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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Gr 1<br />

SPE 1<br />

II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

SPIELPLATZ<br />

PRIVATE GRÜNFLÄCHE<br />

MIT GEH-, FAHR- UND LEITUNGSRECHTEN ZU BELASTENDE<br />

FLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Die Fläche Gr1 ist mit einem Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />

der Allgemeinheit und einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der Erschließungsträger zu belasten.<br />

Die Fläche Gr2 ist mit einem Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />

der Allgemeinheit zu belasten.<br />

Die Fläche Gr3 ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />

zu belasten.<br />

Die Fläche Fr ist mit einem Fahrrecht zugunsten des zuständigen<br />

Pflegebetriebs zu belasten.<br />

MASSNAHMEN SOWIE FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM<br />

SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BO-<br />

DEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />

BEFESTIGUNG DER GRUNDSTÜCKSFREIFLÄCHEN<br />

Für die befestigten Teile der Grundstücksfreiflächen sind - mit<br />

Ausnahme des Baugebietes A - nur wasser- und luftdurchlässige<br />

Ausführungen zulässig. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit<br />

wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss,<br />

Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.<br />

Grundstückszufahrten und Zuwege dürfen nur in der erforderlichen<br />

Breite befestigt werden. Für Plätze für Mülltonnen und sonstige<br />

Abfallbehälter sind wasserundurchlässige Bodenbeläge zulässig.<br />

BEFESTIGUNG DER ÖFFENTLICHEN WEGE<br />

Innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Flächen für Maßnahmen<br />

sind Fuß- und Radwege nur in wasser- und luftdurchlässigen<br />

Ausführungen zulässig.<br />

MASSNAHMENFLÄCHE SPE 1<br />

Die mit SPE 1 gekennzeichneten Flächen sind zu mindestens<br />

25 % (insgesamt mindestens 1.400 m²) mit Arten der Pflanzliste 3<br />

zu begrünen, als artenreicher Sandmagerrasen trockener Standorte<br />

zu entwickeln und auf Dauer zu erhalten.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 95

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