O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Wasserkraftwerk, mit Geräuschemissionen, die von der Fassade des Kraftwerksgebäudes<br />
abstrahlen sowie von der Abluftanlage hervorgerufen wird.<br />
Die schalltechnische Untersuchung erbrachte folgende Ergebnisse:<br />
Die ermittelten Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens Bamberg<br />
in der „Grundvariante“ beruhen auf Rückrechnungen aus den zulässigen Geräuschimmissionen<br />
an den benachbarten WA-Gebieten im Bestand (vgl. Abb. 1<br />
im Anhang des Gutachtens). Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wurden zusätzlich<br />
Rückrechnungen durchgeführt und die entsprechenden Geräuschemissionen<br />
des Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens für den Fall<br />
ermittelt, dass die Nähe der allgemeinen Wohngebiete im Bestand zu dem Sondergebiet<br />
Hafen als Gemengelagensituation einzustufen ist, „Variante Gemengelage“.<br />
Sämtliche Berechnungen erfolgen für die Fassaden der Bestandsgebäude<br />
und exemplarisch für die gemäß dem Masterplan vorgesehene Bebauungsvariante.<br />
Die Ergebnisse dieser Berechnungen können auf andere Bebauungsvarianten<br />
innerhalb der vorgesehenen Baufelder übertragen werden, da sie keinen besonderen<br />
gegenseitigen Schallschutz durch Abschirmung bieten. Es wurden Gebäudelärmkarten<br />
für folgende Geräuschemissionen dargestellt: Verkehr, Industrie /<br />
„Grundvariante“, Industrie / „Grundvariante“ + Verkehr, Industrie / „Variante Gemengelage“<br />
und Industrie / „Variante Gemengelage“ + Verkehr.<br />
Die Gebäudelärmkarten weisen eine über das gesamte Untersuchungsgebiet<br />
gleichmäßige Geräuschbelastung aus. Lediglich in der unmittelbaren Umgebung<br />
des Wasserkraftwerkes treten gegenüber der sonst auftretenden Geräuschbelastung<br />
insbesondere zur Nachtzeit deutlich erhöhte Geräuschimmissionen auf.<br />
Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit<br />
den im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen. Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen<br />
Schallleistungspegel mit den Werten der DIN 18005 für die Bauleitplanung<br />
belegt, dass für das Hafengebiet gegenüber den benachbarten<br />
Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen für die Tagzeit – mit<br />
Ausnahme für den Bereich Main Str. West – vorliegen. Die Hafennutzungen während<br />
der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen Abstände zu den<br />
lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-Gebiete deutlich<br />
eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />
dürfen während der Nacht praktisch nicht erfolgen. Die Verträglichkeit der Hafennutzungen<br />
mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-Gebietes ergibt sich damit<br />
aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden Grundstücke.<br />
Das WA-Gebiet des B-Planes G 10A liegt unmittelbar benachbart zu den angrenzenden<br />
WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101A. Diese angrenzenden<br />
WA-Gebiete erfordern im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen<br />
bereist starke Einschränkungen zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen<br />
in Hinblick auf die neuen WA-Gebiete des B-Planes G 10A ohne zusätzliche<br />
Einschränkungen weiterhin erfolgen können.<br />
Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb<br />
einiger Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />
Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind. Im B-Plan sind die max. zulässigen<br />
Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes festzusetzen. Zusätzlich<br />
sind das Wohnen im direkten Umfeld des Kraftwerkes auszuschließen bzw. durch<br />
planungsgruppe 4, Berlin 19