O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erbrachte bezüglich der unten aufgeführten<br />
Themenpunkte folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
G 10 A:<br />
Baugebiet A: Es wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von technischen Aufbauten<br />
(z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 2,5 m<br />
aufgenommen. Grundlage für eine Zulässigkeit ist die Zustimmung der zuständigen<br />
Denkmalpflegebehörde. Dadurch wird den ökonomisch- und funktionalen Anforderungen<br />
der Aus- und Neubauten entsprochen.<br />
Baugebiet A: Auf der südwestlichen Seite der Schlichterei erfolgt eine Reduzierung<br />
des Wegerechtes um ca. 3 m. Dadurch werden Freiraumbereiche für das<br />
geplante Studentenwohnheim geschaffen. Die Durchwegungsmöglichkeit für die<br />
Öffentlichkeit bleibt dadurch weiterhin erhalten (Breite von 5m).<br />
Innerhalb der Maßnahmenflächen SPE 1 wurde zusätzlich die Anlage von Zufahrtswegen<br />
für die Pflege der Grünflächen aufgenommen.<br />
Die Vorschriften zur Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen werden angepasst<br />
und für die Baufelder A, B1 und C ausgenommen, um im Bereich des ER-<br />
BA-Gebäudeensembles eine historische bzw. an historische Gestaltung orientierte<br />
Einfriedungen zuzulassen. Weiterhin wird ergänzt, dass nördlich des Baugebietes<br />
H1 an die öffentliche Grünfläche angrenzende Einfriedungen unzulässig<br />
sind. Dadurch wird der Zugang für die erforderliche Pflege der Grünfläche sichergestellt.<br />
Die Festsetzungen zum Lärmschutz wurden auf Grundlage des vertiefenden<br />
Schallschutzgutachtens Donner, vom 09.05.2010 ergänzt, so dass sich folgende<br />
Systematik ergibt:<br />
1. Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu Wohnzwecken<br />
an gekennzeichneten Fassaden im süd-östlichen Bereich des Baufeldes<br />
A. Dadurch werden die Lärmemissionen des Wasserkraftwerkes berücksichtigt.<br />
Ausnahmen sind zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass der Immissionsrichtwert<br />
im Sinne der TA Lärm eingehalten wird.<br />
2. Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich III<br />
der DIN 4109. Die unter Ziffer 2. und 3. aufgenommenen Festsetzungen dienen<br />
zum Schutz der Bewohner gegenüber nächtlichen Außenlärmes.<br />
3. Für den süd-östlichen Bereich des Baufeldes A sowie einen Teil des Baufeldes<br />
B1 wird ein baulicher Schallschutz von gekennzeichneten Fassaden gem. Lärmpegelbereich<br />
IV der DIN 4109 festgesetzt.<br />
4. Für das Wasserkraftwerk werden die maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen<br />
festgesetzt. Dadurch werden die Lärmemissionen des Wasserkraftwerkes<br />
berücksichtigt.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 87