O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Erheblichkeitsabschätzung für die Schutzgüter (BauGB § 2 (4))<br />
Mit Umsetzung der Planung ist für fast alle Schutzgüter im Bereich der neu dargestellten<br />
Grünflächen mit einer Verbesserung des derzeitigen Zustandes zu rechnen. Für<br />
das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />
sind unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Insgesamt sind mit Umsetzung<br />
der Planung im Bereich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />
5 GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG<br />
UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIR-<br />
KUNGEN<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />
Lärmeinwirkungen aus dem Hafenbereich, der Binnenschifffahrt, aus dem Straßen-<br />
und Schienenverkehrsnetz sowie dem Turbinenhaus können durch passiven Schallschutz<br />
vermieden werden.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind für Wege, Plätze<br />
und Stellplätze im Bereich der geplanten Grünflächen wasser- und luftdurchlässige<br />
Beläge zu verwenden.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser<br />
Die Grundwasserneubildung ist durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen<br />
sowie durch Versickerungsflächen zu fördern.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser<br />
Bauliche Eingriffe in die Gewässerufer sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische<br />
Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />
Die geschützten Biotopflächen und der vorhandene Baumbestand sind so weit wie<br />
möglich in die geplanten Grünflächen zu integrieren.<br />
Die im Rahmen der Neugestaltung zu erhaltenden Bäume und wertvollen Biotopflächen<br />
sind durch geeignete Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase vor Beeinträchtigungen<br />
zu schützen.<br />
Falls erforderlich sind zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung potentiell<br />
vorkommender, besonders geschützter Tierarten geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.<br />
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