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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Abb. 24: Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

10 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME VON NACH ANDEREN GESETZ-<br />

LICHEN VORSCHRIFTEN GETROFFENEN FESTSETZUNGEN<br />

10.1 Denkmalschutz<br />

Baudenkmale<br />

Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept sieht den Erhalt<br />

von wesentlichen Teilen des denkmalgeschützten Gebäudebestandes vor. Ein kompletter<br />

Erhalt aller Gebäude ist sowohl aufgrund der anfallenden Sanierungskosten<br />

(erhebliche bauliche Mängel und Schadstoffbelastung), als auch aufgrund einer Unvereinbarkeit<br />

mit den Planungszielen nicht möglich. Unter der Abwägung von Denkmalaspekten,<br />

öffentlichen Nutzungsansprüchen (z.B. Landesgartenschau), städtebaulichen<br />

Kriterien und der Frage der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit für den Eigentümer<br />

kann sich der Erhalt nur auf ausgewählte, historisch begründete Bereiche beziehen,<br />

die eine Ablesbarkeit der früheren Nutzung ermöglichen und gleichzeitig mit<br />

den Planungszielen vereinbar und wirtschaftlich zumutbar sind.<br />

Vor diesem Hintergrund sollen alle im südöstlichen Teil des ehemaligen ERBA-<br />

Standortes noch vorhandenen Gebäude (die Webereiflachbauten sind um 1999 abgerissen<br />

worden), die für die Gründungsphase der Spinnerei in den 50er Jahren des<br />

19. Jahrhunderts prägend waren, erhalten werden. Der Produktionsprozess dieser<br />

planungsgruppe 4, Berlin 65

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