27.02.2013 Aufrufe

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

8 BAUORDNUNGSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN<br />

Bei den Bauordnungsrechtlichen Vorschriften handelt es sich um örtliche Bauvorschriften<br />

der Stadt für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes auf der Rechtsgrundlage<br />

des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 Abs. 2 BayBO.<br />

8.1 Gestaltung der baulichen Anlagen<br />

Die besondere städtebauliche Situation des Plangebietes und die Stellung Bambergs<br />

als Weltkulturerbe erfordert zur Sicherung eines geordneten Siedlungs- und Landschaftsbildes<br />

Gestaltungsfestsetzungen. Die Festsetzungen zur Baukörpergliederung,<br />

Dachdeckung, Werbeanlagen usw. dienen der Integration des Baugebietes in die<br />

umgebende Landschaft, der Belebung des Siedlungsbildes und der städtebaulichen<br />

Einpassung des geplanten Wohngebietes in das Ortsbild der südlich angrenzenden<br />

Gaustadter Bebauung. Darüber hinaus sollen Störungen des Ortsbildes durch verunstaltende<br />

Gebäudeelemente verhindert werden.<br />

8.2 Gestaltung der Einfriedungen, der Stellplätze und der Grundstücksfreiflächen<br />

Ein wesentliches Entwurfselement des städtebaulichen Konzepts ist die offene und<br />

transparente Bebauungsstruktur, die attraktive Sichtbeziehungen zum Wasser und<br />

den zahlreichen Grünflächen gewährleisten soll. Um diesen freien Blick zu ermöglichen<br />

und den angestrebten hochwertigen Charakter des Wohngebietes durch die<br />

Vermeidung von optischen Beeinträchtigungen zu sichern, werden entsprechende<br />

Festsetzungen hinsichtlich Material und Höhe der Einfriedungen, zur Gestaltung von<br />

Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie zum Sichtschutz von Abfallbehältern getroffen.<br />

Die Vorschriften zur Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen gelten nicht für die<br />

Baufelder A, B1 und C, um im Bereich des ERBA-Gebäudeensembles historische<br />

bzw. an historische Gestaltung orientierte Einfriedungen zuzulassen.<br />

Um einen Zugang zur Fischpassböschung mit Pflegefahrzeugen des Garten- und<br />

Friedhofamtes zu gewährleisten, wurde die Einfriedung eingeschränkt: Zaunanlagen<br />

bzw. andere Abgrenzungen im Bereich nördlich des Baugebiet H1 zur Grenze an die<br />

öffentlichen Grünfläche sind nicht zulässig.<br />

8.3 Abstandsflächen<br />

In den Baugebieten A, D1, D2, D3, E, F1, F2, H1, H2, G und I wird der Mindestabstand<br />

zwischen den Außenwänden von Gebäuden unabhängig von der Zahl der Vollgeschosse<br />

durch die Baugrenzen definiert auch wenn dadurch die Tiefe der Abstandsflächen<br />

gemäß Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO unterschritten wird.<br />

Bei mehreren Gebäuden innerhalb eines festgesetzten Baufensters bleiben die Regelungen<br />

des Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO für die untereinander einzuhaltenden Abstandsflächen<br />

unberührt.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 63

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!