O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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• Umsiedlung von im Plangebiet vorkommenden Exemplaren der Zauneidechse auf<br />
geeignete Flächen im Bereich der <strong>Regnitz</strong>insel (Vorkommen bekannt im Nordwesten<br />
des Plangebietes im Bereich der geplanten Grünfläche SPE 1)<br />
• Rückhalt von Feinsedimenten und anderen belastenden Stoffen beim Rückbau<br />
der bestehenden Gebäude, beim Umbau der zu erhaltenden Gebäude, beim Bau<br />
des Wohnparkes und bei der Gestaltung der Grünflächen; Vermeidung des Eintrages<br />
entsprechender Stoffe in den linken <strong>Regnitz</strong>arm.<br />
Über diese Vermeidungsmaßnahmen hinaus kann für die beiden Fließgewässerlibellen<br />
in Teilbereichen des geplanten Umgehungsgerinnes im Rahmen der LGS-<br />
Planungen ein neuer Lebensraum geschaffen werden.<br />
• Bau- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden außerhalb der Brutzeit von Vogelarten<br />
mit Brutplatz in Mauernischen, Fehlstellen im Mauerwerk etc. (d.h. ab August<br />
bis März)<br />
• Rodungen am Ufer und Umgestaltungen der Ufer (für die Wohnbebauung am<br />
rechten <strong>Regnitz</strong>ufer (D1-D3)) außerhalb der Brutzeit von Vogelarten der Gewässer<br />
(insbesondere des Eisvogels).<br />
• Baumaßnahmen im Dachstuhl des Hauptgebäudes außerhalb der Reproduktionszeit<br />
der gebäudebewohnender Fledermäuse und in der frostfreien Zeit (August-<br />
Oktober)<br />
• Abriss von Gebäuden außerhalb der Brutperiode gebäudebewohnender Fledermäuse,<br />
nicht von April bis Juli<br />
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />
• Ausgleich der Quartierverluste Baumhöhlen bewohnender Fledermäuse durch<br />
Aufhängen von mindestens 16 Fledermaus-Nistkästen (v.a. der Typ „Schwegler-<br />
Kasten“, aber auch Flachkästen für kleinere Arten). Die CEF-Maßnahmen müssen<br />
sofort umgesetzt werden, weil es mehrere Jahre dauern kann, bis die Ersatzquartiere<br />
angenommen werden. Die Hangplätze müssen in geeigneten Biotopen<br />
im Stadtgebiet Bamberg aber auch auf dem LGS-Gelände, in Abstimmung mit der<br />
Unteren Naturschutzbehörde festgelegt werden. Insbesondere sind verschiedene<br />
Kastentypen anzuwenden, die eine wartungsfreie Konstruktion aufweisen, und<br />
Fledermauskästen, die nach der Erfahrung der UNB im Stadtgebiet Bamberg von<br />
Fledermäusen gut angenommen werden. Eine zu dichte Konzentration der größeren<br />
Nistkastentypen (Abendsegler) innerhalb des LSG-Geländes soll dabei vermieden<br />
werden, da beide Abendsegler-Arten bereits in der Dämmerung ausfliegen<br />
und dabei leicht von Wanderfalken erbeutet werden. Entsprechend geeignete<br />
Biotope zum Aufhängen der Kästen sind sowohl im Süden und äußersten Norden<br />
des Stadtgebietes vorhanden. Die zur Anlage des Gewässerlaufes für den<br />
Fischpass erforderlichen Baumrodungen und dafür ggf. erforderliche vorgezogene<br />
artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie sind Bestandteil der Genehmigung<br />
im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
• Ausgleich der möglichen Quartierverluste Gebäude bewohnender Fledermäuse<br />
durch Aufhängen von mindestens 15 Spaltenquartier-Nistkastentypen, oder<br />
konstruktive Bauweise von Spaltenquartieren an Gebäudefassaden und Dach-<br />
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