O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 6/29<br />
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In den Anhängen C - G sind Gebäudelärmkarten für folgende Geräuschemissionen<br />
dargestellt:<br />
Anhang C: Verkehr<br />
Anhang D: Industrie / „Grundvariante“<br />
Anhang E: Industrie / „Grundvariante“ + Verkehr<br />
Anhang F: Industrie / „Variante Gemengelage“<br />
Anhang G: Industrie / „Variante Gemengelage“ + Verkehr<br />
Die Gebäudelärmkarten weisen eine über das gesamte Untersuchungsgebiet<br />
gleichmäßige Geräuschbelastung aus. Lediglich in der unmittelbaren Umgebung des<br />
Wasserkraftwerkes treten gegenüber der sonst auftretenden Geräuschbelastung insbesondere<br />
zur Nachtzeit deutlich erhöhte Geräuschimmissionen auf.<br />
Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den<br />
im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen.<br />
Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen Schallleistungspegel, vgl. Tabelle 5<br />
und Tabelle 6, mit den Werten der DIN 18005 für die Bauleitplanung belegt, dass für<br />
das Hafengebiet gegenüber den benachbarten Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen<br />
für die Tagzeit – mit Ausnahme für den Bereich Main Str.<br />
West – vorliegen.<br />
Die Hafennutzungen während der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen<br />
Abstände zu den lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-<br />
Gebiete deutlich eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />
dürfen während der Nacht praktisch nicht erfolgen.<br />
Die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-<br />
Gebietes ergibt sich damit aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden<br />
Grundstücke. Das WA-Gebiet des B-Planes G 10 A liegt unmittelbar benachbart<br />
zu den angrenzenden WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101 A<br />
/XVIII-XX/, vgl. Abb. 1 im Anhang B. Diese angrenzenden WA-Gebiete erfordern im<br />
Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen bereits starke<br />
Einschränkungen zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen in Hinblick auf die neuen<br />
WA-Gebiete des B-Planes G 10 A ohne zusätzliche Einschränkungen weiterhin erfolgen<br />
können.<br />
Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb einiger<br />
wesentlicher Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />
Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind.<br />
Im B-Plan sind die max. zulässigen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes<br />
festzusetzen und zusätzlich ist durch Festsetzungen das Wohnen im direkten Umfeld<br />
des Kraftwerkes auszuschließen.<br />
Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden die<br />
Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“ gemäß<br />
dem jeweiligen Schalleintrag erfüllen.<br />
Wegen der Komplexität der Geräuschsituation (Geräusche von nahen und fernen<br />
Straßen, Schienenlärm, Schiffslärm, Hafen und Wasserkraftwerk) ist es günstig, die<br />
Lärmpegelbereiche der Fassaden im Vorfeld im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung<br />
festzusetzen und nur den sich daraus ergebenden tatsächlich erforderlichen<br />
baulichen Schallschutz im Rahmen der konkreten Gebäudeplanung festzulegen.