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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / -struktur<br />

Die vorhandenen Bäume sind so weit im Rahmen der Neuordnung des Gebietes möglich<br />

zu erhalten. Dies trifft ganz besonders auf den alten Baumbestand im Südosten<br />

des Geltungsbereichs (Linden, Eichen, Kastanien, Rot-Buchen) zu.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Ein Teil der denkmalgeschützten Gebäude des ERBA-Werkes wird dauerhaft erhalten<br />

und einer neuen Nutzung zugeführt (vgl. Teil I, Kap. 9). Gebäude, die im Grundwasserkörper<br />

stehen oder durch Grundwasseranstau gefährdet sein könnten, sind technisch<br />

adäquat zu planen und auszuführen.<br />

AUSGLEICH<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind für die flächenhaften Eingriffe in die Schutzgüter Boden<br />

sowie Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />

erforderlich. Dem Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan liegt ein<br />

Konzept zum Ausgleich unter Anwendung des Bayerischen Leitfadens zur naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zugrunde (vgl. Teil I,<br />

Kap. 10.2, 13.2).<br />

Für die als Ausgleich für die baulichen Eingriffe in Biotopflächen erforderlichen Maßnahmen<br />

sind drei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt (SPE 1, 2 und 3). Diese Flächen,<br />

die jeweiligen Entwicklungsziele und Maßnahmen sind in Teil I, Kap. 6.7 und 10.1<br />

formuliert und sind Gegenstand von Teil II Planzeichenerklärung / Textliche Festsetzungen.<br />

In Fläche SPE 1 sind auf vegetationsfreien Flächen entlang der nördlichen Grenze<br />

des Geltungsbereichs artenreiche Sandmagerrasen von mindestens 1.400 m 2 als<br />

Ausgleich für die Inanspruchnahme von 13d(1)-Biotopen herzustellen. Sie soll naturschutzfachlich<br />

um mindestens 1 Kategorie aufgewertet werden.<br />

Die Ansaaten sind unter Verwendung der Arten aus Pflanzliste 3 (Regionalsaatgut)<br />

auf horizontalen und geneigten Flächen durchzuführen.<br />

Die Schaffung eines Bachlaufs ist zugelassen. Zu entwickeln ist eine artenreiche<br />

Ufervegetation auf sandigen Substraten unter Verwendung der Pflanzliste 4 (Regionalsaatgut).<br />

Die Anlage eines begleitenden Fuß- und Radweges ist zugelassen.<br />

In SPE 2 (Biotoptyp UK, südöstlich des Baufeldes B) ist als Ausgleich auf der gesamten<br />

Fläche die naturschutzfachliche Aufwertung eines alten Baumbestandes durch<br />

Entwicklung der fehlenden Waldbodenvegetation und Verbesserung des verdichteten<br />

Bodens vorgesehen. Die Maßnahmen dienen dem Ausgleich für die Inanspruchnahme<br />

von Biotopflächen für das Allgemeine Wohngebiet. Innerhalb der Maßnahmenfläche<br />

ist eine artenreiche Waldbodenvegetation mit Arten der Pflanzliste 5 (Regionalsaatgut)<br />

herzustellen.<br />

Die Flächen SPE 3 sind um 1 Kategorie aufzuwerten. Dies geschieht teils durch Artanreicherungen<br />

in zu erhaltenden Baumbeständen, teils durch Neuschaffung von<br />

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