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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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96<br />

SPE 2<br />

SPE 3<br />

Innerhalb der Maßnahmenflächen ist die Anlage von Wasserflächen<br />

zulässig. Die Böschungen sind mit Arten der Pflanzliste 4 zu<br />

begrünen, als artenreiche Ufervegetation sandiger Substrate zu<br />

entwickeln und auf Dauer zu erhalten. Die Anlage von Fuß- und<br />

Radwegen sowie Zufahrtswegen für die Pflege der Grünflächen<br />

sind zulässig.<br />

MASSNAHMENFLÄCHE SPE 2<br />

Die mit SPE 2 gekennzeichnete Fläche ist mit Arten der Pflanzliste<br />

5 zu begrünen, als artenreiche Waldbodenvegetation zu entwickeln<br />

und auf Dauer zu erhalten. Die Anlage von Fußwegen ist<br />

zulässig.<br />

MASSNAHMENFLÄCHE SPE 3<br />

Die mit SPE 3 gekennzeichneten Flächen sind mit Arten der<br />

Pflanzlisten 1, 2 und 5 zu begrünen und als struktur- und artenreiche<br />

Uferkulisse zu entwickeln. Gehölze sind in lockerer Anordnung<br />

zu pflanzen.<br />

Bei der Bepflanzung sind Sichtbeziehungen von der Planstraße<br />

3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm auf Dauer zu erhalten.<br />

VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UM-<br />

WELTEINWIRKUNGEN UND SONSTIGEN GEFAHREN I.S. DES<br />

BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES SOWIE DIE ZUM<br />

SCHUTZ VOR SOLCHEN EINWIRKUNGEN ODER ZUR VER-<br />

MEIDUNG ODER MINDERUNG SOLCHER EINWIRKUNGEN ZU<br />

TREFFENDEN BAULICHEN UND SONSTIGEN VORKEHRUN-<br />

GEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />

1. An den Fassaden, die durch die Punkte ABC, DE und FGH<br />

bestimmt sind, sind Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume<br />

in Beherbergungsstätten im Sinne der DIN<br />

4109, Abschnitt 5.2 (Ausgabe Nov. 1989) ausgeschlossen. Ausnahmen<br />

von der vorstehenden Festsetzung sind zulässig, wenn<br />

nachgewiesen wird, dass der Immissionsrichtwert im Sinne von<br />

Nr. 6.1 der TA Lärm vom 26. 8.1989 von 45 dB(A) nachts sowie<br />

der bauliche Schallschutz gemäß DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989,<br />

eingehalten werden.<br />

2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes müssen die Außenbauteile<br />

von Aufenthaltsräumen (im Sinne der DIN 4109, Abschnitt<br />

5.2, Ausgabe Nov. 1989) in Wohnungen – mit Ausnahme<br />

von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - , Übernachtungsräumen<br />

in Beherbergungsstätten sowie Unterrichtsräumen u.ä.<br />

ein resultierendes Schalldämm-Maß R’w,res von mindestens<br />

35 dB, in Büroräumen u.ä. von mindestens 30 dB (Lärmpegelbereich<br />

III, R’w,res nach DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989), aufweisen.<br />

Für notwendige Fenster sind Fensterkonstruktionen zu verwenden,<br />

die eine ausreichende Belüftung der Räume bei Einhaltung<br />

des Schalldämmmaßes gewährleisten. Ausnahmen von den vor-

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