O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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An<br />
ANPFLANZUNG VON BÄUMEN<br />
In den Planstraßen 1a, 1b und 2 sind zusammen mindestens 25<br />
Straßenbäume und in der Planstraße 3a, 3b mindestens 35 Straßenbäume<br />
Acer platanoides, Quercus petraea, Quercus robur,<br />
Sorbus aucuparia, Tilia cordata sowie Crataegus Carrierei,<br />
Sophora japonica Regent, Gleditsia triacanthos Skyline und Fraxinus<br />
ornus Meczek mit einem Stammumfang der Mindestqualität<br />
16/18 cm in einem Abstand von durchschnittlich 15 m zu pflanzen.<br />
GRUNDSTÜCKSFREIFLÄCHEN<br />
In den Allgemeinen Wohngebieten sowie den Baugebieten B1<br />
und C ist je angefangene 200 m² Freifläche mindestens ein Baum<br />
der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang der Mindestqualität<br />
16/18 cm zu pflanzen.<br />
EINFRIEDUNGEN<br />
Als Einfriedung sind nur Hecken aus Laubgehölzen der Pflanzliste<br />
2 auch in Kombination mit Maschendraht- oder Gitterzäunen<br />
zulässig.<br />
BESONDERE PFLANZFESTSETZUNGEN:<br />
FLÄCHE FÜR ANPFLANZUNG „An“<br />
Die mit „An“ gekennzeichneten Flächen sind mit Arten der Pflanzlisten<br />
1 und 2 sowie durch Wieseneinsaat zu begrünen. Die Gehölze<br />
sind in lockerer Anordnung zu pflanzen.<br />
Wenn unter diesen Flächen unterirdische Garagen (Tiefgaragen)<br />
hergestellt werden, sind nur Arten der Pflanzliste 2 und Wieseneinsaat<br />
zu verwenden. Die Erdschicht über der Tiefgarage muss<br />
mindestens 0,5 m einschließlich Dränschicht betragen und mit der<br />
Höhe des angrenzenden Geländes bündig hergestellt werden.<br />
Sonstige Nebenanlagen sind unzulässig. Die Anlage von Spielplätzen<br />
ist zulässig.<br />
Bei der Bepflanzung sind Sichtbeziehungen von Planstraße 3a,<br />
3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm auf Dauer zu erhalten.<br />
PFLANZLISTE UND QUALITÄTEN<br />
Für festgesetzte Gehölzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze<br />
der Pflanzlisten 1-5 zu verwenden, die der Bebauungsplanbegründung<br />
beigefügt sind (s. Anhang 6).