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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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- Der Oberbodenabtrag für das Vorhaben ist im Einvernehmen und unter der fachlichen<br />

Aufsicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege im Bereich der geplanten<br />

Baufläche durchzuführen.<br />

- Nach dem Ergebnis des Oberbodenabtrags hat der Antragsteller eine sachgerechte<br />

archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht<br />

des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Sicherung und Dokumentation<br />

aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen.<br />

Grundlage hierfür sind die Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen<br />

in Bayern und gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege.<br />

- Der Antragsteller hat alle Kosten der fachlichen Begleitung des Oberbodenabtrags<br />

und der Ausgrabungen zu tragen.<br />

- Mit den bauseits erforderlichen Erdarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die<br />

vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen<br />

wurden.<br />

- Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen<br />

nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid<br />

jederzeit zu widerrufen.<br />

10.2 Gewässer I. Ordnung<br />

Bei dem Linken <strong>Regnitz</strong>arm handelt es sich um ein Gewässer I. Ordnung. Hier sind<br />

die gesetzlichen Vorschriften des Bayerischen Wassergesetzes (BauWG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 969) und des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. S. 3245),<br />

zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)<br />

zu beachten.<br />

10.3 Wasserrechtliche Verfahren<br />

Für die Anlage eines Fischpasses erfolgte ein wasserrechtliches Verfahren. Die betroffenen<br />

Flächen liegen teilweise im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans<br />

und werden nachrichtlich übernommen.<br />

10.4 BEHANDLUNGEN VON BAUMASZNAHMEN IM STADTPLANUNGS-<br />

BEIRAT<br />

Um eine hochwertige und abgestimmte Gestaltung von Baumaßnahmen im Planungsgebiet<br />

zu gewährleisten, sind alle Baumaßnahmen (Gebäude, Grün- und Freiflächen,<br />

etc.) im Hinblick auf gestalterische Fragen durch den erweiterten Stadtplanungsbeirat<br />

zu beraten.<br />

11 HINWEISE<br />

Die Hinweise zum Denkmalschutz, zum Schutz von unterirdischen Leitungen, zu Altlasten,<br />

zum besonderen Artenschutz, zur Baumschutzverordnung, zum Über-<br />

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