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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erbrachte bezüglich der unten aufgeführten<br />

Themenpunkte folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

G 10 A:<br />

Baugebiet A: Es wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von technischen Aufbauten<br />

(z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 2,5 m<br />

aufgenommen. Grundlage für eine Zulässigkeit ist die Zustimmung der zuständigen<br />

Denkmalpflegebehörde. Dadurch wird den ökonomisch- und funktionalen Anforderungen<br />

der Aus- und Neubauten entsprochen.<br />

Baugebiet A: Auf der südwestlichen Seite der Schlichterei erfolgt eine Reduzierung<br />

des Wegerechtes um ca. 3 m. Dadurch werden Freiraumbereiche für das<br />

geplante Studentenwohnheim geschaffen. Die Durchwegungsmöglichkeit für die<br />

Öffentlichkeit bleibt dadurch weiterhin erhalten (Breite von 5m).<br />

Innerhalb der Maßnahmenflächen SPE 1 wurde zusätzlich die Anlage von Zufahrtswegen<br />

für die Pflege der Grünflächen aufgenommen.<br />

Die Vorschriften zur Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen werden angepasst<br />

und für die Baufelder A, B1 und C ausgenommen, um im Bereich des ER-<br />

BA-Gebäudeensembles eine historische bzw. an historische Gestaltung orientierte<br />

Einfriedungen zuzulassen. Weiterhin wird ergänzt, dass nördlich des Baugebietes<br />

H1 an die öffentliche Grünfläche angrenzende Einfriedungen unzulässig<br />

sind. Dadurch wird der Zugang für die erforderliche Pflege der Grünfläche sichergestellt.<br />

Die Festsetzungen zum Lärmschutz wurden auf Grundlage des vertiefenden<br />

Schallschutzgutachtens Donner, vom 09.05.2010 ergänzt, so dass sich folgende<br />

Systematik ergibt:<br />

1. Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu Wohnzwecken<br />

an gekennzeichneten Fassaden im süd-östlichen Bereich des Baufeldes<br />

A. Dadurch werden die Lärmemissionen des Wasserkraftwerkes berücksichtigt.<br />

Ausnahmen sind zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass der Immissionsrichtwert<br />

im Sinne der TA Lärm eingehalten wird.<br />

2. Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich III<br />

der DIN 4109. Die unter Ziffer 2. und 3. aufgenommenen Festsetzungen dienen<br />

zum Schutz der Bewohner gegenüber nächtlichen Außenlärmes.<br />

3. Für den süd-östlichen Bereich des Baufeldes A sowie einen Teil des Baufeldes<br />

B1 wird ein baulicher Schallschutz von gekennzeichneten Fassaden gem. Lärmpegelbereich<br />

IV der DIN 4109 festgesetzt.<br />

4. Für das Wasserkraftwerk werden die maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen<br />

festgesetzt. Dadurch werden die Lärmemissionen des Wasserkraftwerkes<br />

berücksichtigt.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 87

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