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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Die Sicherung bzw. Reaktivierung einzelner denkmalgeschützter - ehemals gewerblich<br />

genutzter - Bestandsgebäude ist wichtiges Planungsziel. Durch die Freihaltung<br />

einer großzügigen Platzfläche im Innenbereich des Blocks, die vorgesehenen Abstände<br />

zu den angrenzenden Gebäuden sowie die im Norden und Osten angrenzenden<br />

öffentlichen Grünräume finden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

Berücksichtigung.<br />

Durch entsprechende Maßnahmen (siehe Umweltbericht) sind nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Umwelt ausgeglichen. Der dem Ensemble zugehörige ERBA-Park (historischer<br />

Garten) wird erhalten und dem Landesgartenschaugelände zugeordnet. Der<br />

gesamte SO UNI Bereich ist im Bestand versiegelt.<br />

Die Bedürfnisse des Verkehrs sind berücksichtigt (s.a. Verkehrsgutachten, GRI, Anhang<br />

2).<br />

Durch die Festsetzung SO UNI sind öffentliche Belange im besonderen Maße mit berücksichtigt.<br />

Wohngebiet westlich der Planstraße 2<br />

Wesentliches Planungsziel der Stadt Bamberg ist die starke Vernetzung der Grünbereiche<br />

Nordpark und linker <strong>Regnitz</strong>arm. Die Vielzahl differenzierter Freiräume im<br />

Wohnbereich<br />

- nördlich hereinreichende Grünbereich Fischtreppe<br />

- zentraler innerer Wohnpark<br />

- 6 differenzierte Grünbereiche am <strong>Regnitz</strong>arm<br />

- diagonal Verlaufende Grünzüge<br />

wurden als öffentliche Grünflächen festgesetzt um eine weitgehende öffentliche Zugänglichkeit<br />

zu sichern. Daraus entsteht eine rechnerische Verdichtung auf den<br />

verbleibenden Baugrundstücken die aufgrund der vorgenannten städtebaulichen<br />

Gründen zu einer Überschreitung der Regeldichten GRZ (WA = 0,4) und GFZ (WA =<br />

1,2) führt:<br />

- GRZ ca. 0,3 bis zu 0,4 in den Wohngebieten E, G, H1 bis H2,<br />

- GRZ ca. 0,45 bis zu 0,6 in den Wohngebieten D1 bis D3,<br />

- GFZ ca. 1,3 bis zu 1,7 in den Wohngebieten E, H1 bis H2.<br />

- GFZ ca. 1,9 bis zu 2,6 in den Wohngebieten D1 bis D3 sowie G.<br />

Werden die für das städtebauliche Bild relevanten Baugebiete und die direkt angrenzenden<br />

Grünflächen herangezogen, ergibt sich für den Neubaubereich der WA- und<br />

MI-Flächen 5 ein Maß der baulichen Nutzung von GRZ = 0,21 und GFZ = 0,88. Damit<br />

werden durch die bauliche Dichte unter Hinzuziehung der festgesetzten öffentlichen<br />

Grünflächen die gem. BauNVO vorgesehenen Höchstwerte nicht überschritten.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grund-<br />

und Geschossfläche (GR und GF) in Kombination mit der Zahl der Vollgeschosse<br />

definiert. Dies dient zusammen mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücks-<br />

5 Baugebiete D1-3, E, F1-2, G, H1-2, I<br />

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