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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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E. Bewertung<br />

Aufgrund dieser Lärmprognose kann davon ausgegangen werden, dass weder unverträgliche<br />

Beeinträchtigungen der Wohnnutzung noch unangemessene Einschränkungen<br />

der gewerblichen Nutzung zu erwarten sind. Auch bei der Worst-case-<br />

Betrachtung erscheint die Lärmbelastung, zumindest aufgrund der getroffenen Festsetzungen<br />

für den baulichen Schallschutz, verträglich. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass für die Außenwohnbereiche eine Belastung, die um 5 dB(A) über den Orientierungswerten<br />

der DIN 18005 liegt, zumutbar ist. In der Nacht ist bei einem zu erwartenden<br />

Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A) das Schlafen auch bei gekipptem<br />

Fenster noch möglich.<br />

Auch für die Betriebe ergeben sich durch die heranrückende Wohnbebauung keine<br />

unzumutbaren Beeinträchtigungen. Die rechtlich zulässigen Emissionen bleiben unverändert.<br />

Da bereits bisher auf die bestehenden Wohngebiete Rücksicht zu nehmen<br />

ist, sind die zulässigen betrieblichen Emissionen wie dargestellt derart begrenzt, dass<br />

die Richtwerte für Wohngebiete in den Bestandsgebieten Unterer Leintritt und Weidendamm<br />

sowie „Meyerschen Gärtnerei“ eingehalten werden. Zwar ergäbe sich rechnerisch<br />

durch das neue Wohngebiet eine zusätzliche Beschränkung der Emission um<br />

ca. 1,3 dB(A), jedoch wird die Stadt bei der Erteilung von Genehmigungen auf der<br />

Grundlage der Ziff. 6.7 der TA Lärm berücksichtigen, dass eine Gemengelagensituation<br />

vorliegt, in der das neue Plangebiet nachträglich hinzugetreten ist und dass für<br />

die Wohnungen im neuen Plangebiet – im Gegensatz zu den Wohnungen in den Bestandswohngebieten<br />

– zusätzlich passiver Lärmschutz festgesetzt ist. Damit kann den<br />

Bewohnern des Plangebiets im Vergleich zu den Bewohnern in den Bestandswohngebieten<br />

eine um 1,3 dB(A) höhere Lärmbelastung zugemutet werden. Die Betriebe<br />

im Hafengelände werden deshalb in ihrer Entwicklung durch das Neubaugebiet nicht<br />

stärker eingeschränkt, als bisher schon durch die Bestandswohngebiete.<br />

Besonderer Betrachtung bedurften die von dem Wasserkraftwerk an der ERBA-<br />

Brücke ausgehenden Emissionen. Die Verwirklichtung der geplanten Nutzungen in<br />

der Umgebung des Kraftwerks setzt voraus, dass die derzeitigen Emissionen durch<br />

bauliche Maßnahmen vermindert werden. Weiterhin ist durch die Festsetzung anlagenbezogener<br />

Emissionsbegrenzungen sicherzustellen, dass keine unverträglichen<br />

Lärmbelastungen in den Baugebieten des Plangebiets entstehen.<br />

F. Betrachtung der Lärmsituation unter Berücksichtigung des Verkehrslärms<br />

Bei der Bewertung der Lärmimmissionen im künftigen Plangebiet darf allerdings auch<br />

die nicht unerhebliche Lärmbelastung durch den überörtlichen und örtlichen Verkehr<br />

nicht unberücksichtigt bleiben. Deshalb wurden die Verkehrsgeräusche ermittelt und<br />

die Belastung der Baugebiete bei Addition des Gewerbe- und des Verkehrslärms gutachterlich<br />

bewertet. Die Betrachtung des Lärms durch Schienen-, Straßen- und<br />

Schiffsverkehr zeigt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 in den Wohn- und<br />

Mischgebieten vollständig eingehalten, im Sondergebiet geringfügig überschritten<br />

werden. Da die Lärmarten nach DIN 18005 getrennt zu betrachten sind, ergibt sich<br />

somit keine Unverträglichkeit. Allerdings ist es für die Anwendung der DIN 4109 und<br />

damit für die erforderlichen Dämmmaßnahmen an Außenbauteilen erforderlich, den<br />

maßgeblichen Außenlärmpegel unter Summierung der verschiedenen Lärmbelastungen<br />

zu ermitteln. Die Auswertung der Untersuchung maßgeblicher Außenlärm-<br />

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