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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 6/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

In den Anhängen C - G sind Gebäudelärmkarten für folgende Geräuschemissionen<br />

dargestellt:<br />

Anhang C: Verkehr<br />

Anhang D: Industrie / „Grundvariante“<br />

Anhang E: Industrie / „Grundvariante“ + Verkehr<br />

Anhang F: Industrie / „Variante Gemengelage“<br />

Anhang G: Industrie / „Variante Gemengelage“ + Verkehr<br />

Die Gebäudelärmkarten weisen eine über das gesamte Untersuchungsgebiet<br />

gleichmäßige Geräuschbelastung aus. Lediglich in der unmittelbaren Umgebung des<br />

Wasserkraftwerkes treten gegenüber der sonst auftretenden Geräuschbelastung insbesondere<br />

zur Nachtzeit deutlich erhöhte Geräuschimmissionen auf.<br />

Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den<br />

im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen.<br />

Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen Schallleistungspegel, vgl. Tabelle 5<br />

und Tabelle 6, mit den Werten der DIN 18005 für die Bauleitplanung belegt, dass für<br />

das Hafengebiet gegenüber den benachbarten Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen<br />

für die Tagzeit – mit Ausnahme für den Bereich Main Str.<br />

West – vorliegen.<br />

Die Hafennutzungen während der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen<br />

Abstände zu den lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-<br />

Gebiete deutlich eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />

dürfen während der Nacht praktisch nicht erfolgen.<br />

Die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-<br />

Gebietes ergibt sich damit aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden<br />

Grundstücke. Das WA-Gebiet des B-Planes G 10 A liegt unmittelbar benachbart<br />

zu den angrenzenden WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101 A<br />

/XVIII-XX/, vgl. Abb. 1 im Anhang B. Diese angrenzenden WA-Gebiete erfordern im<br />

Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen bereits starke<br />

Einschränkungen zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen in Hinblick auf die neuen<br />

WA-Gebiete des B-Planes G 10 A ohne zusätzliche Einschränkungen weiterhin erfolgen<br />

können.<br />

Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb einiger<br />

wesentlicher Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />

Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind.<br />

Im B-Plan sind die max. zulässigen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes<br />

festzusetzen und zusätzlich ist durch Festsetzungen das Wohnen im direkten Umfeld<br />

des Kraftwerkes auszuschließen.<br />

Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden die<br />

Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“ gemäß<br />

dem jeweiligen Schalleintrag erfüllen.<br />

Wegen der Komplexität der Geräuschsituation (Geräusche von nahen und fernen<br />

Straßen, Schienenlärm, Schiffslärm, Hafen und Wasserkraftwerk) ist es günstig, die<br />

Lärmpegelbereiche der Fassaden im Vorfeld im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung<br />

festzusetzen und nur den sich daraus ergebenden tatsächlich erforderlichen<br />

baulichen Schallschutz im Rahmen der konkreten Gebäudeplanung festzulegen.

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