O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
16 ERGEBNISSE DER BETEILIGUNG DER NACHBARGEMEINDEN,<br />
DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN<br />
TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erbrachte bezüglich der<br />
unten aufgeführten Themenpunkte folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
G 10 A:<br />
Prüfung der Maßstäblichkeit der Bebauung, insbes. der Höhe der Uferbebauung<br />
und der städtebaulichen Dominanten<br />
- Reduktion der Zahl der Vollgeschosse bei der Uferbebauung auf vier (Richtung<br />
Wasser) und fünf (Richtung Straße)<br />
- Verzicht auf den achtgeschossigen Baukörper am Stadtplatz, stattdessen Erhalt<br />
des Kesselhauses<br />
- Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe (OK) für die Neubaukörper am<br />
Stadtplatz, die sich an der Traufkante bzw. den Dachflächen des Ziegelbaus<br />
orientiert<br />
- Verzicht auf ein 12 geschossiges Wohnhaus (städtebauliche Dominante, Baugebiet<br />
G)<br />
Höhere Nutzungsmaße am Stadtplatz (Universität)<br />
- Festsetzung des Baugebietes A als Sondergebiet Universität, Neuzuschnitt<br />
und Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster bzw.<br />
Baugrenzen), Erhöhung des Nutzungsmaßes der Neubaukörper<br />
- Ausweisung von zusätzlichen Mischgebietsflächen westlich des Stadtplatzes,<br />
Verzicht auf einen Teil der öffentlichen Grünfläche und auf die Festsetzung<br />
der Fläche a-b-c-d-e für die Errichtung eines Pavillons<br />
- Folge der Änderungen: Neue Führung des Gehrechtes in Richtung Wohnpark<br />
im Erdgeschoss der Neubebauung; neue Anordnung der Baufenster am<br />
<strong>Regnitz</strong>ufer, geänderte Festsetzung von einzelnen Bäumen zum Erhalt<br />
Weitergehender Erhalt und Berücksichtigung von Denkmalen<br />
- Verzicht auf den achtgeschossigen Baukörper am Stadtplatz, stattdessen Erhalt<br />
des Kesselhauses und des Schlichtereigebäudes sowie Freistellung des<br />
Schornsteins durch Reduzierung der Baukörperausweisung (Baugrenzen)<br />
- Aufweitung des Platzbereiches vor dem Spinnereihochbau und orthogonale<br />
Ausrichtung der Baufelder und der Verkehrsflächen um den Stadtplatz<br />
- Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe (OK) für die Neubaukörper am<br />
Stadtplatz, die sich an der Traufkante des Spinnereihochbaus orientiert<br />
- Erhalt, des Maschinen- bzw. Kesselhauses am Wasserturm<br />
- Kennzeichnung von Baudenkmalen, deren Rückbau geplant ist<br />
planungsgruppe 4, Berlin 85