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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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Gutachterliches Fazit 76<br />

6 Gutachterliches Fazit<br />

Das Bebauungsplangebiet der Landesgartenschau Bamberg 2012 liegt innerstädtisch auf dem<br />

Gelände einer ehemaligen Baumwoll-Spinnerei (ERBA). Die hier vorgelegte spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wird für den Bereich der geplanten Wohnbebauung<br />

„Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel“ durchgeführt. Daten aus den umgebenden Bereichen des LGS-Geländes<br />

werden mit aufgenommen, wenn dies aus fachlicher Sicht begründet werden kann. Dies ist<br />

insbesondere bei Arten mit größeren Aktionsradien bzw. Habitaten der Fall.<br />

Wie die systematische Prüfung möglicher betroffener saP-relevanter Arten ergab, können insbesondere<br />

baubedingt mögliche Baumhöhlen- sowie Gebäude-Quartiere von Fledermäusen und<br />

Vogelarten, insbesondere auch während der Reproduktionszeit, betroffen sein. Betriebsbedingte<br />

Beeinträchtigungen und Störungen sind sehr wenig wahrscheinlich. Habitat-Verluste (Baumhöhlen,<br />

Rindenrisse, Stammrisse, Rindentaschen) durch Rodung von Bäumen erscheinen wesentlich<br />

wichtiger. Ebenso der Verlust möglicher Quartiere und Brutplätze in und an Gebäuden.<br />

In der Summe gehen 16 Spechthöhlen, Halbhöhlen, Rindentaschen etc. verloren, die eine<br />

potenzielle Eignung für Fledermäuse und/oder Vögel aufweisen. Für Baumhöhlen bewohnende<br />

Fledermausarten und Baumhöhlen bewohnende Vögel werden Vermeidungsmaßnahmen (z. B.<br />

Erhaltung von Höhlenbäumen) und CEF-Maßnahmen (Aufhängen von speziellen Nistkästen vor<br />

Beginn der Rodungsmaßnahmen) durchgeführt. Die Fledermauskästen müssen umgehend an<br />

geeigneten Stellen aufgehängt werden, weil sie in der Regel erst nach einigen Jahren<br />

angenommen werden. Für den Eisvogel werden Gestaltungsmaßnahmen (Angebot einer<br />

Brutwand) gefordert.<br />

Für Gebäude bewohnende Fledermaus- und hier nistende Vogelarten wird als Konflikt<br />

vermeidende Maßnahme der Abriss der Gebäude außerhalb der Brutperiode gefordert. Als CEF-<br />

Maßnahmen werden spezielle Spaltenquartier-Nistkastentypen oder eine konstruktive Bauweise<br />

entsprechender Quartiere hinter Gebäudefassaden und in Dachkonstruktionen gefordert.<br />

Teilbereiche potenziell geeigneter Dachräume müssen für Fledermäuse zugänglich gestaltet<br />

werden (Einflugöffnungen). Neue oder zu renovierende Dachkonstruktionen (Holzbalken, Latten)<br />

dürfen nur mit fledermausverträglichen Holzschutzmitteln behandelt werden.<br />

Für die Zauneidechse wird ein Ersatz-Lebensraum bereitgestellt und eine Umsiedlung von<br />

Individuen durchgeführt. Für die Larven zweier Fließgewässerlibellenarten, die möglicherweise in<br />

der <strong>Regnitz</strong> unterhalb des Eingriffes vorkommen, werden im Uferbereich Maßnahmen zum<br />

Rückhalt von Feinsedimenten getroffen und Gestaltungsmaßnahmen am geplanten<br />

Umgehungsgerinne durchgeführt.<br />

Bei allen vom Vorhaben betroffenen Arten, für die die Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 i.V.m.<br />

Abs. 5 BNatSchG zutreffen, wurde unter Einbeziehung der vorgesehenen<br />

Vermeidungsmaßnahmen, Kompensations- und der CEF-Maßnahmen dargelegt, dass der<br />

derzeitige günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt bzw. der jetzige ungünstige<br />

Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtert wird und eine Wiederherstellung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes nicht erschwert wird. Werden die Maßnahmenvorschläge verwirklicht, sind<br />

die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts nicht einschlägig.<br />

saP Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel Oktober 2008 Büro für ökologische Studien,<br />

Landesgartenschau-Gelände Ba 2012 Bayreuth

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