O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Gr 1<br />
SPE 1<br />
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
SPIELPLATZ<br />
PRIVATE GRÜNFLÄCHE<br />
MIT GEH-, FAHR- UND LEITUNGSRECHTEN ZU BELASTENDE<br />
FLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Die Fläche Gr1 ist mit einem Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />
der Allgemeinheit und einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />
zugunsten der Erschließungsträger zu belasten.<br />
Die Fläche Gr2 ist mit einem Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />
der Allgemeinheit zu belasten.<br />
Die Fläche Gr3 ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />
zu belasten.<br />
Die Fläche Fr ist mit einem Fahrrecht zugunsten des zuständigen<br />
Pflegebetriebs zu belasten.<br />
MASSNAHMEN SOWIE FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM<br />
SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BO-<br />
DEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />
BEFESTIGUNG DER GRUNDSTÜCKSFREIFLÄCHEN<br />
Für die befestigten Teile der Grundstücksfreiflächen sind - mit<br />
Ausnahme des Baugebietes A - nur wasser- und luftdurchlässige<br />
Ausführungen zulässig. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit<br />
wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss,<br />
Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.<br />
Grundstückszufahrten und Zuwege dürfen nur in der erforderlichen<br />
Breite befestigt werden. Für Plätze für Mülltonnen und sonstige<br />
Abfallbehälter sind wasserundurchlässige Bodenbeläge zulässig.<br />
BEFESTIGUNG DER ÖFFENTLICHEN WEGE<br />
Innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Flächen für Maßnahmen<br />
sind Fuß- und Radwege nur in wasser- und luftdurchlässigen<br />
Ausführungen zulässig.<br />
MASSNAHMENFLÄCHE SPE 1<br />
Die mit SPE 1 gekennzeichneten Flächen sind zu mindestens<br />
25 % (insgesamt mindestens 1.400 m²) mit Arten der Pflanzliste 3<br />
zu begrünen, als artenreicher Sandmagerrasen trockener Standorte<br />
zu entwickeln und auf Dauer zu erhalten.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 95