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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

16 ERGEBNISSE DER BETEILIGUNG DER NACHBARGEMEINDEN,<br />

DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN<br />

TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erbrachte bezüglich der<br />

unten aufgeführten Themenpunkte folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

G 10 A:<br />

Prüfung der Maßstäblichkeit der Bebauung, insbes. der Höhe der Uferbebauung<br />

und der städtebaulichen Dominanten<br />

- Reduktion der Zahl der Vollgeschosse bei der Uferbebauung auf vier (Richtung<br />

Wasser) und fünf (Richtung Straße)<br />

- Verzicht auf den achtgeschossigen Baukörper am Stadtplatz, stattdessen Erhalt<br />

des Kesselhauses<br />

- Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe (OK) für die Neubaukörper am<br />

Stadtplatz, die sich an der Traufkante bzw. den Dachflächen des Ziegelbaus<br />

orientiert<br />

- Verzicht auf ein 12 geschossiges Wohnhaus (städtebauliche Dominante, Baugebiet<br />

G)<br />

Höhere Nutzungsmaße am Stadtplatz (Universität)<br />

- Festsetzung des Baugebietes A als Sondergebiet Universität, Neuzuschnitt<br />

und Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster bzw.<br />

Baugrenzen), Erhöhung des Nutzungsmaßes der Neubaukörper<br />

- Ausweisung von zusätzlichen Mischgebietsflächen westlich des Stadtplatzes,<br />

Verzicht auf einen Teil der öffentlichen Grünfläche und auf die Festsetzung<br />

der Fläche a-b-c-d-e für die Errichtung eines Pavillons<br />

- Folge der Änderungen: Neue Führung des Gehrechtes in Richtung Wohnpark<br />

im Erdgeschoss der Neubebauung; neue Anordnung der Baufenster am<br />

<strong>Regnitz</strong>ufer, geänderte Festsetzung von einzelnen Bäumen zum Erhalt<br />

Weitergehender Erhalt und Berücksichtigung von Denkmalen<br />

- Verzicht auf den achtgeschossigen Baukörper am Stadtplatz, stattdessen Erhalt<br />

des Kesselhauses und des Schlichtereigebäudes sowie Freistellung des<br />

Schornsteins durch Reduzierung der Baukörperausweisung (Baugrenzen)<br />

- Aufweitung des Platzbereiches vor dem Spinnereihochbau und orthogonale<br />

Ausrichtung der Baufelder und der Verkehrsflächen um den Stadtplatz<br />

- Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe (OK) für die Neubaukörper am<br />

Stadtplatz, die sich an der Traufkante des Spinnereihochbaus orientiert<br />

- Erhalt, des Maschinen- bzw. Kesselhauses am Wasserturm<br />

- Kennzeichnung von Baudenkmalen, deren Rückbau geplant ist<br />

planungsgruppe 4, Berlin 85

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