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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Bei dieser Ausgangslage ist es nicht möglich, dem grundsätzlich anzustrebenden<br />

Trennungsgrundsatz zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung uneingeschränkt<br />

nachzukommen, weil der Standort damit kaum noch für das Wohnen genutzt<br />

werden könnte. Das Heranrücken der Wohnbebauung an die gewerbliche Nutzung ist<br />

jedoch ausnahmsweise dann zulässig, wenn keine Unzuträglichkeiten zwischen der<br />

geplanten und der bestehenden Nutzung zu erwarten sind.<br />

Dabei wurde berücksichtigt, dass die gewerbliche Nutzung des Hafengeländes zum<br />

gewachsenen Bestand des Wirtschaftsstandorts Bamberg gehört und nicht unzumutbar<br />

eingeschränkt werden soll. Die planerische Lösung gewährleistet, dass die Gewerbebetriebe<br />

in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht behindert werden. Auch wirtschaftliche<br />

Weiterentwicklungen der Betriebe und die Nutzung noch nicht belegter<br />

Flächen wurde bei der Abwägung berücksichtigt. Für die Abwägung wurde das Ziel<br />

verfolgt, einerseits dem Trennungsgrundsatz soweit räumlich möglich nachzukommen,<br />

andererseits durch geeignete Festsetzungen sicherzustellen, dass etwaige Unzuträglichkeiten<br />

zwischen den Gebieten vermieden werden.<br />

D. Zu erwartende Immissionen im künftigen Wohngebiet<br />

Das Plangebiet ist zunächst so angelegt worden, dass der nördliche Teil der <strong>Regnitz</strong>insel<br />

von Bebauung frei bleibt. Die vorgesehenen Grünflächen schaffen einen räumlichen<br />

Abstand zwischen der gewerblichen und industriellen Hafennutzung und der<br />

vorgesehenen Wohn- und Misch- bzw. Sondergebietsnutzung. Trotz dieses Abstands<br />

verbleiben allerdings die geplanten Wohn- und Mischgebietsflächen im Einwirkungsbereich<br />

gewerblicher Lärmimmissionen. Deshalb wurde die Verträglichkeit der geplanten<br />

Nutzungen geklärt. Die Ermittlung und Bewertung der in den geplanten Misch-<br />

und Wohngebietsflächen zu erwartenden Immissionen unter Berücksichtigung nicht<br />

nur der gewerblichen, sondern auch der durch den Verkehr zu erwartenden Geräusche<br />

im Plangebiet erfolgte durch das Gutachten des Büros Donner vom Mai 2010.<br />

Bereits zuvor war aufgrund vorhergehender Gutachten erkennbar geworden, dass die<br />

Lärmbelastung insbesondere in der Nacht kritisch sein könnte. Deshalb wurden zwei<br />

punktuelle Messungen in dem künftigen Plangebiet vorgenommen. Die Messungen<br />

nächtlicher Geräuschbelastungen ergaben Werte zwischen 42 und 46 dB(A), wobei<br />

allerdings eine Aufteilung der Geräuschbelastungen nach Verkehrs- und Industriegeräuschen<br />

nicht möglich war. Da diese Momentaufnahmen nicht geeignet sind, die zu<br />

erwartenden Lärmeinwirkungen, auch im Hinblick auf künftige Entwicklungen hinreichend<br />

sicher zu prognostizieren, war es Aufgabe des genannten Gutachtens, die zu<br />

erwartenden Immissionen durch die gewerblichen Betriebe zu betrachten und die<br />

Lärmbelastungen des Plangebiets zu prognostizieren.<br />

Die zu erwartenden Emissionen der Betriebe können allerdings nicht ohne Berücksichtigung<br />

der Tatsache eingeschätzt werden, dass die gewerbliche Nutzung im Hafen<br />

bereits derzeit durch die Nähe von Wohnbestandsgebieten geprägt wird und die<br />

zulässigen Lärmemissionen deshalb vor allem nachts begrenzt sind. Das neue Plangebiet<br />

schiebt sich in die bereits vorhandene und z.T. seit dem vorletzten Jahrhundert<br />

bestehende Gemengelagensituation zwischen den Wohngebieten Unterer Leintritt<br />

und Weidendamm sowie „Meyerschen Gärtnerei“ einerseits und die Hafennutzung<br />

andererseits hinein. Unabhängig von dem neuen Plangebiet sind deshalb die betrieb-<br />

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