27.02.2013 Aufrufe

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Umsiedlung von im Plangebiet vorkommenden Exemplaren der Zauneidechse auf<br />

geeignete Flächen im Bereich der <strong>Regnitz</strong>insel (Vorkommen bekannt im Nordwesten<br />

des Plangebietes im Bereich der geplanten Grünfläche SPE 1)<br />

• Rückhalt von Feinsedimenten und anderen belastenden Stoffen beim Rückbau<br />

der bestehenden Gebäude, beim Umbau der zu erhaltenden Gebäude, beim Bau<br />

des Wohnparkes und bei der Gestaltung der Grünflächen; Vermeidung des Eintrages<br />

entsprechender Stoffe in den linken <strong>Regnitz</strong>arm.<br />

Über diese Vermeidungsmaßnahmen hinaus kann für die beiden Fließgewässerlibellen<br />

in Teilbereichen des geplanten Umgehungsgerinnes im Rahmen der LGS-<br />

Planungen ein neuer Lebensraum geschaffen werden.<br />

• Bau- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden außerhalb der Brutzeit von Vogelarten<br />

mit Brutplatz in Mauernischen, Fehlstellen im Mauerwerk etc. (d.h. ab August<br />

bis März)<br />

• Rodungen am Ufer und Umgestaltungen der Ufer (für die Wohnbebauung am<br />

rechten <strong>Regnitz</strong>ufer (D1-D3)) außerhalb der Brutzeit von Vogelarten der Gewässer<br />

(insbesondere des Eisvogels).<br />

• Baumaßnahmen im Dachstuhl des Hauptgebäudes außerhalb der Reproduktionszeit<br />

der gebäudebewohnender Fledermäuse und in der frostfreien Zeit (August-<br />

Oktober)<br />

• Abriss von Gebäuden außerhalb der Brutperiode gebäudebewohnender Fledermäuse,<br />

nicht von April bis Juli<br />

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />

• Ausgleich der Quartierverluste Baumhöhlen bewohnender Fledermäuse durch<br />

Aufhängen von mindestens 16 Fledermaus-Nistkästen (v.a. der Typ „Schwegler-<br />

Kasten“, aber auch Flachkästen für kleinere Arten). Die CEF-Maßnahmen müssen<br />

sofort umgesetzt werden, weil es mehrere Jahre dauern kann, bis die Ersatzquartiere<br />

angenommen werden. Die Hangplätze müssen in geeigneten Biotopen<br />

im Stadtgebiet Bamberg aber auch auf dem LGS-Gelände, in Abstimmung mit der<br />

Unteren Naturschutzbehörde festgelegt werden. Insbesondere sind verschiedene<br />

Kastentypen anzuwenden, die eine wartungsfreie Konstruktion aufweisen, und<br />

Fledermauskästen, die nach der Erfahrung der UNB im Stadtgebiet Bamberg von<br />

Fledermäusen gut angenommen werden. Eine zu dichte Konzentration der größeren<br />

Nistkastentypen (Abendsegler) innerhalb des LSG-Geländes soll dabei vermieden<br />

werden, da beide Abendsegler-Arten bereits in der Dämmerung ausfliegen<br />

und dabei leicht von Wanderfalken erbeutet werden. Entsprechend geeignete<br />

Biotope zum Aufhängen der Kästen sind sowohl im Süden und äußersten Norden<br />

des Stadtgebietes vorhanden. Die zur Anlage des Gewässerlaufes für den<br />

Fischpass erforderlichen Baumrodungen und dafür ggf. erforderliche vorgezogene<br />

artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie sind Bestandteil der Genehmigung<br />

im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

• Ausgleich der möglichen Quartierverluste Gebäude bewohnender Fledermäuse<br />

durch Aufhängen von mindestens 15 Spaltenquartier-Nistkastentypen, oder<br />

konstruktive Bauweise von Spaltenquartieren an Gebäudefassaden und Dach-<br />

140

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!