O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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E. Bewertung<br />
Aufgrund dieser Lärmprognose kann davon ausgegangen werden, dass weder unverträgliche<br />
Beeinträchtigungen der Wohnnutzung noch unangemessene Einschränkungen<br />
der gewerblichen Nutzung zu erwarten sind. Auch bei der Worst-case-<br />
Betrachtung erscheint die Lärmbelastung, zumindest aufgrund der getroffenen Festsetzungen<br />
für den baulichen Schallschutz, verträglich. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass für die Außenwohnbereiche eine Belastung, die um 5 dB(A) über den Orientierungswerten<br />
der DIN 18005 liegt, zumutbar ist. In der Nacht ist bei einem zu erwartenden<br />
Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A) das Schlafen auch bei gekipptem<br />
Fenster noch möglich.<br />
Auch für die Betriebe ergeben sich durch die heranrückende Wohnbebauung keine<br />
unzumutbaren Beeinträchtigungen. Die rechtlich zulässigen Emissionen bleiben unverändert.<br />
Da bereits bisher auf die bestehenden Wohngebiete Rücksicht zu nehmen<br />
ist, sind die zulässigen betrieblichen Emissionen wie dargestellt derart begrenzt, dass<br />
die Richtwerte für Wohngebiete in den Bestandsgebieten Unterer Leintritt und Weidendamm<br />
sowie „Meyerschen Gärtnerei“ eingehalten werden. Zwar ergäbe sich rechnerisch<br />
durch das neue Wohngebiet eine zusätzliche Beschränkung der Emission um<br />
ca. 1,3 dB(A), jedoch wird die Stadt bei der Erteilung von Genehmigungen auf der<br />
Grundlage der Ziff. 6.7 der TA Lärm berücksichtigen, dass eine Gemengelagensituation<br />
vorliegt, in der das neue Plangebiet nachträglich hinzugetreten ist und dass für<br />
die Wohnungen im neuen Plangebiet – im Gegensatz zu den Wohnungen in den Bestandswohngebieten<br />
– zusätzlich passiver Lärmschutz festgesetzt ist. Damit kann den<br />
Bewohnern des Plangebiets im Vergleich zu den Bewohnern in den Bestandswohngebieten<br />
eine um 1,3 dB(A) höhere Lärmbelastung zugemutet werden. Die Betriebe<br />
im Hafengelände werden deshalb in ihrer Entwicklung durch das Neubaugebiet nicht<br />
stärker eingeschränkt, als bisher schon durch die Bestandswohngebiete.<br />
Besonderer Betrachtung bedurften die von dem Wasserkraftwerk an der ERBA-<br />
Brücke ausgehenden Emissionen. Die Verwirklichtung der geplanten Nutzungen in<br />
der Umgebung des Kraftwerks setzt voraus, dass die derzeitigen Emissionen durch<br />
bauliche Maßnahmen vermindert werden. Weiterhin ist durch die Festsetzung anlagenbezogener<br />
Emissionsbegrenzungen sicherzustellen, dass keine unverträglichen<br />
Lärmbelastungen in den Baugebieten des Plangebiets entstehen.<br />
F. Betrachtung der Lärmsituation unter Berücksichtigung des Verkehrslärms<br />
Bei der Bewertung der Lärmimmissionen im künftigen Plangebiet darf allerdings auch<br />
die nicht unerhebliche Lärmbelastung durch den überörtlichen und örtlichen Verkehr<br />
nicht unberücksichtigt bleiben. Deshalb wurden die Verkehrsgeräusche ermittelt und<br />
die Belastung der Baugebiete bei Addition des Gewerbe- und des Verkehrslärms gutachterlich<br />
bewertet. Die Betrachtung des Lärms durch Schienen-, Straßen- und<br />
Schiffsverkehr zeigt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 in den Wohn- und<br />
Mischgebieten vollständig eingehalten, im Sondergebiet geringfügig überschritten<br />
werden. Da die Lärmarten nach DIN 18005 getrennt zu betrachten sind, ergibt sich<br />
somit keine Unverträglichkeit. Allerdings ist es für die Anwendung der DIN 4109 und<br />
damit für die erforderlichen Dämmmaßnahmen an Außenbauteilen erforderlich, den<br />
maßgeblichen Außenlärmpegel unter Summierung der verschiedenen Lärmbelastungen<br />
zu ermitteln. Die Auswertung der Untersuchung maßgeblicher Außenlärm-<br />
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