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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung entsprechender Richtwerte nachgewiesen<br />

wird.<br />

Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden<br />

die Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“<br />

erfüllen. Da die Vielfalt der Geräuschquellen und die offene Struktur der Baufelder<br />

hat eine gleichmäßige, von allen Seiten einwirkende Geräuschbelastung<br />

zur folge (insbesondere in der Nachtzeit). Eine Festsetzung zur bevorzugten Orientierung<br />

von Schlafräumen zu bestimmten Fassadenseiten ist aus diesem<br />

Grund nicht möglich.<br />

Auf Grund der Untersuchungen werden Festsetzungen zum Schallschutz vorgeschlagen.<br />

Diese beziehen sich sicherheitshalber auf die Bewertung der „Gemengelagen-Situation“<br />

(Grundvariante + 3dB, dies Gesamtgeräuschsituation ist in<br />

Anhang G des Gutachtens aufgeführt):<br />

o Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu<br />

Wohnzwecken für einige im Baugebiet A sowie B1 gekennzeichneten Fassaden.<br />

Ausnahmen sind zulässig, wenn durch Schallschutzmaßnahmen die<br />

Einhaltung entsprechender Richtwerte nachgewiesen wird.<br />

o Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />

III der DIN 4109. Für einige gekennzeichneten Fassaden im Baugebiet<br />

A sowie B1 und C ist baulicher Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />

IV der DIN 4109 erforderlich.<br />

o Festsetzung der maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen von<br />

Anlagen, die auf der Versorgungsfläche des Wasserkraftwerkes betrieben<br />

werden.<br />

3.9 Verkehr<br />

Motorisierter Individualverkehr<br />

Die interne Erschließung des ehemaligen Industriestandortes und der vorhandenen<br />

Wohngebäude erfolgt derzeit über asphaltierte Erschließungsstraßen (Spinnereihochbau,<br />

Wohngebäude), befestigte Grundstücksflächen (Bebauung im Westen) sowie<br />

unbefestigte Zufahrten und Wege (Magazin).<br />

Das Plangebiet ist über die ERBA-Brücke, die die einzige Anbindung der <strong>Regnitz</strong>insel<br />

für den motorisierten Verkehr darstellt, an den Straßenzug Gaustadter Hauptstraße -<br />

Schweinfurter Straße angebunden. Über diesen besteht eine schnelle Verbindung<br />

sowohl zur Innenstadt als auch zur Autobahn. Die Gaustadter Hauptstraße ist im Verkehrsentwicklungsplan<br />

als Hauptsammelstraße der Verbindungsstufe C IV (flächenerschließend)<br />

dargestellt.<br />

In einem im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Verkehrsgutachten<br />

(vgl. Anhang 2) wurde die Leistungsfähigkeit des nicht signalisierten Knotenpunktes<br />

ERBA-Brücke / Gaustadter Hauptstraße - Schweinfurter Straße untersucht und hinsichtlich<br />

seiner Eignung für das geplante Bauvorhaben bewertet. Als Grundlast der<br />

Gaustadter Hauptstraße wurde in dem Gutachten die Verkehrsbelastung des Nullfalls<br />

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