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O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...

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I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Wasserkraftwerk, mit Geräuschemissionen, die von der Fassade des Kraftwerksgebäudes<br />

abstrahlen sowie von der Abluftanlage hervorgerufen wird.<br />

Die schalltechnische Untersuchung erbrachte folgende Ergebnisse:<br />

Die ermittelten Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens Bamberg<br />

in der „Grundvariante“ beruhen auf Rückrechnungen aus den zulässigen Geräuschimmissionen<br />

an den benachbarten WA-Gebieten im Bestand (vgl. Abb. 1<br />

im Anhang des Gutachtens). Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wurden zusätzlich<br />

Rückrechnungen durchgeführt und die entsprechenden Geräuschemissionen<br />

des Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens für den Fall<br />

ermittelt, dass die Nähe der allgemeinen Wohngebiete im Bestand zu dem Sondergebiet<br />

Hafen als Gemengelagensituation einzustufen ist, „Variante Gemengelage“.<br />

Sämtliche Berechnungen erfolgen für die Fassaden der Bestandsgebäude<br />

und exemplarisch für die gemäß dem Masterplan vorgesehene Bebauungsvariante.<br />

Die Ergebnisse dieser Berechnungen können auf andere Bebauungsvarianten<br />

innerhalb der vorgesehenen Baufelder übertragen werden, da sie keinen besonderen<br />

gegenseitigen Schallschutz durch Abschirmung bieten. Es wurden Gebäudelärmkarten<br />

für folgende Geräuschemissionen dargestellt: Verkehr, Industrie /<br />

„Grundvariante“, Industrie / „Grundvariante“ + Verkehr, Industrie / „Variante Gemengelage“<br />

und Industrie / „Variante Gemengelage“ + Verkehr.<br />

Die Gebäudelärmkarten weisen eine über das gesamte Untersuchungsgebiet<br />

gleichmäßige Geräuschbelastung aus. Lediglich in der unmittelbaren Umgebung<br />

des Wasserkraftwerkes treten gegenüber der sonst auftretenden Geräuschbelastung<br />

insbesondere zur Nachtzeit deutlich erhöhte Geräuschimmissionen auf.<br />

Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit<br />

den im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen. Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel mit den Werten der DIN 18005 für die Bauleitplanung<br />

belegt, dass für das Hafengebiet gegenüber den benachbarten<br />

Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen für die Tagzeit – mit<br />

Ausnahme für den Bereich Main Str. West – vorliegen. Die Hafennutzungen während<br />

der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen Abstände zu den<br />

lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-Gebiete deutlich<br />

eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />

dürfen während der Nacht praktisch nicht erfolgen. Die Verträglichkeit der Hafennutzungen<br />

mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-Gebietes ergibt sich damit<br />

aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden Grundstücke.<br />

Das WA-Gebiet des B-Planes G 10A liegt unmittelbar benachbart zu den angrenzenden<br />

WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101A. Diese angrenzenden<br />

WA-Gebiete erfordern im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen<br />

bereist starke Einschränkungen zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen<br />

in Hinblick auf die neuen WA-Gebiete des B-Planes G 10A ohne zusätzliche<br />

Einschränkungen weiterhin erfolgen können.<br />

Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb<br />

einiger Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />

Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind. Im B-Plan sind die max. zulässigen<br />

Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes festzusetzen. Zusätzlich<br />

sind das Wohnen im direkten Umfeld des Kraftwerkes auszuschließen bzw. durch<br />

planungsgruppe 4, Berlin 19

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