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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Erheblichkeitsabschätzung für die Schutzgüter (BauGB § 2 (4))<br />

Mit Umsetzung der Planung ist für fast alle Schutzgüter im Bereich der neu dargestellten<br />

Grünflächen mit einer Verbesserung des derzeitigen Zustandes zu rechnen. Für<br />

das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />

sind unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Insgesamt sind mit Umsetzung<br />

der Planung im Bereich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />

5 GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG<br />

UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIR-<br />

KUNGEN<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />

Lärmeinwirkungen aus dem Hafenbereich, der Binnenschifffahrt, aus dem Straßen-<br />

und Schienenverkehrsnetz sowie dem Turbinenhaus können durch passiven Schallschutz<br />

vermieden werden.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind für Wege, Plätze<br />

und Stellplätze im Bereich der geplanten Grünflächen wasser- und luftdurchlässige<br />

Beläge zu verwenden.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser<br />

Die Grundwasserneubildung ist durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen<br />

sowie durch Versickerungsflächen zu fördern.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser<br />

Bauliche Eingriffe in die Gewässerufer sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische<br />

Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />

Die geschützten Biotopflächen und der vorhandene Baumbestand sind so weit wie<br />

möglich in die geplanten Grünflächen zu integrieren.<br />

Die im Rahmen der Neugestaltung zu erhaltenden Bäume und wertvollen Biotopflächen<br />

sind durch geeignete Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase vor Beeinträchtigungen<br />

zu schützen.<br />

Falls erforderlich sind zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung potentiell<br />

vorkommender, besonders geschützter Tierarten geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.<br />

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