen<br />

Verpflichtung der Gewerbebetriebe im Hafenbereich, den Lärmschutz für die Bestandswohngebiete<br />

in dem oben dargestellten Umfang zu gewährleisten, sind zusätzliche<br />

lärmmindernde Maßnahmen nicht Voraussetzung für die geplante Nutzung des<br />

Bebauungsplangebiets.<br />

Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag sind jedoch vorgesehen um sicherzustellen,<br />

dass am Wasserkraftwerk durch den Investor die erforderlichen baulichen<br />

Maßnahmen durchgeführt werden, die Voraussetzung dafür sind, dass in der Umgebung<br />

des Wasserkraftwerks Wohnnutzungen zugelassen werden.<br />

7 TEMPORÄRE FESTSETZUNGEN – LANDESGARTENSCHAU<br />

Um die Durchführung der Landesgartenschau 2012 zu sichern und eine entsprechende<br />

Flächennutzung zu gewährleisten werden im nördlichen Teilbereich des Plangebietes<br />

sowie nördlich und südlich der denkmalgeschützten Parkanlage Flächen festgesetzt<br />

(Fläche „LGS“), in der bis zum 30.06.2013 die Anlage von Grünflächen, Wegen<br />

und Infrastruktureinrichtungen sowie die Einrichtung von Ausstellungs- und Veranstaltungsgebäuden<br />

für die Landesgartenschau zugelassen wird. Im Anschluss an die<br />

Landesgartenschau (ab dem 01.07.2013) sollen die Flächen dann auf der Grundlage<br />

der in der Planzeichnung getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen<br />

durch einen privaten Investor bzw. den Eigentümern zu einem attraktiven Wohngebiet<br />

mit öffentlichen Grünflächen (Wohnpark) entwickelt werden. Die Gestaltung der Gartenschau-Flächen<br />

sollte soweit möglich die Festsetzungen des zukünftigen Baugebietes<br />

berücksichtigen. Beispielsweise könnte der Wohnpark in seiner geplanten Form<br />

und der erforderlichen Bepflanzung bereits im Zuge der Landesgartenschau hergestellt<br />

werden.<br />

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