O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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H. Vertragliche Regelungen<br />
Nicht vorgesehen ist es, den Vorhabenträger durch städtebaulichen Vertrag zur Übernahme<br />
der Kosten für lärmmindernde Maßnahmen an den gewerblichen Anlagen<br />
selbst zu verpflichten. Auf der Grundlage der bereits derzeit bestehenden rechtlichen<br />
Verpflichtung der Gewerbebetriebe im Hafenbereich, den Lärmschutz für die Bestandswohngebiete<br />
in dem oben dargestellten Umfang zu gewährleisten, sind zusätzliche<br />
lärmmindernde Maßnahmen nicht Voraussetzung für die geplante Nutzung des<br />
Bebauungsplangebiets.<br />
Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag sind jedoch vorgesehen um sicherzustellen,<br />
dass am Wasserkraftwerk durch den Investor die erforderlichen baulichen<br />
Maßnahmen durchgeführt werden, die Voraussetzung dafür sind, dass in der Umgebung<br />
des Wasserkraftwerks Wohnnutzungen zugelassen werden.<br />
7 TEMPORÄRE FESTSETZUNGEN – LANDESGARTENSCHAU<br />
Um die Durchführung der Landesgartenschau 2012 zu sichern und eine entsprechende<br />
Flächennutzung zu gewährleisten werden im nördlichen Teilbereich des Plangebietes<br />
sowie nördlich und südlich der denkmalgeschützten Parkanlage Flächen festgesetzt<br />
(Fläche „LGS“), in der bis zum 30.06.2013 die Anlage von Grünflächen, Wegen<br />
und Infrastruktureinrichtungen sowie die Einrichtung von Ausstellungs- und Veranstaltungsgebäuden<br />
für die Landesgartenschau zugelassen wird. Im Anschluss an die<br />
Landesgartenschau (ab dem 01.07.2013) sollen die Flächen dann auf der Grundlage<br />
der in der Planzeichnung getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen<br />
durch einen privaten Investor bzw. den Eigentümern zu einem attraktiven Wohngebiet<br />
mit öffentlichen Grünflächen (Wohnpark) entwickelt werden. Die Gestaltung der Gartenschau-Flächen<br />
sollte soweit möglich die Festsetzungen des zukünftigen Baugebietes<br />
berücksichtigen. Beispielsweise könnte der Wohnpark in seiner geplanten Form<br />
und der erforderlichen Bepflanzung bereits im Zuge der Landesgartenschau hergestellt<br />
werden.<br />
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