O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / -struktur<br />
Die vorhandenen Bäume sind so weit im Rahmen der Neuordnung des Gebietes möglich<br />
zu erhalten. Dies trifft ganz besonders auf den alten Baumbestand im Südosten<br />
des Geltungsbereichs (Linden, Eichen, Kastanien, Rot-Buchen) zu.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Ein Teil der denkmalgeschützten Gebäude des ERBA-Werkes wird dauerhaft erhalten<br />
und einer neuen Nutzung zugeführt (vgl. Teil I, Kap. 9). Gebäude, die im Grundwasserkörper<br />
stehen oder durch Grundwasseranstau gefährdet sein könnten, sind technisch<br />
adäquat zu planen und auszuführen.<br />
AUSGLEICH<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind für die flächenhaften Eingriffe in die Schutzgüter Boden<br />
sowie Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />
erforderlich. Dem Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan liegt ein<br />
Konzept zum Ausgleich unter Anwendung des Bayerischen Leitfadens zur naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zugrunde (vgl. Teil I,<br />
Kap. 10.2, 13.2).<br />
Für die als Ausgleich für die baulichen Eingriffe in Biotopflächen erforderlichen Maßnahmen<br />
sind drei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt (SPE 1, 2 und 3). Diese Flächen,<br />
die jeweiligen Entwicklungsziele und Maßnahmen sind in Teil I, Kap. 6.7 und 10.1<br />
formuliert und sind Gegenstand von Teil II Planzeichenerklärung / Textliche Festsetzungen.<br />
In Fläche SPE 1 sind auf vegetationsfreien Flächen entlang der nördlichen Grenze<br />
des Geltungsbereichs artenreiche Sandmagerrasen von mindestens 1.400 m 2 als<br />
Ausgleich für die Inanspruchnahme von 13d(1)-Biotopen herzustellen. Sie soll naturschutzfachlich<br />
um mindestens 1 Kategorie aufgewertet werden.<br />
Die Ansaaten sind unter Verwendung der Arten aus Pflanzliste 3 (Regionalsaatgut)<br />
auf horizontalen und geneigten Flächen durchzuführen.<br />
Die Schaffung eines Bachlaufs ist zugelassen. Zu entwickeln ist eine artenreiche<br />
Ufervegetation auf sandigen Substraten unter Verwendung der Pflanzliste 4 (Regionalsaatgut).<br />
Die Anlage eines begleitenden Fuß- und Radweges ist zugelassen.<br />
In SPE 2 (Biotoptyp UK, südöstlich des Baufeldes B) ist als Ausgleich auf der gesamten<br />
Fläche die naturschutzfachliche Aufwertung eines alten Baumbestandes durch<br />
Entwicklung der fehlenden Waldbodenvegetation und Verbesserung des verdichteten<br />
Bodens vorgesehen. Die Maßnahmen dienen dem Ausgleich für die Inanspruchnahme<br />
von Biotopflächen für das Allgemeine Wohngebiet. Innerhalb der Maßnahmenfläche<br />
ist eine artenreiche Waldbodenvegetation mit Arten der Pflanzliste 5 (Regionalsaatgut)<br />
herzustellen.<br />
Die Flächen SPE 3 sind um 1 Kategorie aufzuwerten. Dies geschieht teils durch Artanreicherungen<br />
in zu erhaltenden Baumbeständen, teils durch Neuschaffung von<br />
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