O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Abb. 24: Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
10 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME VON NACH ANDEREN GESETZ-<br />
LICHEN VORSCHRIFTEN GETROFFENEN FESTSETZUNGEN<br />
10.1 Denkmalschutz<br />
Baudenkmale<br />
Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept sieht den Erhalt<br />
von wesentlichen Teilen des denkmalgeschützten Gebäudebestandes vor. Ein kompletter<br />
Erhalt aller Gebäude ist sowohl aufgrund der anfallenden Sanierungskosten<br />
(erhebliche bauliche Mängel und Schadstoffbelastung), als auch aufgrund einer Unvereinbarkeit<br />
mit den Planungszielen nicht möglich. Unter der Abwägung von Denkmalaspekten,<br />
öffentlichen Nutzungsansprüchen (z.B. Landesgartenschau), städtebaulichen<br />
Kriterien und der Frage der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit für den Eigentümer<br />
kann sich der Erhalt nur auf ausgewählte, historisch begründete Bereiche beziehen,<br />
die eine Ablesbarkeit der früheren Nutzung ermöglichen und gleichzeitig mit<br />
den Planungszielen vereinbar und wirtschaftlich zumutbar sind.<br />
Vor diesem Hintergrund sollen alle im südöstlichen Teil des ehemaligen ERBA-<br />
Standortes noch vorhandenen Gebäude (die Webereiflachbauten sind um 1999 abgerissen<br />
worden), die für die Gründungsphase der Spinnerei in den 50er Jahren des<br />
19. Jahrhunderts prägend waren, erhalten werden. Der Produktionsprozess dieser<br />
planungsgruppe 4, Berlin 65