O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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- Der Oberbodenabtrag für das Vorhaben ist im Einvernehmen und unter der fachlichen<br />
Aufsicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege im Bereich der geplanten<br />
Baufläche durchzuführen.<br />
- Nach dem Ergebnis des Oberbodenabtrags hat der Antragsteller eine sachgerechte<br />
archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht<br />
des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Sicherung und Dokumentation<br />
aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen.<br />
Grundlage hierfür sind die Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen<br />
in Bayern und gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung des Bayerischen<br />
Landesamts für Denkmalpflege.<br />
- Der Antragsteller hat alle Kosten der fachlichen Begleitung des Oberbodenabtrags<br />
und der Ausgrabungen zu tragen.<br />
- Mit den bauseits erforderlichen Erdarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die<br />
vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen<br />
wurden.<br />
- Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen<br />
nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid<br />
jederzeit zu widerrufen.<br />
10.2 Gewässer I. Ordnung<br />
Bei dem Linken <strong>Regnitz</strong>arm handelt es sich um ein Gewässer I. Ordnung. Hier sind<br />
die gesetzlichen Vorschriften des Bayerischen Wassergesetzes (BauWG) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 969) und des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
(WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. S. 3245),<br />
zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)<br />
zu beachten.<br />
10.3 Wasserrechtliche Verfahren<br />
Für die Anlage eines Fischpasses erfolgte ein wasserrechtliches Verfahren. Die betroffenen<br />
Flächen liegen teilweise im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans<br />
und werden nachrichtlich übernommen.<br />
10.4 BEHANDLUNGEN VON BAUMASZNAHMEN IM STADTPLANUNGS-<br />
BEIRAT<br />
Um eine hochwertige und abgestimmte Gestaltung von Baumaßnahmen im Planungsgebiet<br />
zu gewährleisten, sind alle Baumaßnahmen (Gebäude, Grün- und Freiflächen,<br />
etc.) im Hinblick auf gestalterische Fragen durch den erweiterten Stadtplanungsbeirat<br />
zu beraten.<br />
11 HINWEISE<br />
Die Hinweise zum Denkmalschutz, zum Schutz von unterirdischen Leitungen, zu Altlasten,<br />
zum besonderen Artenschutz, zur Baumschutzverordnung, zum Über-<br />
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