O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung entsprechender Richtwerte nachgewiesen<br />
wird.<br />
Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden<br />
die Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“<br />
erfüllen. Da die Vielfalt der Geräuschquellen und die offene Struktur der Baufelder<br />
hat eine gleichmäßige, von allen Seiten einwirkende Geräuschbelastung<br />
zur folge (insbesondere in der Nachtzeit). Eine Festsetzung zur bevorzugten Orientierung<br />
von Schlafräumen zu bestimmten Fassadenseiten ist aus diesem<br />
Grund nicht möglich.<br />
Auf Grund der Untersuchungen werden Festsetzungen zum Schallschutz vorgeschlagen.<br />
Diese beziehen sich sicherheitshalber auf die Bewertung der „Gemengelagen-Situation“<br />
(Grundvariante + 3dB, dies Gesamtgeräuschsituation ist in<br />
Anhang G des Gutachtens aufgeführt):<br />
o Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu<br />
Wohnzwecken für einige im Baugebiet A sowie B1 gekennzeichneten Fassaden.<br />
Ausnahmen sind zulässig, wenn durch Schallschutzmaßnahmen die<br />
Einhaltung entsprechender Richtwerte nachgewiesen wird.<br />
o Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />
III der DIN 4109. Für einige gekennzeichneten Fassaden im Baugebiet<br />
A sowie B1 und C ist baulicher Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />
IV der DIN 4109 erforderlich.<br />
o Festsetzung der maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen von<br />
Anlagen, die auf der Versorgungsfläche des Wasserkraftwerkes betrieben<br />
werden.<br />
3.9 Verkehr<br />
Motorisierter Individualverkehr<br />
Die interne Erschließung des ehemaligen Industriestandortes und der vorhandenen<br />
Wohngebäude erfolgt derzeit über asphaltierte Erschließungsstraßen (Spinnereihochbau,<br />
Wohngebäude), befestigte Grundstücksflächen (Bebauung im Westen) sowie<br />
unbefestigte Zufahrten und Wege (Magazin).<br />
Das Plangebiet ist über die ERBA-Brücke, die die einzige Anbindung der <strong>Regnitz</strong>insel<br />
für den motorisierten Verkehr darstellt, an den Straßenzug Gaustadter Hauptstraße -<br />
Schweinfurter Straße angebunden. Über diesen besteht eine schnelle Verbindung<br />
sowohl zur Innenstadt als auch zur Autobahn. Die Gaustadter Hauptstraße ist im Verkehrsentwicklungsplan<br />
als Hauptsammelstraße der Verbindungsstufe C IV (flächenerschließend)<br />
dargestellt.<br />
In einem im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Verkehrsgutachten<br />
(vgl. Anhang 2) wurde die Leistungsfähigkeit des nicht signalisierten Knotenpunktes<br />
ERBA-Brücke / Gaustadter Hauptstraße - Schweinfurter Straße untersucht und hinsichtlich<br />
seiner Eignung für das geplante Bauvorhaben bewertet. Als Grundlast der<br />
Gaustadter Hauptstraße wurde in dem Gutachten die Verkehrsbelastung des Nullfalls<br />
20