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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 27/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Aufgrund der vorliegenden Untersuchung empfehle ich, im Bebauungsplan zu den<br />

nachfolgend beschriebenen Punkten Festsetzungen zu treffen. Diese Festsetzungen<br />

sind auf den im Sinne einer worst-case-Betrachtung untersuchten Fall einer Gemengelagen-Situation<br />

abgestimmt, für den die berechneten Gesamt-Geräuschbelastungen<br />

im Anhang G dargestellt sind.<br />

• Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu Wohnzwecken<br />

an den in Abb. 6 im Anhang A gekennzeichneten Fassaden.<br />

• Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />

III der DIN 4109.<br />

Für die in Abb. 7 im Anhang A gekennzeichneten Fassaden ist baulicher<br />

Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich IV der DIN 4109 festzusetzen.<br />

• Festsetzung der maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen von<br />

Anlagen, die auf der Versorgungsfläche betrieben werden.<br />

Die A-bewerteten Schallleistungspegel LWA sind auf folgende Werte zu begrenzen:<br />

Westfassade: LWA = 82 dB(A)<br />

Südfassade: LWA = 77 dB(A)<br />

Ostfassade: LWA = 83 dB(A)<br />

Dach: LWA = 87 dB(A)<br />

Ausnahmen zu den vorstehenden Festsetzungen zum baulichen Schallschutz sollten<br />

zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Anforderungen der<br />

DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989 /IX/, aufgrund der Ausrichtung der Fassade, der baulichen<br />

Entwicklung, baulicher Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. hinterlüftete vorgehängte<br />

Glasfassade oder Wintergärten, oder aus anderen Gründen eingehalten werden.

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