O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Die Sicherung bzw. Reaktivierung einzelner denkmalgeschützter - ehemals gewerblich<br />
genutzter - Bestandsgebäude ist wichtiges Planungsziel. Durch die Freihaltung<br />
einer großzügigen Platzfläche im Innenbereich des Blocks, die vorgesehenen Abstände<br />
zu den angrenzenden Gebäuden sowie die im Norden und Osten angrenzenden<br />
öffentlichen Grünräume finden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
Berücksichtigung.<br />
Durch entsprechende Maßnahmen (siehe Umweltbericht) sind nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Umwelt ausgeglichen. Der dem Ensemble zugehörige ERBA-Park (historischer<br />
Garten) wird erhalten und dem Landesgartenschaugelände zugeordnet. Der<br />
gesamte SO UNI Bereich ist im Bestand versiegelt.<br />
Die Bedürfnisse des Verkehrs sind berücksichtigt (s.a. Verkehrsgutachten, GRI, Anhang<br />
2).<br />
Durch die Festsetzung SO UNI sind öffentliche Belange im besonderen Maße mit berücksichtigt.<br />
Wohngebiet westlich der Planstraße 2<br />
Wesentliches Planungsziel der Stadt Bamberg ist die starke Vernetzung der Grünbereiche<br />
Nordpark und linker <strong>Regnitz</strong>arm. Die Vielzahl differenzierter Freiräume im<br />
Wohnbereich<br />
- nördlich hereinreichende Grünbereich Fischtreppe<br />
- zentraler innerer Wohnpark<br />
- 6 differenzierte Grünbereiche am <strong>Regnitz</strong>arm<br />
- diagonal Verlaufende Grünzüge<br />
wurden als öffentliche Grünflächen festgesetzt um eine weitgehende öffentliche Zugänglichkeit<br />
zu sichern. Daraus entsteht eine rechnerische Verdichtung auf den<br />
verbleibenden Baugrundstücken die aufgrund der vorgenannten städtebaulichen<br />
Gründen zu einer Überschreitung der Regeldichten GRZ (WA = 0,4) und GFZ (WA =<br />
1,2) führt:<br />
- GRZ ca. 0,3 bis zu 0,4 in den Wohngebieten E, G, H1 bis H2,<br />
- GRZ ca. 0,45 bis zu 0,6 in den Wohngebieten D1 bis D3,<br />
- GFZ ca. 1,3 bis zu 1,7 in den Wohngebieten E, H1 bis H2.<br />
- GFZ ca. 1,9 bis zu 2,6 in den Wohngebieten D1 bis D3 sowie G.<br />
Werden die für das städtebauliche Bild relevanten Baugebiete und die direkt angrenzenden<br />
Grünflächen herangezogen, ergibt sich für den Neubaubereich der WA- und<br />
MI-Flächen 5 ein Maß der baulichen Nutzung von GRZ = 0,21 und GFZ = 0,88. Damit<br />
werden durch die bauliche Dichte unter Hinzuziehung der festgesetzten öffentlichen<br />
Grünflächen die gem. BauNVO vorgesehenen Höchstwerte nicht überschritten.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grund-<br />
und Geschossfläche (GR und GF) in Kombination mit der Zahl der Vollgeschosse<br />
definiert. Dies dient zusammen mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücks-<br />
5 Baugebiete D1-3, E, F1-2, G, H1-2, I<br />
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