O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bei dieser Ausgangslage ist es nicht möglich, dem grundsätzlich anzustrebenden<br />
Trennungsgrundsatz zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung uneingeschränkt<br />
nachzukommen, weil der Standort damit kaum noch für das Wohnen genutzt<br />
werden könnte. Das Heranrücken der Wohnbebauung an die gewerbliche Nutzung ist<br />
jedoch ausnahmsweise dann zulässig, wenn keine Unzuträglichkeiten zwischen der<br />
geplanten und der bestehenden Nutzung zu erwarten sind.<br />
Dabei wurde berücksichtigt, dass die gewerbliche Nutzung des Hafengeländes zum<br />
gewachsenen Bestand des Wirtschaftsstandorts Bamberg gehört und nicht unzumutbar<br />
eingeschränkt werden soll. Die planerische Lösung gewährleistet, dass die Gewerbebetriebe<br />
in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht behindert werden. Auch wirtschaftliche<br />
Weiterentwicklungen der Betriebe und die Nutzung noch nicht belegter<br />
Flächen wurde bei der Abwägung berücksichtigt. Für die Abwägung wurde das Ziel<br />
verfolgt, einerseits dem Trennungsgrundsatz soweit räumlich möglich nachzukommen,<br />
andererseits durch geeignete Festsetzungen sicherzustellen, dass etwaige Unzuträglichkeiten<br />
zwischen den Gebieten vermieden werden.<br />
D. Zu erwartende Immissionen im künftigen Wohngebiet<br />
Das Plangebiet ist zunächst so angelegt worden, dass der nördliche Teil der <strong>Regnitz</strong>insel<br />
von Bebauung frei bleibt. Die vorgesehenen Grünflächen schaffen einen räumlichen<br />
Abstand zwischen der gewerblichen und industriellen Hafennutzung und der<br />
vorgesehenen Wohn- und Misch- bzw. Sondergebietsnutzung. Trotz dieses Abstands<br />
verbleiben allerdings die geplanten Wohn- und Mischgebietsflächen im Einwirkungsbereich<br />
gewerblicher Lärmimmissionen. Deshalb wurde die Verträglichkeit der geplanten<br />
Nutzungen geklärt. Die Ermittlung und Bewertung der in den geplanten Misch-<br />
und Wohngebietsflächen zu erwartenden Immissionen unter Berücksichtigung nicht<br />
nur der gewerblichen, sondern auch der durch den Verkehr zu erwartenden Geräusche<br />
im Plangebiet erfolgte durch das Gutachten des Büros Donner vom Mai 2010.<br />
Bereits zuvor war aufgrund vorhergehender Gutachten erkennbar geworden, dass die<br />
Lärmbelastung insbesondere in der Nacht kritisch sein könnte. Deshalb wurden zwei<br />
punktuelle Messungen in dem künftigen Plangebiet vorgenommen. Die Messungen<br />
nächtlicher Geräuschbelastungen ergaben Werte zwischen 42 und 46 dB(A), wobei<br />
allerdings eine Aufteilung der Geräuschbelastungen nach Verkehrs- und Industriegeräuschen<br />
nicht möglich war. Da diese Momentaufnahmen nicht geeignet sind, die zu<br />
erwartenden Lärmeinwirkungen, auch im Hinblick auf künftige Entwicklungen hinreichend<br />
sicher zu prognostizieren, war es Aufgabe des genannten Gutachtens, die zu<br />
erwartenden Immissionen durch die gewerblichen Betriebe zu betrachten und die<br />
Lärmbelastungen des Plangebiets zu prognostizieren.<br />
Die zu erwartenden Emissionen der Betriebe können allerdings nicht ohne Berücksichtigung<br />
der Tatsache eingeschätzt werden, dass die gewerbliche Nutzung im Hafen<br />
bereits derzeit durch die Nähe von Wohnbestandsgebieten geprägt wird und die<br />
zulässigen Lärmemissionen deshalb vor allem nachts begrenzt sind. Das neue Plangebiet<br />
schiebt sich in die bereits vorhandene und z.T. seit dem vorletzten Jahrhundert<br />
bestehende Gemengelagensituation zwischen den Wohngebieten Unterer Leintritt<br />
und Weidendamm sowie „Meyerschen Gärtnerei“ einerseits und die Hafennutzung<br />
andererseits hinein. Unabhängig von dem neuen Plangebiet sind deshalb die betrieb-<br />
58