O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Gutachterliches Fazit 76<br />
6 Gutachterliches Fazit<br />
Das Bebauungsplangebiet der Landesgartenschau Bamberg 2012 liegt innerstädtisch auf dem<br />
Gelände einer ehemaligen Baumwoll-Spinnerei (ERBA). Die hier vorgelegte spezielle<br />
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wird für den Bereich der geplanten Wohnbebauung<br />
„Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel“ durchgeführt. Daten aus den umgebenden Bereichen des LGS-Geländes<br />
werden mit aufgenommen, wenn dies aus fachlicher Sicht begründet werden kann. Dies ist<br />
insbesondere bei Arten mit größeren Aktionsradien bzw. Habitaten der Fall.<br />
Wie die systematische Prüfung möglicher betroffener saP-relevanter Arten ergab, können insbesondere<br />
baubedingt mögliche Baumhöhlen- sowie Gebäude-Quartiere von Fledermäusen und<br />
Vogelarten, insbesondere auch während der Reproduktionszeit, betroffen sein. Betriebsbedingte<br />
Beeinträchtigungen und Störungen sind sehr wenig wahrscheinlich. Habitat-Verluste (Baumhöhlen,<br />
Rindenrisse, Stammrisse, Rindentaschen) durch Rodung von Bäumen erscheinen wesentlich<br />
wichtiger. Ebenso der Verlust möglicher Quartiere und Brutplätze in und an Gebäuden.<br />
In der Summe gehen 16 Spechthöhlen, Halbhöhlen, Rindentaschen etc. verloren, die eine<br />
potenzielle Eignung für Fledermäuse und/oder Vögel aufweisen. Für Baumhöhlen bewohnende<br />
Fledermausarten und Baumhöhlen bewohnende Vögel werden Vermeidungsmaßnahmen (z. B.<br />
Erhaltung von Höhlenbäumen) und CEF-Maßnahmen (Aufhängen von speziellen Nistkästen vor<br />
Beginn der Rodungsmaßnahmen) durchgeführt. Die Fledermauskästen müssen umgehend an<br />
geeigneten Stellen aufgehängt werden, weil sie in der Regel erst nach einigen Jahren<br />
angenommen werden. Für den Eisvogel werden Gestaltungsmaßnahmen (Angebot einer<br />
Brutwand) gefordert.<br />
Für Gebäude bewohnende Fledermaus- und hier nistende Vogelarten wird als Konflikt<br />
vermeidende Maßnahme der Abriss der Gebäude außerhalb der Brutperiode gefordert. Als CEF-<br />
Maßnahmen werden spezielle Spaltenquartier-Nistkastentypen oder eine konstruktive Bauweise<br />
entsprechender Quartiere hinter Gebäudefassaden und in Dachkonstruktionen gefordert.<br />
Teilbereiche potenziell geeigneter Dachräume müssen für Fledermäuse zugänglich gestaltet<br />
werden (Einflugöffnungen). Neue oder zu renovierende Dachkonstruktionen (Holzbalken, Latten)<br />
dürfen nur mit fledermausverträglichen Holzschutzmitteln behandelt werden.<br />
Für die Zauneidechse wird ein Ersatz-Lebensraum bereitgestellt und eine Umsiedlung von<br />
Individuen durchgeführt. Für die Larven zweier Fließgewässerlibellenarten, die möglicherweise in<br />
der <strong>Regnitz</strong> unterhalb des Eingriffes vorkommen, werden im Uferbereich Maßnahmen zum<br />
Rückhalt von Feinsedimenten getroffen und Gestaltungsmaßnahmen am geplanten<br />
Umgehungsgerinne durchgeführt.<br />
Bei allen vom Vorhaben betroffenen Arten, für die die Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 i.V.m.<br />
Abs. 5 BNatSchG zutreffen, wurde unter Einbeziehung der vorgesehenen<br />
Vermeidungsmaßnahmen, Kompensations- und der CEF-Maßnahmen dargelegt, dass der<br />
derzeitige günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt bzw. der jetzige ungünstige<br />
Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtert wird und eine Wiederherstellung eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes nicht erschwert wird. Werden die Maßnahmenvorschläge verwirklicht, sind<br />
die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts nicht einschlägig.<br />
saP Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel Oktober 2008 Büro für ökologische Studien,<br />
Landesgartenschau-Gelände Ba 2012 Bayreuth